Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
92 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
21.03.14, 13:01
Aktualisiert
21.03.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul - Wi
Vorlage 1172 /IX.L.
Datum: 19.03.2014
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
25.03.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.04.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.04.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kindergartenbedarfsplan 2014/2015
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen zur Entwicklung der Kindertageseinrichtungen im kommenden
Kindergartenjahr werden zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Seit dem 01.08.2013 haben Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen
Rechtsanspruch auf Betreuung bis zur Einschulung. Zur Erfassung des Bedarfes
an Kindergartenplätzen und Plätzen in der Tagespflege für das Kindergartenjahr
2014/2015 wurden seit letztem November die Eltern mit persönlichem Anschreiben und über Veröffentlichungen im Gemeindeblatt aufgefordert, ihren Bedarf an
Betreuungsplätzen anzumelden.
Ende Januar 2014 fand beim Kreisjugendamt die Abstimmung zu den Gruppenstrukturen in der Gemeinde Nettersheim statt, die folgendes Ergebnis hatte:
Kindertageseinrichtung Familienzentrum Nettersheim
Bei den Anmeldungen für den Kindergarten Nettersheim handelt es sich überwiegend um Kinder unter drei Jahren, so dass für das kommende Kindergartenjahr
eine Gruppe für Kinder von zwei bis sechs Jahren (Gruppenform I), eine Gruppe
für Kinder von eins bis drei Jahren (Gruppenform II) und eine Gruppe mit Kindern von drei Jahren bis zur Einschulung (Gruppenform III) eingerichtet werden
können. Nur ein Kind ist bereits drei Jahre alt, wenn es den Kindergarten besucht.
Kindertageseinrichtung Tondorf
In Tondorf können wie auch im laufenden Jahr zwei Gruppen, eine Gruppe mit
zwei- bis sechsjährigen Kindern (Gruppenform I) und eine Gruppe mit Kindern
von drei bis zur Einschulung (Gruppenform III) eingerichtet werden.
Integrative Kindertageseinrichtung Zingsheim
In Zingsheim bleiben zwei integrative Gruppen bestehen (30 Plätze). Pro Gruppe
sind fünf integrative Plätze vergeben, davon ist ein Kind noch unter drei Jahren.
Die integrativ aufgenommenen Kinder kommen aus dem gesamten Gemeindegebiet, ein Kind aus der Gemeinde Blankenheim.
DRK-Kindertageseinrichtung Engelgau
In Engelgau werden drei Kinder unter drei Jahren aufgenommen, so dass sich
hier eine Gruppenstruktur von einer halben Gruppe der Gruppenform I und eine
halbe Gruppe der Gruppenform III ergibt.
Kath. Kindergarten St. Laurentius Marmagen
Der kath. Kindergarten Marmagen kann wieder eine Gruppe für zwei- bis sechsjährige Kinder (Gruppenform I) und eine Gruppe für Kinder von drei bis zur Einschulung (Gruppenform III) einrichten.
3
Kindertagespflegegruppe des Familienzentrums im Forsthaus Zingsheim
Trotz der Möglichkeit, Kinder nun schon ab dem vollendeten ersten Lebensjahr
im Kindergarten betreuen zu lassen, wird das Angebot der Tagespflege im Forsthaus Zingsheim weiter rege in Anspruch genommen. Derzeit werden dort sieben
Kinder betreut. Für das neue Kindergartenjahr sind bereits wieder Plätze gebucht. Es können noch weitere Kinder aufgenommen werden.
Es bleibt festzuhalten, dass alle angemeldeten Betreuungsbedarfe, insbesondere
die Betreuung der Kinder unter drei Jahren, befriedigt werden können.
Für das Kindergartenjahr 2014/2015 liegen bis heute folgende Meldungen vor,
für die beim Kreisjugendamt Zuschussanträge gestellt wurden:
Kindertageseinrichtung
Nettersheim
Tondorf
Zingsheim
Engelgau
Marmagen
Summe
Betreuung
3-6 Jahre
34
41
30
20
38
163
Betreuung
1-2 Jahre
15
5
1
3
5
29
Summe
49
46
31
23
43
192
Der Personalbedarf wird sich in den gemeindlichen Kindertageseinrichtungen zum
neuen Kindergartenjahr nicht verändern.
gez. Pracht
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Bürgermeister