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Beschlussvorlage (2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen, Bereich Jägerpfad; Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und artenschutzrechtlicher Stellungnahme gem. § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
207 kB
Datum
01.04.2014
Erstellt
14.03.14, 11:01
Aktualisiert
14.03.14, 11:01

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1045 /IX.L. Z.1 Datum: 10.03.2014 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.03.2014 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 01.04.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 08.04.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen, Bereich Jägerpfad; Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und artenschutzrechtlicher Stellungnahme gem. § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, a) zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen, Teilbereich Jägerpfad, gem. §§ 3 und 4, Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind die in der nachfolgenden Begründung dargestellten Abwägungen vorzunehmen und die in dieser Begründung empfohlenen Beschlüsse zu fassen. Inhalt der 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung ist die künftige Zulässigkeit eines Vorhabens zur Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer wohnbaulichen Anlage gem. § 29 BauGB nach den Festsetzungen der §§ 3 und 4 BauGB. b) Darüber hinaus wird der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB für diese 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen, Bereich Jägerpfad, entsprechend der beigefügten Planzeichnung mit Begründung gefasst. c) Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist die Genehmigung zu dieser Satzung bei der Bezirksregierung Köln einzuholen. Begründung: In seiner Sitzung am 08.10.2013 hat der Rat der Gemeinde Nettersheim beschlossen, zur Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer wohnbaulichen Anlage einen Teilbereich des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 12 Nr. 146 von rd. 800 qm in die Ortslagenabrundungssatzung Marmagen einzubeziehen und hierzu das Verfahren zur 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen für den Teilbereich Jägerpfad einzuleiten. Aufgrund dessen wurde der Satzungsentwurf mit Begründung zu dieser 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Frist endet zum 16.03.2014. 3 Es wird vorgeschlagen, zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung die nachfolgend dargestellten Abwägungen vorzunehmen und die nachfolgend in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse zu fassen: Lfd.Nr. Betroffener Bürger/Behörde, Träger öffentlicher Belange Vorgebrachte Stellungnahme, Bedenken, Anregungen Abwägung der Gemeinde Beschluss 1. Wasserverband Oleftal, Hellenthal, Schreiben vom 03.02.2014 Die Hauptwasserleitung in Marmagen im Jägerpfad endet kurz vor Ende der Parzelle Nr. 145, Hausnummer 8. Ein geplantes Bauvorhaben auf der Parzelle 146 kann ab dieser Anschlussstelle mit einem Hausanschluss erschlossen werden. Eine Erweiterung des Hauptleitungsnetzes erfolgt nicht. Die Kosten für die Herstellung des Anschlusses sowie ein Baukostenzuschuss sind vom Anschlussnehmer auf der Grundlage der Satzung des Wasserverbandes Oleftal zu zahlen. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Abwägung der Gemeinde: Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Erweiterung der Hauptwasserleitung durch den Wasserverband Oleftal nicht erfolgt, da aufgrund der Nähe zum künftigen Baugrundstück die Herstellung eines Wasserhausanschlusses ausreichend ist. 2. Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 12 Nr. 146, Schreiben vom 31.01.2014 Das geplante Bauvorhaben auf dem Grundstück Nr. 146 soll nicht so nah an das Nachbargrundstück heran gebaut werden. So ist auch die Garage im Keller besser anzufahren. Ist eine Bebaubarkeit bis zur Heckendarstellung machbar? Abwägung der Gemeinde: Dem Eigentümer und Bauherrn des Grundstückes Nr. 146 wird die Möglichkeit mit Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen eröffnet, am äußersten Ortsrand von Marmagen ein Wohngebäude zu errichten. Nach der Maßgabe des Entwurfs des LEP NRW soll künftig möglichst eine innerörtliche Entwicklung forciert werden, um den Außenbereich zu schonen. Aufgrund dessen ist auf dem künftig einzubeziehenden Grundstück das Baufenster entsprechend so angeordnet worden, Dem weiteren Begehren des Bauherrn auf Erweiterung des Baufensters auf dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 12 Nr. 146 wird nicht stattgegeben. 