Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
95 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
21.03.14, 13:01
Aktualisiert
21.03.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II -
Vorlage 1184 /IX.L.
Datum: 17.03.2014
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
25.03.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.04.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.04.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Rückübertragung von Sonderbauwerken innerhalb des Gemeindegebietes
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt zum 01.01.2015 nachstehende Sonderbauwerke wiederum ins
Eigentum der Gemeinde Nettersheim /Eigenbetrieb Abwasser zurückzuführen und
mit dem Wasserverband Eifel-Rur eine ensprechende vertragliche Vereinbarung
zu schließen.
Regenklärbecken / Regenrückhaltebecken / Pumpwerk Gewerbegebiet
Zingsheim
Regenrückhaltebecken Pfalzstr. Zingsheim
Regenrückhaltebecken Akazienstr., Tondorf
Regenüberlaufbecken Brühlbach, Tondorf
Regenüberlaufbecken Weidenstr., Zingsheim
Regenüberlaufbecken Auf Helwen, Zingsheim
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.12.2013 beschlossen, mit dem Wasserverband Eifel-Rur Verhandlungen dahingehend zu führen, verschiedene Regenrückhalte- sowie Regenüberlaufbecken innerhalb des Gemeindegebietes, die
derzeit im Eigentum des WVER stehen, wiederum an die Gemeinde zurück zu
übertragen (Vorlage 1118).
Zwischenzeitlich haben weitere Abstimmungsgespräche mit dem WVER stattgefunden. Hieraus resultierend ergibt sich nachstehende Kostensituation bei einer
Übernahme der vorgenannten Sonderbauwerke durch die Gemeinde / Eigenbetrieb Abwasser ab 01.01.2015 auf der Grundlage der heutigen Kenntnisse.
Zum 31.12.2013 haben die v.g. Sonderbauwerke beim WVER ein Restbuchwert
in Höhe von insgesamt 249.562,51 Euro.
Hieraus resultierend ergibt sich nachstehende Gegenüberstellung der zukünftigen Kosten der Gemeinde im Vergleich zur bisherigen Umlage des WVER.
WVER
Gemeinde
Strom- u. Unterhaltungskosten
14.800,00 Euro
14.300,00 Euro
Zinsen
12.300,00 Euro
6.200,00 Euro
Abschreibungen
14.500,00 Euro
10.500,00 Euro
Zwischensumme
41.600,00 Euro
31.000,00 Euro
4.160,00 Euro
0,00 Euro
45.760,00 Euro
31.000,00 Euro
Overheadkosten 10%
GESAMT
Aus der o.g. Darstellung zeigt sich bei Übernahme der einzelnen Sonderbauwerke
eine Umlageersparnis in Höhe von rd. 14.760,00 Euro.
3
Die einzelnen Ersparnisse sind wie folgt begründet:
Strom- und Unterhaltungskosten:
Da die Gemeinde ab 01.01.2014 bei der KEV einen Sondertarif bei der
Stromabrechnung erreichen konnte, ergeben sich voraussichtlich Minderaufwendungen in Höhe von 500,00 Euro.
Zinsen:
Da durch die Neuaufnahme eines Darlehens durch die Gemeinde / Eigenbetrieb Abwasser zur Begleichung der Ablösesumme (Restbuchwert) gegenüber dem Verband, nach heutigem Kenntnisstand die derzeit günstigen
Zinskonditionen ausgenützt werden können, ergibt sich hier eine mögliche
Ersparnis in Höhe von 6.100,00 Euro.
Abschreibungen:
Der Verband schreibt derzeit den reinen Baukörper des jeweiligen Sonderbauwerkes 50 Jahre ab. Seitens der Gemeinde ist eine Abschreibung der
jeweiligen Anlagen über einen Zeitraum von 67 Jahren vorgesehen. Die
Kostenersparnis liegt hierdurch bei 4.000,00 Euro.
Overheadkosten:
Auf die Umlagekosten sind jährlich 10 % Overheadkosten an den WVER zu
entrichten. Dies ergibt bei o.g. Kostendarstellung einen Anteil in Höhe von
4.160,00 Euro. Derzeit wird davon ausgegangen, dass bei Übernahme der
Sonderbauwerke keine zusätzlichen Verwaltungskosten bei der Gemeinde /
Eigenbetrieb Abwasser anfallen werden.
Mit der Rückübertragung der einzelnen Sonderbauwerke auf die Gemeinde / Eigenbetrieb Abwasser ab 01.01.2015 würde der WVER die jeweiligen Anlagen
ebenfalls über den bereits bestehenden Betreuungsvertrag mit unterhalten.
Neben der dargestellten Ersparnis in Höhe von 14.760,00 Euro werden zusätzliche Vorteile bei möglichen Folgeinvestitionen durch die Ausnutzung von Fördermöglichkeiten seitens der Gemeinde /Eigenbetrieb Abwasser gesehen, so dass
vorgeschlagen wird, die jeweiligen Sonderbauwerke ab 01.01.2015
zurückzuübertragen und eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem
WVER zu schließen.
gez. Pracht
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Bürgermeister