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Beschlussvorlage (Dorfgestaltungsmaßnahmen; Zuwendungen aus dem gemeindlichen Fassadenprogramm)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
111 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
14.03.14, 11:01
Aktualisiert
17.03.14, 11:00
Beschlussvorlage (Dorfgestaltungsmaßnahmen;
Zuwendungen aus dem gemeindlichen Fassadenprogramm) Beschlussvorlage (Dorfgestaltungsmaßnahmen;
Zuwendungen aus dem gemeindlichen Fassadenprogramm) Beschlussvorlage (Dorfgestaltungsmaßnahmen;
Zuwendungen aus dem gemeindlichen Fassadenprogramm)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1129 /IX.L. Datum: 13.03.2014 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.03.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 01.04.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 08.04.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Dorfgestaltungsmaßnahmen; Zuwendungen aus dem gemeindlichen Fassadenprogramm Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja X Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, im Rahmen von Dorfgestaltungsmaßnahmen Zuschüsse im Rahmen der Förderung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen in Ortskernen der Gemeinde Nettersheim wie folgt zu gewähren: Objekt Maßnahme Jakob-Kneip-Straße in Pesch Münstertalstraße 3, Roderath (Baudenkmal) Erneuerung der Fensterläden Erneuerung der Dachrinne am Wohngebäude, Anbringung von Dachrinnen an den Nebengebäuden Hofinnenseite Gesamtkosten € Zuschuss € 7.973,00 665,00 4.218,30 2.109,00 Darüber hinaus wird beschlossen, über noch weitere eingehende Anträge im Rahmen der Dringlichkeit zu entscheiden. Begründung: In seiner Sitzung am 08.10.2013 hat der Rat der Gemeinde Nettersheim im Rahmen von Dorfgestaltungsmaßnahmen erstmalig Zuschüsse im Rahmen der Instandsetzung von Fassaden-/Hausvor- und Hofflächen zum öffentlichen Straßenraum hin in Ortskernen der Gemeinde Nettersheim zu gewähren. In der Bevölkerung besteht ein reges Interesse zur Inanspruchnahme einer Förderung, insbesondere für die Instandsetzung von Gebäudefassaden. Durch die Einrichtung der Energieagentur Eifel in Nettersheim wird darüber hinaus angestrebt, eine ganzheitliche Beratung zu Energiesparmaßnahmen, zur Fassadengestaltung und insbesondere auch über die Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung für geplante Maßnahmen an Privatgebäuden zu informieren, sofern dies von den Eigentümern gewünscht wird. Für 2014 liegen derzeit Förderanträge aus den Orten Pesch und Roderath vor, und zwar a) Pesch, Jakob-Kneip-Straße 37 3 Der Eigentümer des ehemaligen Jakob-Kneip-Hauses in Pesch beabsichtigt, die Fensterläden am gesamten Gebäude nach vorhandenem, historischem Vorbild zu erneuern. Insgesamt sollen 13 Läden ersetzt werden mit einer Fläche von 22,0 qm. Die Gesamtmaßnahme wird lt. Kostenvoranschlag Kosten in Höhe von 7.973,00 € verursachen. Entsprechend der Förderrichtlinien kann hierauf ein Zuschuss von 665,00 € gewährt werden. b) Roderath, Münstertalstraße 2 Bei diesem Objekt handelt es sich um ein Baudenkmal in unmittelbarer Nähe der Kirche in Roderath, das im vergangenen Jahr einen Eigentumswechsel erfahren hat. Der neue Eigentümer beabsichtigt eine Gesamtsanierung der Hofanlage und hat bereits im Wohngebäude unter Beteiligung des LVR-Amtes für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalbehörde eine Reihe von Maßnahmen abgestimmt und in Angriff genommen. Im Rahmen des Fassaden- und Hofprogramms wird nunmehr die Erneuerung der Dachrinnen am Wohngebäude sowie die Anbringung von Dachrinnen an den Nebengebäuden im Innenhofbereich beantragt. Die Kosten hierfür belaufen sich lt. Kostenvoranschlag auf 4.218,30 €. Es wird empfohlen, hierauf einen Zuschuss in Höhe von 2.109,00 € zu gewähren. Derzeit liegen noch weitere Beratungswünsche und –anfragen in Bezug auf Fassaden- und Hofgestaltungsmaßnahmen vor, die zeitnah terminiert werden sollen. Es wird vorgeschlagen, sofern hieraus noch weitere Förderanträge erwachsen, über diese im Rahmen der Dringlichkeit zu entscheiden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister