Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
109 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
18.03.14, 13:00
Aktualisiert
18.03.14, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 1167 /IX.L.
Datum: 17.03.2014
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
18.03.2014
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und
Sport
Sitzungstag:
25.03.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.04.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.04.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Masterplan Sport und Gesundheit
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, zur Umwandlung des Tennenplatzes in Nettersheim
in einen Kunstrasenplatz ein Trägermodell über die SG Sportfreunde 69 zu entwickeln. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle hierzu notwendigen Vertragswerke
(Konsortialvertrag, Darlehnsvertrag, Pachtverträge etc.) unterschriftsreif mit der
SG Sportfreunde 69 vorzubereiten.
Darüber hinaus wird beschlossen, um den dauerhaften Erhalt der Sportplätze in
Marmagen, Zingsheim, Tondorf, Frohngau und Pesch sicherzustellen, ab dem
Haushaltsjahr 2015 Instandhaltungsrückstellungen für diese Sportstätten zu bilden, wodurch eine Finanzierung im Bedarfsfall gegeben ist.
Begründung:
In der Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2013 wurde über den Sachstand zur
Entwicklung der Sportanlagen in der Gemeinde Nettersheim informiert. In diesem
Zusammenhang wird auf Vorlage 1090 verwiesen.
Am 12.02.2014 hat ein weiterer Gesprächtermin mit Vertretern der SG Sportfreunde 69, der SG Erfthöhen 98 sowie der SpVg Germania Pesch-Harzheim
stattgefunden, wobei die zukünftige Entwicklung des Fußballsports in der Gemeinde Nettersheim thematisiert wurde.
Die Sportvereine stimmten darin überein, dass aufgrund der demographischen
Entwicklungen und aufgrund vielfältigster neuer Sport-/Freizeitangebote Handlungsbedarf gegeben ist. Die erfolgreiche zukünftige Entwicklung des Fußballsports basiert dabei auf drei Säulen:
Kooperationen
Übungsleiter
Infrastruktur
Die Sportvereine waren sich einig, dass aufgrund der oben genannten Gründe in
Zukunft weitere Kooperationen unumgänglich sein werden.
Darüber hinaus muss der Anspruch verfolgt werden, die Fußballmannschaften in
allen Altersklassen mit möglichst gut ausgebildeten Übungsleitern auszustatten,
wobei aber nicht nur der Leistungsgedanke im Vordergrund stehen darf, sondern
ein Fußballangebot für alle Interessierten unabhängig von der Leistungsfähigkeit
aufrecht erhalten werden muss.
Von besonderer Wichtigkeit für die Entwicklung des Fußballsports ist zudem eine
gute Infrastruktur. In diesem Zusammenhang wurde die derzeitige Situation und
die zukünftige Entwicklung der Sportanlagen in der Gemeinde Nettersheim eingehend diskutiert.
Unstrittig ist, dass auf dem derzeitigen Tennenplatz in Nettersheim offensichtlicher Sanierungs-/Handlungsbedarf besteht. Im Rahmen des Gesprächtermins am
12.02.2014 sowie in Folgegesprächen mit der SG Erfthöhen 98 und der SG Sportfreunde 69 hat sich aber gezeigt, dass hinsichtlich einer gemeinschaftlichen Maß-
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nahme zur Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz derzeit kein
Einvernehmen erzielt werden kann.
Eine Sanierung des Tennenplatzes in Nettersheim wäre möglich, wobei von Kosten in Höhe von rund 80.000,00 Euro ausgegangen werden müsste. Die SG
Sportfreunde 69 hat aber nochmals ihr nachhaltiges Interesse, den Sportplatz in
Nettersheim in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln, bekräftigt. Sie hat dargelegt, dass sie bereit ist, sich aktiv und auch mit finanziellen Mitteln in die Maßnahme einzubringen.
Daher hat am 17.03.2014 nochmals ein Gespräch mit dem Vorsitzenden der SG
Sportfreunde 69 stattgefunden. Hierbei wurden Möglichkeiten besprochen, wie
der Kunstrasenplatz in Nettersheim durch die SG Sportfreunde 69 in einen Kunstrasenplatz umgewandelt werden kann. Es wurde abgestimmt, dass hierzu ein
Trägermodell über die SG Sportfreunde 69 zu entwickeln ist.
Dieses Trägermodell soll folgende Eckpunkte haben:
1.
Konsortialvertrag (verbindliche Absichtserklärung SG Sportfreunde
69/Gemeinde Nettersheim)
2.
Grundlagenermittlung (Bedarfsanalyse 2014/2015)
3.
Finanzierungs- und Folgekostenkonzept
3.1
Investition
3.1.1 Reduzierung der Investitionskosten durch Eigenleistungen
3.1.2 Finanzieller Eigenanteil der SG Sportfreunde 69
3.1.3 Darlehn für die SG Sportfreunde 69 (ggf. Förderprogramm über die
NRW Bank)
3.1.4 Zuschuss durch die Gemeinde Nettersheim
3.1.5 Sponsoring
3.2
Folgekosten
3.2.1 Platzpflege und Unterhaltung einschließlich Bestellung eines hauptverantwortlichen Platzwartes
3.2.2 Refinanzierungsmöglichkeiten der Tilgungs- und Zinsleistungen der
SG Sportfreunde 69 durch Pachteinnahmen (Gemeinde Nettersheim,
Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim, übrige Sportvereine aus
dem Gemeindegebiet).
3.2.3 Möglichkeiten zur Energieeinsparung durch Optimierung der Flutlichtanlage
3.2.4 Betriebsaufwendungen Sportlerheim
4.
Sonstiges
4.1
4.2
Bauleitung/Projektabwicklung
Jahresbenutzungsplan SG Sportfreunde 69, Gemeinde Nettersheim,
Gesamtschule Blankenheim/Nettersheim sowie übrige Sportvereine
aus dem Gemeindegebiet gegen entsprechende Pachtzahlungen
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Eine Realisierung der Maßnahme soll nach Möglichkeit bis zur Spielzeit
2015/2016 erfolgen. Daher ist vorgesehen, einen weiteren „Runden Tisch“ mit
der SG Sportfreunde 69, der SG Erfthöhen 98 und der SpVg Pesch-Harzheim zur
Abstimmung der vorgenannten Konzeption kurzfristig durchzuführen und den
Konsortialvertrag zeitnah zu erarbeiten. Ein abschließendes Trägermodell über
die SG Sportfreunde 69 kann voraussichtlich bis Herbst dieses Jahres dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Im Falle einer Abwicklung
durch den Träger SG Sportfreunde 69 würden aufwendige und zeitintensive Ausschreibungsverfahren entbehrlich, so dass danach zeitnah mit der Umsetzung
begonnen werden könnte.
Ungeachtet der Thematik „Kunstrasenplatz Nettersheim“ wurde im Rahmen der
Abstimmungen mit den Sportvereinen deutlich, dass ein dauerhafter Erhalt aller
Sportplätze in der Gemeinde Nettersheim unentbehrlich ist. Um den dauerhaften
Erhalt der Sportplätze in Marmagen, Zingsheim, Tondorf, Frohngau und Pesch
sicherzustellen, sollten ab dem Haushaltsjahr 2015 Instandhaltungsrückstellungen für diese Sportstätten gebildet werden, wodurch eine Finanzierung im Bedarfsfall gegeben wäre.
gez. Pracht
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Bürgermeister