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Beschlussvorlage (Prüfvermekr)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
135 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
21.03.14, 13:01
Aktualisiert
21.03.14, 13:01
Beschlussvorlage (Prüfvermekr) Beschlussvorlage (Prüfvermekr) Beschlussvorlage (Prüfvermekr)

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Inhalt der Datei

gpaNRw GPA NRW, Postfach 10 1879, 44608 Herne Gemeindeprfungsanstalt Nordrhein-Westfalen Heinrichstrage 1,44623 Herne www.gpa.nrw.de Eigenbetrieb Bio~me Nettersheim Zingsheim, Krausstr. 2 53947 Nettersheim Wilma Wiegand Wilma VViegand Referentin t 0 23 23/14 80-116 m 0162/21 37 695 f 0 23 23/14 80-333 e wilma.wiegand@gpa.nrw.de 22.01 2014 Pr0fung des Jahresabschlusses des Betriebes „Eigenbetrieb Biowkme Nettersheim" zum 31.12.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend Ubersende ich Ihnen meinen Abschlieflenden Vermerk zur PrQfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012. Als gesetzlicher Abschlussprafer gemW1 § 106 GO NRW habe ich den Prafungsbericht der Wirtschaftsprufungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet sowie eine Analyse anhand landesweit einheitlich berechneter Kennzahlen durchgefUhrt. Ich komme zu dem Ergebnis, dass ich den Besbtigungsvermerk des Wirtschaftsprufers vollinhaltlich Qbernehme. Eine ErOnzung durch die GPA NRW gernfl § 3 der Verordnung Qber die DurchfQhrung der Jahresabschlussprafung bei Eigenbetrieben und prafungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus meiner Sicht nicht erforderlich. DarUber hinaus weise ich darauf hin, dass der Abschlieflende Vermerk gemag § 3 (5) JAP DVO Ciffentlich bekannt zu machen ist. Bitte Ubersenden Sie mir anschlieflend einen Nachweis Qber die erfolgte Bekanntmachung. Mit freundlichen Gruflen Im Auftrag k lçrnL5 ï \ Wilma Wiegand Seite 1 von 3 gpaNRw AbschlieBender Vermerk der OPA NRW Die GPA NRW ist gennM1 § 106 GO NRW gesetzlicher Abschlussprijfer des Betriebes Eigenbetrieb BiowMTine Nettersheinn. Zur Durchfijhrung der Jahresabschlussprijfung zunn 31.12.2012 hat sie sich der WirtschaftsprOfungsgesellschaft WIROG AG, Bonn, bedient. Diese hat nnit Datum vonn 23.08.2013 den nachfolgend dargestellten uneingeschrnkten BestMgungsvernnerk erteilt. „Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der BuchfUhrung und den Lagebericht der Genneinde Nettersheinn Eigenbátrieb Bio~nne- fik das Geschgtsjahr vonn 1. Januar bis 31. Dezennber 2012 geprijft. Die Buchfijhrung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und erOnzenden landesrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgefijhrten Prijfung eine Beurteilung ijber den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchfijhrung und ijber den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprijfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vonn Institut der Wirtschaftsprijfer (IDW) festgestellten deutschen GrundsMze ordnungsnnMliger Abschlussprijfung vorgenonnnnen. Danach ist die Prijfung so zu planen und durchzufijhren, dass Unrichtigkeiten und Verstijfle, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der GrundsMze ordnungsnngliger Buchfijhrung und durch den Lagebericht vernnittelten Bildes der Vernnijgens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, nnit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prijfungshandlungen werden die Kenntnisse ijber die GeschWtstMgkeit und ijber das wirtschaftliche und rechtliche Unnfeld des Eigenbetriebes sowie Erwartungen ijber nntigliche Fehler berijcksichtigt. Inn Rahnnen der Prijfung werden die Wirksannkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystenns sowie Nachweise fijr die Angaben in Buchfijhrung, Jahresabschluss und Lagebericht ijberwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt Die Prijfung unnfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundstze und der wesentlichen Einschtzungen der Betriebsleitung des Eigenbetriebes sowie die Wijrdigung der Gesanntdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prijfung eine hinreichend sichere Grundlage fijr unsere Beurteilung bildet. Unsere Prijfung hat zu keinen Einwendungen gefijhrt Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prijfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen und den erOnzenden landesrechtlichen Vorschriften und vernnittelt unter Beachtung der Grundstze ordnungsnnMliger Buchfijhrung ein den tatschlichen VerhMtnissen entsprechendes Bild der Vernnijgens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang nnit denn Jahresabschluss, vernnittelt insgesannt ein zutreffèndes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukijnftigen Entwicklung zutreffend dar." Seite 2 von 3 gPaNRw Die GPA NRW hat den PrOfungsbericht der WirtschaftsprOfungsgesellschaft WIROG AG ausgewertet und eine Analyse anhand von Kennzahlen durchgefOhrt. Sie kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Der BestMigungsvermerk des WirtschaftsprOfers wird vollinhaltlich Obernommen. Eine ErOnzung gem M1 § 3 der Verordnung Ober die DurchfOhrung der JahresabschlussprOfung bei Eigenbetrieben und prOfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) ist aus Sicht der GPA NRW nicht erforderlich. Herne, den 22.01.2014 GPA NRW 7 GPA NRIij -\\ / G.meindeprQfungsanstalt (k....e3t)inftetk‘ im Auftrag Wilma Wiegand 1' -Nordrhein-Westfaien 1 ,, P2121e-Sj\ILA. , 1 C-1,.-, i(41 / ,,\ , -/'7.' .,,.. Seite 3 von 3