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Beschlussvorlage (Rückübertragung von Sonderbauwerken innerhalb des Gemeindegebietes)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
95 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
21.03.14, 13:01
Aktualisiert
21.03.14, 13:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Vorlage 1184 /IX.L. Datum: 17.03.2014 An den Werksausschuss Sitzungstag: 25.03.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 01.04.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 08.04.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Rückübertragung von Sonderbauwerken innerhalb des Gemeindegebietes Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt zum 01.01.2015 nachstehende Sonderbauwerke wiederum ins Eigentum der Gemeinde Nettersheim /Eigenbetrieb Abwasser zurückzuführen und mit dem Wasserverband Eifel-Rur eine ensprechende vertragliche Vereinbarung zu schließen. Regenklärbecken / Regenrückhaltebecken / Pumpwerk Gewerbegebiet Zingsheim Regenrückhaltebecken Pfalzstr. Zingsheim Regenrückhaltebecken Akazienstr., Tondorf Regenüberlaufbecken Brühlbach, Tondorf Regenüberlaufbecken Weidenstr., Zingsheim Regenüberlaufbecken Auf Helwen, Zingsheim Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.12.2013 beschlossen, mit dem Wasserverband Eifel-Rur Verhandlungen dahingehend zu führen, verschiedene Regenrückhalte- sowie Regenüberlaufbecken innerhalb des Gemeindegebietes, die derzeit im Eigentum des WVER stehen, wiederum an die Gemeinde zurück zu übertragen (Vorlage 1118). Zwischenzeitlich haben weitere Abstimmungsgespräche mit dem WVER stattgefunden. Hieraus resultierend ergibt sich nachstehende Kostensituation bei einer Übernahme der vorgenannten Sonderbauwerke durch die Gemeinde / Eigenbetrieb Abwasser ab 01.01.2015 auf der Grundlage der heutigen Kenntnisse. Zum 31.12.2013 haben die v.g. Sonderbauwerke beim WVER ein Restbuchwert in Höhe von insgesamt 249.562,51 Euro. Hieraus resultierend ergibt sich nachstehende Gegenüberstellung der zukünftigen Kosten der Gemeinde im Vergleich zur bisherigen Umlage des WVER. WVER Gemeinde Strom- u. Unterhaltungskosten 14.800,00 Euro 14.300,00 Euro Zinsen 12.300,00 Euro 6.200,00 Euro Abschreibungen 14.500,00 Euro 10.500,00 Euro Zwischensumme 41.600,00 Euro 31.000,00 Euro 4.160,00 Euro 0,00 Euro 45.760,00 Euro 31.000,00 Euro Overheadkosten 10% GESAMT Aus der o.g. Darstellung zeigt sich bei Übernahme der einzelnen Sonderbauwerke eine Umlageersparnis in Höhe von rd. 14.760,00 Euro. 3 Die einzelnen Ersparnisse sind wie folgt begründet: Strom- und Unterhaltungskosten: Da die Gemeinde ab 01.01.2014 bei der KEV einen Sondertarif bei der Stromabrechnung erreichen konnte, ergeben sich voraussichtlich Minderaufwendungen in Höhe von 500,00 Euro. Zinsen: Da durch die Neuaufnahme eines Darlehens durch die Gemeinde / Eigenbetrieb Abwasser zur Begleichung der Ablösesumme (Restbuchwert) gegenüber dem Verband, nach heutigem Kenntnisstand die derzeit günstigen Zinskonditionen ausgenützt werden können, ergibt sich hier eine mögliche Ersparnis in Höhe von 6.100,00 Euro. Abschreibungen: Der Verband schreibt derzeit den reinen Baukörper des jeweiligen Sonderbauwerkes 50 Jahre ab. Seitens der Gemeinde ist eine Abschreibung der jeweiligen Anlagen über einen Zeitraum von 67 Jahren vorgesehen. Die Kostenersparnis liegt hierdurch bei 4.000,00 Euro. Overheadkosten: Auf die Umlagekosten sind jährlich 10 % Overheadkosten an den WVER zu entrichten. Dies ergibt bei o.g. Kostendarstellung einen Anteil in Höhe von 4.160,00 Euro. Derzeit wird davon ausgegangen, dass bei Übernahme der Sonderbauwerke keine zusätzlichen Verwaltungskosten bei der Gemeinde / Eigenbetrieb Abwasser anfallen werden. Mit der Rückübertragung der einzelnen Sonderbauwerke auf die Gemeinde / Eigenbetrieb Abwasser ab 01.01.2015 würde der WVER die jeweiligen Anlagen ebenfalls über den bereits bestehenden Betreuungsvertrag mit unterhalten. Neben der dargestellten Ersparnis in Höhe von 14.760,00 Euro werden zusätzliche Vorteile bei möglichen Folgeinvestitionen durch die Ausnutzung von Fördermöglichkeiten seitens der Gemeinde /Eigenbetrieb Abwasser gesehen, so dass vorgeschlagen wird, die jeweiligen Sonderbauwerke ab 01.01.2015 zurückzuübertragen und eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem WVER zu schließen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister