Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
77 kB
Datum
10.12.2014
Erstellt
01.12.14, 18:07
Aktualisiert
01.12.14, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Langerwehe
Der Bürgermeister
Langerwehe, den 26.11.2014
Ordnungsamt / Standesamt / Bürgerbüro /
Soziale Angelegenheiten
Az.:
Ho.
Vorlagennummer: VL-201/2014
Amt / Abteilung:
TOP
Vorlage
für die Sitzung
des Rates der Gemeinde Langerwehe
Öffentlich
Einst.
Ja
Nein
Enth.
Bemerkungen
8. Änderung vom …….zur Abfallgebührensatzung vom 14.12.2006 zur Satzung über
die Abfallentsorgung der Gemeinde Langerwehe vom 14. 12. 2005 sowie zur
Satzung über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern
von Abfällen im Gebiet des Zweckverbandes RegioEntsorgung vom 29.11.2010 in
den jeweils gültigen Fassungen
Sachdarstellung:
Der Entwurf der o.a. Satzung und die Gebührenberechnung sind als Anlage beigefügt.
Für das Jahr 2015 werden die Gebührensätze für die Restmüllentsorgung im Vergleich
zu 2014 unverändert bleiben. Durch den Überschusss aus der Nachkalkulation 2013, der
RegioEntsorgung AöR, in Höhe von 27.036,92 €, können die Gebührensätze für 2015
auch wieder stabil bleiben.
Die Gebührensätze der Biomüllentsorgung 2015 können durch entsprechende Rückflüsse
aus der Nachkalkulation 2013 sogar leicht gesenkt werden.
Auch für das Jahr 2015 kann man den derzeitigen positiven Trend bei den Abfallgebühren
feststellen.
Finanzielle Auswirkungen:
-
Drucksache VL-201/2014
Beschlussvorschlag:
Der Rat erlässt die o.a. Satzung in der beratenen Entwurfsfassung.
Der Bürgermeister
(Göbbels)
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