Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
134 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
21.03.14, 13:01
Aktualisiert
21.03.14, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
gpaNRw
GemeindeprUfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
GPA NRW, Postfach 10 18 79, 44608 Heme
Heinrichstralle 1.44623 Herne
www.gpa.nrw.de
Eigenbetrieb Abwasser der
Gemeinde Nettersheim
Zingsheim, Krausstr. 2
53947 Nettersheim
Wilma Wiegand
Wilma Wiegand
Referentin
t 0 23 23/14 80-116
m 0162/21 37 695
f 0 23 23/14 80-333
e wilma.wiegand@gpa.nrw.de
22.01.2014
Pr0fung des Jahresabschlusses des Betriebes „Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde
Nettersheim" zum 31.12.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegend Ubersende ich Ihnen meinen Abschlieflenden Vermerk zur PrUfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2012.
Ais gesetzlicher AbschlussprUfer gemW1 § 106 GO NRW habe ich den Prfungsbericht der
WirtschaftsprUfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet sowie eine Analyse anhand landesweit
einheitlich berechneter Kennzahlen durchgefOhrt.
Ich komme zu dem Ergebnis, dass ich den Bestatigungsvermerk des WirtschaftsprUfers vollinhaltlich
Ubernehme. Eine Ergnzung durch die GPA NRW gem&1 § 3 der Verordnung über die DurchfUhrung
der JahresabschlussprUfung bei Eigenbetrieben und prUfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist
aus meiner Sicht nicht erforderlich.
Darber hinaus weise ich darauf hin, dass der Abschlieflende Vermerk gemag § 3 (5) JAP DVO
Wentlich bekannt zu machen ist. Bitte Ubersenden Sie mir anschlieflend einen Nachweis Uber die
erfolgte Bekanntmachung.
Mit freundlichen GrUflen
Im Auftrag
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Wilma Wiegand
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Abschliellender Vermerk der GPA NRW
Die GPA NRW ist gemarl § 106 GO NRW gesetzlicher AbschlussprOfer des Betriebes Eigenbetrieb
Abwasser der Gemeinde Nettersheim. Zur DurchfOhrung der JahresabschlussprOfung zum
31.12.2012 hat sie sich der Wirtschaftsprafungsgesellschaft WI ROG AG, Bonn, bedient.
Diese hat mit Datum vom 23.08.2013 den nachfolgend dargestellten uneingeschrankten
Bestatigungsvermerk erteilt.
„Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der BuchfUhrung und den Lagebericht der Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Abwasser- fOr das Geschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprOft. Die
BuchfOhrung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und erganzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der
Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der
von uns durchgefOhrten PrOfung eine Beurteilung Ober den Jahresabschluss unter Einbeziehung der
BuchfOhrung und Ober den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere JahresabschlussprOfung nach
§ 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprafer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsatze ordnungsmarliger AbschlussprOfung vorgenommen. Danach ist
die PrOfung so zu planen und durchzufOhren, dass Unrichtigkeiten und Versteirle, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsatze ordnungsmarliger
BuchfOhrung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermeigens-, Finanz- und Ertragslage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der PrOfungshandlungen werden die Kenntnisse Ober die Geschaftstatigkeit und
Ober das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen Ober
meigliche Fehler berOcksichtigt. Im Rahmen der PrOfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise fOr die Angaben in
BuchfOhrung, Jahresabschluss und Lagebericht Oberwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die PrOfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsatze und der wesentlichen
Einschatzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die WOrdigung der Gesamtdarstellung
des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere PrOfung eine
hinreichend sichere Grundlage fOr unsere Beurteilung bildet.
Unsere PrOfung hat zu keinen Einwendungen gefeihrt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der PrOfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den erganzenden landesrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsatze ordnungsmarliger BuchfOhrung ein den
tatsachlichen Verhaltnissen entsprechendes Bild der Vermeigens-, Finanz- und Ertragslage des
Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein
zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukUnftigen
Entwicklung zutreffend dar."
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gPaNRw
Die GPA NRW hat den Pr0fungsbericht der WirtschaftsprUfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet
und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgefOhrt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
Der BestMgungsvermerk des Wirtschaftspr0fers wird vollinhaltlich 0bernommen. Eine Erg i -lzung
gemall'§ 3 der Verordnung Ober die DurchfOhrung der Jahresabschlusspr0fung bei Eigenbetrieben
und prOfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich.
Herne, den 22.01.2014
GPA NRW
m Auftrag
.604,14
GPA NRW
Gemeindepr:ifu(:gsansta tt
Nordrheln-Westfalen
1
Wilma Wiegand
N
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