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Beschlussvorlage (Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 19.11.2013 hier: Schreiben des Ausschussvorsitzenden vom 11.03.2014)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
119 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
04.04.14, 15:00
Aktualisiert
04.04.14, 15:00
Beschlussvorlage (Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 19.11.2013
hier:	Schreiben des Ausschussvorsitzenden vom 11.03.2014) Beschlussvorlage (Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 19.11.2013
hier:	Schreiben des Ausschussvorsitzenden vom 11.03.2014) Beschlussvorlage (Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 19.11.2013
hier:	Schreiben des Ausschussvorsitzenden vom 11.03.2014)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 1198 /IX.L. Datum: 03.04.2014 An den Gemeinderat Sitzungstag: 08.04.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 19.11.2013 hier: Schreiben des Ausschussvorsitzenden vom 11.03.2014 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Begründung: Der Vorsitzende des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft übergab der Schriftführung in der letzten Sitzung des Ausschusses am 11.03.2014 sein an den Ausschuss gerichtetes Schreiben vom gleichen Tag. Das Schreiben wurde als Anlage zur Niederschrift an die Ausschuss- und Ratsmitglieder weitergeleitet. Im Schreiben teilt der Ausschussvorsitzende mit, aus welchen Gründen er die nach § 26 in Verbindung mit § 28 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse vorgesehene Unterschrift der vom Schriftführer verfassten Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft vom 19.11.2013 verweigert hat. In der Fachausschusssitzung wurde festgelegt, dass sich der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung mit dem Thema befasst. Gem. § 26 Abs. 3 in Verbindung mit § 28 der Geschäftsordnung ist in der Niederschrift zu vermerken, wenn entweder der Ausschussvorsitzende oder der Schriftführer die Unterschrift verweigert. Die Niederschrift enthält auf Seite 17 folgenden Passus: „Nach § 26 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim ist die Niederschrift durch den Schriftührer zu erstellen. Nch § 26 Abs. 3 in Verbindung mit § 28 der Geschäftsordnung wird die Niederschrift über die Sitzung eines Fachausschusses vom Vorsitzenden des Ausschusses und dem Schriftführer unterzeichnet. Verweigert einer der Genannten die Unterschrift, ist dies in der Niederschrift zu vermerken. „Der Vorsitzende verweigert die Unterzeichnung dieser Niederschrift“. Die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse legt nicht fest, dass die verfasste Niederschrift insgesamt durch den Rat bzw. durch den jeweiligen Fachausschuss zu genehmigen ist, im übrigen ist eine Genehmigungspflicht durch den Rat bzw. durch den jeweiligen Ausschuss in der Gemeindeordnung nicht normiert. Die Kommentierung zur Gemeindeordnung “Rehn/Cronauge/von Lennep/Knirsch“ enthält zum Sachverhalt folgende Formulierung: 3 „Eine Genehmigung der Niederschrift in der nächsten zung/Ausschusssitzung kennt die GO nicht; sie ist daher entbehrlich.“ Ratssit- Auch wenn keine Verpflichtung zur Genehmigung einer Rats- bzw. Ausschussniederschrift nach der Gemeindeordnung besteht, kann der Rat in entsprechender Änderung der Geschäftsordnung die Genehmigungspflicht der zu verfassenden Niederschriften gleichwohl einführen. Es wird vorgeschlagen, eine entsprechende Grundsatzentscheidung durch den Gemeinderat zu Beginn der X. Legislaturperiode zu treffen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister