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Beschlussvorlage (Windkraftkonzentrationszone in der Gemeinde Nettersheim; Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich "Horrido" gem. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
115 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
14.03.14, 11:01
Aktualisiert
14.03.14, 11:01
Beschlussvorlage (Windkraftkonzentrationszone in der Gemeinde Nettersheim;
Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich "Horrido" gem. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (Windkraftkonzentrationszone in der Gemeinde Nettersheim;
Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich "Horrido" gem. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (Windkraftkonzentrationszone in der Gemeinde Nettersheim;
Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich "Horrido" gem. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (Windkraftkonzentrationszone in der Gemeinde Nettersheim;
Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich "Horrido" gem. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB))

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1145 /IX.L. Datum: 12.03.2014 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.03.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 01.04.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 08.04.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Windkraftkonzentrationszone in der Gemeinde Nettersheim; Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich "Horrido" gem. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja X Nein 2 Beschlussvorschlag: Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Nettersheim mit der im Jahre 1998 festgesetzten Windkraftkonzentrationszone lässt eine weitergehende Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich „Horrido“, d. h. außerhalb der im Flächennutzungsplan definierten Windkraftkonzentrationszone nicht zu. Der Gemeinderat beschließt, auf der Grundlage der derzeitigen Beschlusslage zum Flächennutzungsplan bezüglich der Überprüfung des Planungsstandes 1998 zur der Betrachtung des Offenlandes zur Ausweisung weiterer Windkraftkonzentrationszonen keine Anträge auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung von Windenergieanlagen zu ermöglichen. Der Antrag wird als weitere Interessensbekundung aufgenommen und zu gegebener Zeit weitergehend behandelt. Begründung: Aufgrund des im Jahre 2011 neu erlassenen Windenergieerlasses NRW und der damit verbundenen Öffnung von Waldbereichen für Windenergieanlagen wurden auch im Gemeindegebiet Nettersheim Voruntersuchungen für Windenergieanlagenstandorte im Wald vorgenommen, wobei jedoch aufgrund von bereits erlangten Kenntnissen von Schwarzstorchvorkommen zunächst weitere Umweltverträglichkeits- und Artenschutzuntersuchungen zurückgestellt wurden. In seiner Sitzung am 17.12.2013 hat der Gemeinderat aufgrund dessen beschlossen, a) weitergehende Umweltverträglichkeitsprüfungen in Waldbereichen der Gemeinde Nettersheim derzeit nicht zu beauftragen, b) eine Überprüfung des Planungsstandes 1998 bezüglich der Betrachtung des Offenlandes zur Ausweisung weiterer Windkraftkonzentrationszonen vorzunehmen. In der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 21.06.2011 wurde über Planungsabsichten zur Errichtung von Windenergieanla- 3 gen informiert und die Projekte „Windpark Marmagen“ und „Windenergieplanung Vorranggebiet Nettersheim an der Autobahn A 1“ durch die potentiellen Investoren vorgestellt. Seinerzeit wurde dargestellt, dass weitere Interessensbekundungen unterschiedlichster Firmen vorliegen, über die in der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses informiert werden soll. Nunmehr legt die Firma RES Deutschland GmbH, Stuttgart, einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich „Horrido“ gem. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vor. Nach § 12 Abs. 2 BauGB soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan die Realisierung des Bebauungsplanes für Windenergieanlagenstandorte im Bereich „Horrido“ ermöglichen. Dem Wunsch der Fa. RES Deutschland GmbH entsprechend, wird diese das Projekt im Rahmen der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 18.03. vorstellen. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nettersheim weist in den Gemarkungsbereichen Engelgau/Frohngau eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen aus. Der Bereich wurde zwischenzeitlich durch Erlass eines Bebauungsplanes „Windkraftkonzentrationszone“ in der Gemeinde Nettersheim planerisch gefestigt und ermöglicht vier Standorte für Windenergieanlagen. Darüber hinaus weist der Flächennutzungsplan bislang keine weiteren Windkraftkonzentrationszonen im Freiraum aus. Aufgrund dessen würde die Einleitung eines weiteren Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich „Horrido“ gem. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) den öffentlichen Belangen und hier den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes entgegenstehen. Die derzeit beauftragte Überprüfung des Planungsstandes 1998 bezüglich der Betrachtung des Offenlandes wird sich auch auf den Bereich „Horrido“ in der Gemarkung Engelgau erstrecken. Bis zum Abschluss dieser Überprüfung sollte keinem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung von 4 Windenergieanlagen stattgegeben werden. Der Vortrag der RES Deutschland GmbH, Stuttgart, sollte jedoch als eine weitere Interessensbekundung aufgenommen werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister