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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Neubau eines Futter-Fahrsilos 32 x 80 m auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 2 Nr. 59)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
79 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
14.03.14, 11:01
Aktualisiert
14.03.14, 11:01
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Futter-Fahrsilos 32 x 80 m auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 2 Nr. 59) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Neubau eines Futter-Fahrsilos 32 x 80 m auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 2 Nr. 59)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1141 /IX.L. Datum: 14.03.2014 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.03.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Neubau eines Futter-Fahrsilos 32 x 80 m auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 2 Nr. 59 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, zur Errichtung eines Futter-Fahrsilos auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen befindlichen Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 2 Nr. 59 das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen. Begründung: Das Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 2 Nr. 59 (Bahrhaus) befindet sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Es gehört zur landwirtschaftlichen Betriebsfläche des Haupterwerbslandwirtes Bahrhaus 13. Im Rahmen der in der Vergangenheit errichteten landwirtschaftlichen Betriebsgebäude wurde die Privilegierung des landwirtschaftlichen Betriebes jeweils durch die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen bestätigt. Der Betriebsinhaber beabsichtigt nunmehr, auf dem o. g. Grundstück ein FutterFahrsilo in eine Größe von 32 x 80 m zu errichten. Es wird vorgeschlagen, hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Aus dem beigefügten Planauszug sind die Lage des Grundstückes sowie der Standort des geplanten Futter-Fahrsilos ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister