Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
92 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
21.03.14, 13:01
Aktualisiert
21.03.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul - Wi
Vorlage 1176 /IX.L.
Datum: 19.03.2014
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag:
25.03.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.04.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.04.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entwicklung des Förderschulzweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zum Sachstand bezüglich des Zusammenschlusses der Astrid-Lindgren-Schule Schleiden und der
Georgschule Dahlem zur Kenntnis und stimmt dem weiteren Vorgehen zu.
Begründung:
Auf der Grundlage vorangegangener Abstimmungsgespräche zwischen den sechs
beteiligten Kommungen (Blankenheim, Dahlem, Nettersheim, Kall, Schleiden und
Hellenthal) beabsichtigen die Kommunen des Förderschulzweckverbandes
Blankenheim, Dahlem und Nettersheim, eine öffentlich-rechtlichen Vereinbarung
mit dem Zweckverband der Astrid-Lindgren-Schule abzuschließen. Auf die Erläuterungen in der Vorlage 1013 /IX.L. wird hierbei verwiesen.
Bevor die öffentlich-rechtliche Vereinbarung beschlossen wird, soll eine Absichtserklärung bzw. ein Konsortialvertrag vorbereitet werden, der folgende Punkte in
dem Vertrag sicherstellt:
► der Erhalt beider Standorte
► eine geordnete Schülerbeförderung
► die Erarbeitung eines pädagogischen, personellen und räumlichen Schulkonzeptes
mit dem Ziel eine Zusammenführung zum Schuljahr 2015/2016 zu erreichen.
Eine einheitliche Beschlussvorlage wird im April d. J. erarbeitet und den Räten
der beteiligten Kommunen zugeleitet.
gez. Pracht
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Bürgermeister