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Beschlussvorlage (Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
93 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
21.03.14, 13:01
Aktualisiert
21.03.14, 13:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB BilKul - Wi Vorlage 1190 /IX.L. Datum: 18.03.2014 ERWEITERUNG An den Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 25.03.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 01.04.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 08.04.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zu den Änderungen der Förderung integrativer Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die entsprechenden Anträge zu stellen und die Konzeption der integrativen Kindertageseinrichtung Zingsheim auf die neuen Gegebenheiten auszurichten. Begründung: Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) wird zum 07. April 2014 ein neues Förderverfahren von Kindern mit einer wesentlichen Behinderung und Kindern, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind in Kindertageseinrichtungen beschließen. Änderungen zum Kindergartenjahr 2014/2015 In Ergänzung zu den KiBiz-Pauschalen stellt der LVRTrägern von Kindertageseinrichtungen (nicht für heilpädagogische Einrichtungen) ab dem 01.08.2014 freiwillig eine zusätzliche LVR-Kindpauschale pro Kind mit Behinderung in Höhe von 5.000,00 € zur Verfügung. Die LVR-Pauschale ist für zusätzliche Fachkraftstunden, sowie für eine Qualifizierung des Personals, einer Vernetzung/Kooperation mit vornehmlich interdisziplinär arbeitenden Einrichtungen sowie eine intensivierte Beratung der Eltern einzusetzen. Die kindbezogene Pauschale ist bis zum 15. April j. J. beim LVR mit 10-seitigem Vordruck zu beantragen, der fünf Bestandteile hat (für Neuaufnahmen): 1. 2. 3. 4. Antrag auf Förderung der Inklusion in Tageseinrichtungen Stellungnahme des Jugendamtes Feststellung des örtlichen Sozialamtes Kurze Förder- und Teilhabeplanung als ergänzende einrichtungsbezogene Konzeption 5. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten Für Kinder, die bereits jetzt schon betreut und durch den LVR im Rahmen der integrativen Gruppe oder durch Einzelintegration gefördert und auch nach dem 1. August 2014 noch in der Kindertageseinrichtung betreut werden, wird es ein vereinfachtes Antragsverfahren geben. Mit der neuen LVR-Förderung wird jedoch die bisherige Förderung der Einzelintegration und der integrativen Gruppen ersetzt! Gruppenpauschale (9.000,00 €) Leitungsfreistellung (nach KiBiz-Rechner) und Elternbeiträge gehen in der Kindpauschale auf. Elternbeiträge, die Eltern von integrativ geförderten Kindern bisher nicht berechnet wurden, müssen wieder erhoben werden. 3 Bisher hat der LVR die Kosten für das therapeutische Personal in den Einrichtungen finanziert. Im Jahr 2011 haben sich die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen geändert. Nach der neuen Richtlinie über die Verordnung von Heilmitteln, ist eine Beteiligung der Krankenkassen an den Kosten der Leistungserbringung in Einrichtungen möglich. Der LVR wird sich zum Kindergartenjahr 2015/2016 aus der Finanzierung therapeutischer Leistungen zurückziehen. Im Vorfeld soll es nach Verhandlungen zum Abschluss eines Rahmenvertrages mit den zuständigen Kostenträgern kommen, mit denen eine therapeutische Leistung in den Einrichtungen möglich bleibt. In der Praxis heißt das, dass die Eltern des integrativen Kindes sich vom Kinderarzt Rezepte für die therapeutische Behandlung ausstellen lassen müssen, die dann von der Einrichtung mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Dies bedeutet einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Die Finanzierung der Therapeutinnen ist also nur noch sichergestellt, wenn genügend Therapien möglich sind. In Kombination mit der neuen Kindpauschale wären auch ergänzende Tätigkeiten von Therapeuten finanziert, was langfristig eine interdisziplinäre Arbeit möglich machen könnte. Für das Kindergartenjahr 2014/2015 gibt es eine Übergangsregelung, d.h. die durch therapeutisches Personal entstehenden Kosten werden noch durch den LVR unter Anrechnung der kindbezogenen LVR-Pauschale finanziert, jedoch nur noch in Höhe eines 23.000,00 € (durchschnittliche jährliche Personalkosten für eine halbe Fachkraft) übersteigenden Betrages. Die LVR-Pauschale steht für die Einstellung einer pädagogischen Fachkraft dem Träger dann nicht zur Verfügung. Jede Einrichtung kann sich als Ort der Leistungserbringung anerkennen lassen und wäre somit den Praxen niedergelassener Therapeuten gleichgestellt. Eine Planungssicherheit für die kommenden Jahre entfällt durch das neue Verfahren, da sich nicht vorhersagen lässt, wieviele Kinder integrativ aufgenommen werden, sprich: ob immer genug Kinder in der Einrichtung sein werden. Der LVR empfiehlt, bei Fachkraftwechseln Heilerziehungspfleger/innen einzustellen, da diese bei der Verwendung der LVR-Pauschale angerechnet werden. Es wird empfohlen, die Anträge wie oben beschrieben zu stellen und die Konzeption der integrativen Kindertageseinrichtung Zingsheim auf die neuen Gegebenheiten auszurichten. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister