Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
17 kB
Datum
29.01.2015
Erstellt
20.01.15, 18:06
Aktualisiert
20.01.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 15.01.2015
Amt / Abteilung: Bauamt
Az.:
Schi.
Vorlagennummer: VL-13/2015
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt L 13 in der Ortschaft Geich
Sachdarstellung:
Mit Scheiben vom 12.01.2014 teilt der Landesbetrieb Straßenbau NRW, als Straßenbaulastträger der Landesstraßen, mit, dass beabsichtigt ist, die Ortsdurchfahrtsgrenze in der
Ortschaft Geich zu erweitern und neufestzusetzen.
In dem beigefügten Übersichtsplan ist die beabsichtigte Änderung dargestellt.
Mit der Verlegung der Ortsdurchfahrtsgrenze übernimmt die Gemeinde die Unterhaltungspflicht der Nebenanlagen; die Straßenfläche bleibt weiterhin in der Straßenbaulast des
Landesbetriebes.
Der Neufestsetzung kann nach Auffassung der Verwaltung zugestimmt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Unterhaltungspflicht der Nebenanlagen können im Bedarfsfall zusätzliche
Kosten entstehen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten stimmt der Neufestsetzung der
Ortsdurchfahrtsgrenze in der Ortschaft Geich zu.
Drucksache VL-13/2015
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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