Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat; Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 107)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
91 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
18.03.14, 13:00
Aktualisiert
18.03.14, 13:00
Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat;
Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 107) Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat;
Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 107) Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat;
Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 107)

öffnen download melden Dateigröße: 91 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1159 /IX.L. Datum: 17.03.2014 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.03.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat; Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 107 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 107 für die Errichtung eines Doppelhauses mit je einer Garage zuzustimmen und zum Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Begründung: Der Gemeinde Nettersheim wurde am 17.03.2014 der Bauantrag auf Errichtung eines Doppelhauses mit je einer Garage auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 107 vorgelegt. Das Grundstück befindet sich im rechtsverbindlich erlassenen Bebauungsplangebiet L 6, Zingsheim, Altes Pastorat. Hierin ist eine überbaubare Fläche in einer Bautiefe von 15,0 m, ausgehend von einem gesetzlichen Mindestabstand zur öffentlichen Verkehrsfläche von 3,0 m. Die Doppelhaushälften sollen eine Gesamtlänge von 16,0 m aufweisen und die Garagen jeweils seitlich im vorderen Grundstückbereich angeordnet werden. Das Grundstück Nr. 107 befindet sich in einem Kurvenbereich. Dennoch soll das Gebäude so angeordnet werden, dass sich ein städtebaulich geordnetes Straßenbild ergibt. Der Abstand von 3,0 m ausgehend von der Straße „Altes Pastorat“ soll eingehalten werden, die rückwärtige Baugrenze wird jedoch um rd. 16 qm überschritten. Die Grundfläche der jeweiligen Doppelhaushälfte beträgt rd. 92 qm. Gem. § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. 3 Der Befreiung kann zugestimmt werden, da sie städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge des Bebauungsplanes L 6 nicht berührt. Es kann davon ausgegangen werden, dass darüber hinaus nachbarliche Interessen nicht berührt werden, da die Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze um rd. 16 qm als „geringfügig“ angesehen werden kann. Aus dem beigefügten Planauszug ist die Lage des Grundstückes ersichtlich sowie vorgesehene Überschreitung im Plan schraffiert dargestellt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister