Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
93 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
21.03.14, 13:01
Aktualisiert
21.03.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB BilKul - Wi
Vorlage 1190 /IX.L.
Datum: 18.03.2014
ERWEITERUNG
An den
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und
Sport
Sitzungstag:
25.03.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.04.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.04.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zu den Änderungen
der Förderung integrativer Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis und beauftragt
die Verwaltung, die entsprechenden Anträge zu stellen und die Konzeption der
integrativen Kindertageseinrichtung Zingsheim auf die neuen Gegebenheiten
auszurichten.
Begründung:
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) wird zum 07. April 2014 ein neues Förderverfahren von Kindern mit einer wesentlichen Behinderung und Kindern, die
von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind in Kindertageseinrichtungen
beschließen.
Änderungen zum Kindergartenjahr 2014/2015
In Ergänzung zu den KiBiz-Pauschalen stellt der LVRTrägern von Kindertageseinrichtungen (nicht für heilpädagogische Einrichtungen) ab dem 01.08.2014 freiwillig eine zusätzliche LVR-Kindpauschale pro Kind mit Behinderung in Höhe von
5.000,00 € zur Verfügung. Die LVR-Pauschale ist für zusätzliche Fachkraftstunden, sowie für eine Qualifizierung des Personals, einer Vernetzung/Kooperation
mit vornehmlich interdisziplinär arbeitenden Einrichtungen sowie eine intensivierte Beratung der Eltern einzusetzen. Die kindbezogene Pauschale ist bis zum
15. April j. J. beim LVR mit 10-seitigem Vordruck zu beantragen, der fünf Bestandteile hat (für Neuaufnahmen):
1.
2.
3.
4.
Antrag auf Förderung der Inklusion in Tageseinrichtungen
Stellungnahme des Jugendamtes
Feststellung des örtlichen Sozialamtes
Kurze Förder- und Teilhabeplanung als ergänzende einrichtungsbezogene
Konzeption
5. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Für Kinder, die bereits jetzt schon betreut und durch den LVR im Rahmen der
integrativen Gruppe oder durch Einzelintegration gefördert und auch nach dem 1.
August 2014 noch in der Kindertageseinrichtung betreut werden, wird es ein vereinfachtes Antragsverfahren geben.
Mit der neuen LVR-Förderung wird jedoch die bisherige Förderung der Einzelintegration und der integrativen Gruppen ersetzt! Gruppenpauschale (9.000,00 €)
Leitungsfreistellung (nach KiBiz-Rechner) und Elternbeiträge gehen in der
Kindpauschale auf.
Elternbeiträge, die Eltern von integrativ geförderten Kindern bisher nicht berechnet wurden, müssen wieder erhoben werden.
3
Bisher hat der LVR die Kosten für das therapeutische Personal in den Einrichtungen finanziert. Im Jahr 2011 haben sich die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen geändert. Nach der neuen Richtlinie über
die Verordnung von Heilmitteln, ist eine Beteiligung der Krankenkassen an den
Kosten der Leistungserbringung in Einrichtungen möglich.
Der LVR wird sich zum Kindergartenjahr 2015/2016 aus der Finanzierung therapeutischer Leistungen zurückziehen. Im Vorfeld soll es nach Verhandlungen zum
Abschluss eines Rahmenvertrages mit den zuständigen Kostenträgern kommen,
mit denen eine therapeutische Leistung in den Einrichtungen möglich bleibt. In
der Praxis heißt das, dass die Eltern des integrativen Kindes sich vom Kinderarzt
Rezepte für die therapeutische Behandlung ausstellen lassen müssen, die dann
von der Einrichtung mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Dies bedeutet
einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die Finanzierung der Therapeutinnen ist
also nur noch sichergestellt, wenn genügend Therapien möglich sind. In Kombination mit der neuen Kindpauschale wären auch ergänzende Tätigkeiten von
Therapeuten finanziert, was langfristig eine interdisziplinäre Arbeit möglich machen könnte.
Für das Kindergartenjahr 2014/2015 gibt es eine Übergangsregelung, d.h. die
durch therapeutisches Personal entstehenden Kosten werden noch durch den
LVR unter Anrechnung der kindbezogenen LVR-Pauschale finanziert, jedoch nur
noch in Höhe eines 23.000,00 € (durchschnittliche jährliche Personalkosten für
eine halbe Fachkraft) übersteigenden Betrages. Die LVR-Pauschale steht für die
Einstellung einer pädagogischen Fachkraft dem Träger dann nicht zur Verfügung.
Jede Einrichtung kann sich als Ort der Leistungserbringung anerkennen lassen
und wäre somit den Praxen niedergelassener Therapeuten gleichgestellt.
Eine Planungssicherheit für die kommenden Jahre entfällt durch das neue Verfahren, da sich nicht vorhersagen lässt, wieviele Kinder integrativ aufgenommen
werden, sprich: ob immer genug Kinder in der Einrichtung sein werden. Der LVR
empfiehlt, bei Fachkraftwechseln Heilerziehungspfleger/innen einzustellen, da
diese bei der Verwendung der LVR-Pauschale angerechnet werden.
Es wird empfohlen, die Anträge wie oben beschrieben zu stellen und die Konzeption der integrativen Kindertageseinrichtung Zingsheim auf die neuen Gegebenheiten auszurichten.
gez. Pracht
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Bürgermeister