Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
115 kB
Datum
08.04.2014
Erstellt
14.03.14, 11:01
Aktualisiert
14.03.14, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1145 /IX.L.
Datum: 12.03.2014
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.03.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.04.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.04.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Windkraftkonzentrationszone in der Gemeinde Nettersheim;
Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung von
Windenergieanlagen im Bereich "Horrido" gem. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
X Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der rechtskräftige Flächennutzungsplan der Gemeinde Nettersheim mit der im
Jahre 1998 festgesetzten Windkraftkonzentrationszone lässt eine weitergehende
Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Errichtung von Windenergieanlagen im
Bereich „Horrido“, d. h. außerhalb der im Flächennutzungsplan definierten Windkraftkonzentrationszone nicht zu.
Der Gemeinderat beschließt, auf der Grundlage der derzeitigen Beschlusslage
zum Flächennutzungsplan bezüglich der Überprüfung des Planungsstandes 1998
zur der Betrachtung des Offenlandes zur Ausweisung weiterer Windkraftkonzentrationszonen keine Anträge auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur
Errichtung von Windenergieanlagen zu ermöglichen.
Der Antrag wird als weitere Interessensbekundung aufgenommen und zu gegebener Zeit weitergehend behandelt.
Begründung:
Aufgrund des im Jahre 2011 neu erlassenen Windenergieerlasses NRW und der
damit verbundenen Öffnung von Waldbereichen für Windenergieanlagen wurden
auch im Gemeindegebiet Nettersheim Voruntersuchungen für Windenergieanlagenstandorte im Wald vorgenommen, wobei jedoch aufgrund von bereits erlangten Kenntnissen von Schwarzstorchvorkommen zunächst weitere Umweltverträglichkeits- und Artenschutzuntersuchungen zurückgestellt wurden.
In seiner Sitzung am 17.12.2013 hat der Gemeinderat aufgrund dessen beschlossen,
a) weitergehende Umweltverträglichkeitsprüfungen in Waldbereichen der
Gemeinde Nettersheim derzeit nicht zu beauftragen,
b) eine Überprüfung des Planungsstandes 1998 bezüglich der Betrachtung
des Offenlandes zur Ausweisung weiterer Windkraftkonzentrationszonen
vorzunehmen.
In der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am
21.06.2011 wurde über Planungsabsichten zur Errichtung von Windenergieanla-
3
gen informiert und die Projekte „Windpark Marmagen“ und „Windenergieplanung
Vorranggebiet Nettersheim an der Autobahn A 1“ durch die potentiellen Investoren vorgestellt. Seinerzeit wurde dargestellt, dass weitere Interessensbekundungen unterschiedlichster Firmen vorliegen, über die in der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses informiert werden soll.
Nunmehr legt die Firma RES Deutschland GmbH, Stuttgart, einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung von Windenergieanlagen
im Bereich „Horrido“ gem. § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vor. Nach § 12
Abs. 2 BauGB soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan die Realisierung des
Bebauungsplanes für Windenergieanlagenstandorte im Bereich „Horrido“ ermöglichen. Dem Wunsch der Fa. RES Deutschland GmbH entsprechend, wird diese das
Projekt im Rahmen der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 18.03. vorstellen.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Nettersheim weist in den Gemarkungsbereichen Engelgau/Frohngau eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen
aus. Der Bereich wurde zwischenzeitlich durch Erlass eines Bebauungsplanes
„Windkraftkonzentrationszone“ in der Gemeinde Nettersheim planerisch gefestigt
und ermöglicht vier Standorte für Windenergieanlagen. Darüber hinaus weist der
Flächennutzungsplan bislang keine weiteren Windkraftkonzentrationszonen im
Freiraum aus. Aufgrund dessen würde die Einleitung eines weiteren Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich „Horrido“ gem.
§ 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) den öffentlichen Belangen und hier den
Festsetzungen des Flächennutzungsplanes entgegenstehen.
Die derzeit beauftragte Überprüfung des Planungsstandes 1998 bezüglich der
Betrachtung des Offenlandes wird sich auch auf den Bereich „Horrido“ in der Gemarkung Engelgau erstrecken. Bis zum Abschluss dieser Überprüfung sollte keinem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung von
4
Windenergieanlagen stattgegeben werden. Der Vortrag der RES Deutschland
GmbH, Stuttgart, sollte jedoch als eine weitere Interessensbekundung aufgenommen werden.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister