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Beschlussvorlage (Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt L 13 in der Ortschaft Geich)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
17 kB
Datum
29.01.2015
Erstellt
20.01.15, 18:06
Aktualisiert
20.01.15, 18:06
Beschlussvorlage (Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt L 13 in der Ortschaft Geich) Beschlussvorlage (Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt L 13 in der Ortschaft Geich)

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Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 15.01.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi. Vorlagennummer: VL-13/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt L 13 in der Ortschaft Geich Sachdarstellung: Mit Scheiben vom 12.01.2014 teilt der Landesbetrieb Straßenbau NRW, als Straßenbaulastträger der Landesstraßen, mit, dass beabsichtigt ist, die Ortsdurchfahrtsgrenze in der Ortschaft Geich zu erweitern und neufestzusetzen. In dem beigefügten Übersichtsplan ist die beabsichtigte Änderung dargestellt. Mit der Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze übernimmt die Gemeinde die Unterhaltungspflicht der Nebenanlagen; die Straßenfläche bleibt weiterhin in der Straßenbaulast des Landesbetriebes. Der Neufestsetzung kann nach Auffassung der Verwaltung zugestimmt werden. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Unterhaltungspflicht der Nebenanlagen können im Bedarfsfall zusätzliche Kosten entstehen. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten stimmt der Neufestsetzung der Ortsdurchfahrtsgrenze in der Ortschaft Geich zu. Drucksache VL-13/2015 Der Bürgermeister (Göbbels) Seite - 2 -