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Beschlussvorlage (Masterplan Sport und Gesundheit)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
109 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
18.03.14, 13:00
Aktualisiert
18.03.14, 13:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 1167 /IX.L. Datum: 17.03.2014 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.03.2014 Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport Sitzungstag: 25.03.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 01.04.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 08.04.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Masterplan Sport und Gesundheit Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, zur Umwandlung des Tennenplatzes in Nettersheim in einen Kunstrasenplatz ein Trägermodell über die SG Sportfreunde 69 zu entwickeln. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle hierzu notwendigen Vertragswerke (Konsortialvertrag, Darlehnsvertrag, Pachtverträge etc.) unterschriftsreif mit der SG Sportfreunde 69 vorzubereiten. Darüber hinaus wird beschlossen, um den dauerhaften Erhalt der Sportplätze in Marmagen, Zingsheim, Tondorf, Frohngau und Pesch sicherzustellen, ab dem Haushaltsjahr 2015 Instandhaltungsrückstellungen für diese Sportstätten zu bilden, wodurch eine Finanzierung im Bedarfsfall gegeben ist. Begründung: In der Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2013 wurde über den Sachstand zur Entwicklung der Sportanlagen in der Gemeinde Nettersheim informiert. In diesem Zusammenhang wird auf Vorlage 1090 verwiesen. Am 12.02.2014 hat ein weiterer Gesprächtermin mit Vertretern der SG Sportfreunde 69, der SG Erfthöhen 98 sowie der SpVg Germania Pesch-Harzheim stattgefunden, wobei die zukünftige Entwicklung des Fußballsports in der Gemeinde Nettersheim thematisiert wurde. Die Sportvereine stimmten darin überein, dass aufgrund der demographischen Entwicklungen und aufgrund vielfältigster neuer Sport-/Freizeitangebote Handlungsbedarf gegeben ist. Die erfolgreiche zukünftige Entwicklung des Fußballsports basiert dabei auf drei Säulen: Kooperationen Übungsleiter Infrastruktur Die Sportvereine waren sich einig, dass aufgrund der oben genannten Gründe in Zukunft weitere Kooperationen unumgänglich sein werden. Darüber hinaus muss der Anspruch verfolgt werden, die Fußballmannschaften in allen Altersklassen mit möglichst gut ausgebildeten Übungsleitern auszustatten, wobei aber nicht nur der Leistungsgedanke im Vordergrund stehen darf, sondern ein Fußballangebot für alle Interessierten unabhängig von der Leistungsfähigkeit aufrecht erhalten werden muss. Von besonderer Wichtigkeit für die Entwicklung des Fußballsports ist zudem eine gute Infrastruktur. In diesem Zusammenhang wurde die derzeitige Situation und die zukünftige Entwicklung der Sportanlagen in der Gemeinde Nettersheim eingehend diskutiert. Unstrittig ist, dass auf dem derzeitigen Tennenplatz in Nettersheim offensichtlicher Sanierungs-/Handlungsbedarf besteht. Im Rahmen des Gesprächtermins am 12.02.2014 sowie in Folgegesprächen mit der SG Erfthöhen 98 und der SG Sportfreunde 69 hat sich aber gezeigt, dass hinsichtlich einer gemeinschaftlichen Maß- 3 nahme zur Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz derzeit kein Einvernehmen erzielt werden kann. Eine Sanierung des Tennenplatzes in Nettersheim wäre möglich, wobei von Kosten in Höhe von rund 80.000,00 Euro ausgegangen werden müsste. Die SG Sportfreunde 69 hat aber nochmals ihr nachhaltiges Interesse, den Sportplatz in Nettersheim in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln, bekräftigt. Sie hat dargelegt, dass sie bereit ist, sich aktiv und auch mit finanziellen Mitteln in die Maßnahme einzubringen. Daher hat am 17.03.2014 nochmals ein Gespräch mit dem Vorsitzenden der SG Sportfreunde 69 stattgefunden. Hierbei wurden Möglichkeiten besprochen, wie der Kunstrasenplatz in Nettersheim durch die SG Sportfreunde 69 in einen Kunstrasenplatz umgewandelt werden kann. Es wurde abgestimmt, dass hierzu ein Trägermodell über die SG Sportfreunde 69 zu entwickeln ist. Dieses Trägermodell soll folgende Eckpunkte haben: 1. Konsortialvertrag (verbindliche Absichtserklärung SG Sportfreunde 69/Gemeinde Nettersheim) 2. Grundlagenermittlung (Bedarfsanalyse 2014/2015) 3. Finanzierungs- und Folgekostenkonzept 3.1 Investition 3.1.1 Reduzierung der Investitionskosten durch Eigenleistungen 3.1.2 Finanzieller Eigenanteil der SG Sportfreunde 69 3.1.3 Darlehn für die SG Sportfreunde 69 (ggf. Förderprogramm über die NRW Bank) 3.1.4 Zuschuss durch die Gemeinde Nettersheim 3.1.5 Sponsoring 3.2 Folgekosten 3.2.1 Platzpflege und Unterhaltung einschließlich Bestellung eines hauptverantwortlichen Platzwartes 3.2.2 Refinanzierungsmöglichkeiten der Tilgungs- und Zinsleistungen der SG Sportfreunde 69 durch Pachteinnahmen (Gemeinde Nettersheim, Gesamtschule Blankenheim-Nettersheim, übrige Sportvereine aus dem Gemeindegebiet). 3.2.3 Möglichkeiten zur Energieeinsparung durch Optimierung der Flutlichtanlage 3.2.4 Betriebsaufwendungen Sportlerheim 4. Sonstiges 4.1 4.2 Bauleitung/Projektabwicklung Jahresbenutzungsplan SG Sportfreunde 69, Gemeinde Nettersheim, Gesamtschule Blankenheim/Nettersheim sowie übrige Sportvereine aus dem Gemeindegebiet gegen entsprechende Pachtzahlungen 4 Eine Realisierung der Maßnahme soll nach Möglichkeit bis zur Spielzeit 2015/2016 erfolgen. Daher ist vorgesehen, einen weiteren „Runden Tisch“ mit der SG Sportfreunde 69, der SG Erfthöhen 98 und der SpVg Pesch-Harzheim zur Abstimmung der vorgenannten Konzeption kurzfristig durchzuführen und den Konsortialvertrag zeitnah zu erarbeiten. Ein abschließendes Trägermodell über die SG Sportfreunde 69 kann voraussichtlich bis Herbst dieses Jahres dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Im Falle einer Abwicklung durch den Träger SG Sportfreunde 69 würden aufwendige und zeitintensive Ausschreibungsverfahren entbehrlich, so dass danach zeitnah mit der Umsetzung begonnen werden könnte. Ungeachtet der Thematik „Kunstrasenplatz Nettersheim“ wurde im Rahmen der Abstimmungen mit den Sportvereinen deutlich, dass ein dauerhafter Erhalt aller Sportplätze in der Gemeinde Nettersheim unentbehrlich ist. Um den dauerhaften Erhalt der Sportplätze in Marmagen, Zingsheim, Tondorf, Frohngau und Pesch sicherzustellen, sollten ab dem Haushaltsjahr 2015 Instandhaltungsrückstellungen für diese Sportstätten gebildet werden, wodurch eine Finanzierung im Bedarfsfall gegeben wäre. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister