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Beschlussvorlage (Prüfvermerk)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
134 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
21.03.14, 13:01
Aktualisiert
21.03.14, 13:01
Beschlussvorlage (Prüfvermerk) Beschlussvorlage (Prüfvermerk) Beschlussvorlage (Prüfvermerk)

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Inhalt der Datei

gpaNRw GemeindeprUfungsanstalt Nordrhein-Westfalen GPA NRW, Postfach 10 18 79, 44608 Heme Heinrichstralle 1.44623 Herne www.gpa.nrw.de Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde Nettersheim Zingsheim, Krausstr. 2 53947 Nettersheim Wilma Wiegand Wilma Wiegand Referentin t 0 23 23/14 80-116 m 0162/21 37 695 f 0 23 23/14 80-333 e wilma.wiegand@gpa.nrw.de 22.01.2014 Pr0fung des Jahresabschlusses des Betriebes „Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde Nettersheim" zum 31.12.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend Ubersende ich Ihnen meinen Abschlieflenden Vermerk zur PrUfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012. Ais gesetzlicher AbschlussprUfer gemW1 § 106 GO NRW habe ich den Prfungsbericht der WirtschaftsprUfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet sowie eine Analyse anhand landesweit einheitlich berechneter Kennzahlen durchgefOhrt. Ich komme zu dem Ergebnis, dass ich den Bestatigungsvermerk des WirtschaftsprUfers vollinhaltlich Ubernehme. Eine Ergnzung durch die GPA NRW gem&1 § 3 der Verordnung über die DurchfUhrung der JahresabschlussprUfung bei Eigenbetrieben und prUfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus meiner Sicht nicht erforderlich. Darber hinaus weise ich darauf hin, dass der Abschlieflende Vermerk gemag § 3 (5) JAP DVO Wentlich bekannt zu machen ist. Bitte Ubersenden Sie mir anschlieflend einen Nachweis Uber die erfolgte Bekanntmachung. Mit freundlichen GrUflen Im Auftrag (k\\5:5reek)U Wilma Wiegand r Seite 1 von 3 gpaNRw Abschliellender Vermerk der GPA NRW Die GPA NRW ist gemarl § 106 GO NRW gesetzlicher AbschlussprOfer des Betriebes Eigenbetrieb Abwasser der Gemeinde Nettersheim. Zur DurchfOhrung der JahresabschlussprOfung zum 31.12.2012 hat sie sich der Wirtschaftsprafungsgesellschaft WI ROG AG, Bonn, bedient. Diese hat mit Datum vom 23.08.2013 den nachfolgend dargestellten uneingeschrankten Bestatigungsvermerk erteilt. „Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der BuchfUhrung und den Lagebericht der Gemeinde Nettersheim Eigenbetrieb Abwasser- fOr das Geschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprOft. Die BuchfOhrung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und erganzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgefOhrten PrOfung eine Beurteilung Ober den Jahresabschluss unter Einbeziehung der BuchfOhrung und Ober den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere JahresabschlussprOfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprafer (IDW) festgestellten deutschen Grundsatze ordnungsmarliger AbschlussprOfung vorgenommen. Danach ist die PrOfung so zu planen und durchzufOhren, dass Unrichtigkeiten und Versteirle, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsatze ordnungsmarliger BuchfOhrung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermeigens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der PrOfungshandlungen werden die Kenntnisse Ober die Geschaftstatigkeit und Ober das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen Ober meigliche Fehler berOcksichtigt. Im Rahmen der PrOfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise fOr die Angaben in BuchfOhrung, Jahresabschluss und Lagebericht Oberwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die PrOfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsatze und der wesentlichen Einschatzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die WOrdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere PrOfung eine hinreichend sichere Grundlage fOr unsere Beurteilung bildet. Unsere PrOfung hat zu keinen Einwendungen gefeihrt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der PrOfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den erganzenden landesrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsatze ordnungsmarliger BuchfOhrung ein den tatsachlichen Verhaltnissen entsprechendes Bild der Vermeigens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukUnftigen Entwicklung zutreffend dar." Seite 2 von 3 gPaNRw Die GPA NRW hat den Pr0fungsbericht der WirtschaftsprUfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgefOhrt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der BestMgungsvermerk des Wirtschaftspr0fers wird vollinhaltlich 0bernommen. Eine Erg i -lzung gemall'§ 3 der Verordnung Ober die DurchfOhrung der Jahresabschlusspr0fung bei Eigenbetrieben und prOfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den 22.01.2014 GPA NRW m Auftrag .604,14 GPA NRW Gemeindepr:ifu(:gsansta tt Nordrheln-Westfalen 1 Wilma Wiegand N Seite 3 von 3