Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
102 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
21.03.14, 13:01
Aktualisiert
21.03.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul - Wi
Vorlage 1174 /IX.L.
Datum: 19.03.2014
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
25.03.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.04.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.04.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Betreuungsangebote am Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim
hier: Kostenbeteiligung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt, die Betreuungsangebote „Schule
von acht bis eins“ und „Dreizehn plus“ für das Schuljahr 2014/2015 für den
Grundschulverbund Gemeinde Nettersheim anzubieten und die Elternbeiträge
abzüglich der gewährten Landeszuschüsse auf die Eltern nach Staffelung analog
der Kindergartenbeiträge umzulegen.
Eine Entscheidung über eine etwaige Bezuschussung der Elternbeiträge für das
Programm „Dreizehn plus“ wird nach der Bedarfsermittlung und nach Vorliegen
des Bewilligungsbescheids getroffen.
Begründung:
Die Betreuungsangebote „Schule von acht bis eins“ und „Dreizehn plus“ am
Grundschulverbund werden weiterhin unvermindert und gerne von den Eltern in
Anspruch genommen. Insbesondere die Flexibilität in der Nachmittagsbetreuung
wird von den Eltern besonders geschätzt.
Im Schuljahr 2013/2014 werden die Betreuungsangebote wie folgt besucht:
Grundschulverbund
Schule von acht bis eins
Dreizehn plus
Standort Marmagen
44
22
Standort Zingsheim
54
32
Für die Betreuungsangebote wurde insgesamt ein Landeszuschuss in Höhe von
22.000,00 € gewährt.
Die Elternbeiträge wurden wie folgt festgesetzt:
Einkommensgruppe
bis 15.000,00 €
bis 25.000,00 €
bis 37.000,00 €
bis 50.000,00 €
bis 62.000,00 €
über 62.000,00 €
monatl. Beitrag 8-1
10,00
15,00
20,00
25,00
30,00
35,00
€
€
€
€
€
€
monatl. Beitrag 13+
(gemeindl. Zuschuss bereits berücksichtigt)
12,00 €
20,00 €
30,00 €
40,00 €
52,00 €
64,00 €
Für das Schuljahr 2014/2015 wird für den Grundschulverbund Gemeinde
Nettersheim der Zuschussantrag auf Landesförderung im März 2014 gestellt. Es
wird eine Förderung von drei Gruppen „Schule von acht bis eins“ sowie eine Förderung von zwei Gruppen „Dreizehn plus“ beantragt. Die Bedarfsabfrage an die
Eltern erfolgt im Frühjahr 2014.
3
Das Betreuungskonzept aus hauptamtlichen Mitarbeiterinnen in Kombination mit
Oberstufenschülerinnen und –schülern und Honorarkräften hat sich bewährt und
sollte beibehalten werden.
Es bleibt abzuwarten, in welcher Höhe eine Bezuschussung auch für das nächste
Schuljahr realisiert werden kann, bevor über eine Finanzierung einer etwaigen
Unterdeckung entschieden wird. Ein entsprechender Beschlussvorschlag wird
nach erfolgter Bedarfsabfrage und vorliegendem Bewilligungsbescheid in der
nächsten Sitzung erfolgen.
gez. Pracht
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Bürgermeister