4 dass der geplante Baukörper von seiner Nutzfläche her hierin angeordnet werden kann. Es wird vorgeschlagen, dem weiteren Begehren des Eigentümers und Bauherrn nicht stattzugeben, da eine ausreichende Baufläche für das künftige Wohngebäude mit der 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung zur Verfügung gestellt wird. 3. Gemeinde Blankenheim, Schreiben vom 04.02.2014 Belange der Gemeinde Blankenheim sind nicht betroffen. 4. Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Schreiben vom 04.02.2014 Luftbilder an den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Abwägung der Gemeinde: Der Hinweis bezüglich des Vorhandenseins von Kampfmitteln erfolgt in der noch zu beantragenden Baugenehmigung, so dass vorgeschlagen wird, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 5. Gemeinde Schreiben 04.02.2014 6. Dahlem, vom Kenntnis genommen. Kenntnis genommen. Die Bauleitplanung kann als mit der Gemeinde Dahlem abgestimmt gelten. Kenntnis genommen. Bezirksregierung Köln, Obere Wasserbehörde, Schreiben vom 05.02.2014 Zuständigkeit ist nicht betroffen. Kenntnis genommen. 7. Wasserverband Eifel-Rur, Düren, Schreiben vom 06.02.2014 Keine Bedenken. Kenntnis genommen. 8. Bezirksregierung Köln, Dez. Landeskultur und Landesentwicklung, Schreiben vom 06.02.2014 Keine Bedenken, Planungen bzw. Maßnahmen sind im Planbereich nicht vorgesehen. Kenntnis genommen. 5 9. PLEdoc GmbH, Essen Der Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen. Kenntnis genommen. 10. KEV Kall, Schreiben vom 10.02.2014 Keine Bedenken. Kenntnis genommen. 11. Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Schreiben vom 13.02.2014 Keine Bedenken. Ich weise darauf hin, dass die Straßenverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der L 204 erforderlich sind. Evtl. notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Gemeinde Nettersheim. Auch künftig können keine Ansprüche in Bezug auf Lärmsanierung gegenüber dem Landesbetrieb geltend gemacht werden. Abwägung der Gemeinde: Aufgrund des Abstandes zur L 204 (Kölner Straße) sind Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm nicht zu erwarten, so dass vorgeschlagen wird, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 12. Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Kreisstellen Aachen/Düren/Euskirchen, Schreiben vom 18.02.2014 Keine Bedenken 13. Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde, Nettersheim, Schreiben vom 20.02.2014 Es bestehen aus forstbehördlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken. Nördlich des v. g. Grundstückes liegt benachbart Wald. Bei Unterschreitung des Sicherheitsabstandes von in der Regel 35 m mit der überbaubaren Fläche zum Wald, wird von hier aus empfohlen, den Haftungsausschluss für die von diesem Wald ausgehenden Gefahren, Risiken, Nebenwirkungen und Beeinträchtigungen zwischen den benachbarten Grundstückseigentümern im Wege der Eintragung einer Grunddienstbarkeit mittels Eintragungsbewilligung dazu vereinbaren zu lassen. Abwägung der Gemeinde: Der Abstand des künftigen Wohngebäudes zum Wald beträgt mehr als 75 m, so dass vorgeschlagen wird, auf die Eintragung einer Grunddienstbarkeit wie zuvor beschrieben, zu verzichten und somit der Empfehlung nicht zu folgen. 14. Geologischer Dienst NRW, Krefeld, Schreiben vom 25.02.2014 Bodenschutz Es sind Böden betroffen, die wegen ihres Biotopentwicklungspotentials als sehr schutzwürdig Der Hinweis wird Kenntnis genommen. zur Kenntnis genommen. Der Empfehlung des Regionalforstamtes HocheifelZülpicher Börde wird nicht gefolgt. 6 klassifiziert wurden. Aus der Sicht des vorsorgenden Bodenschutzes ist sicherzustellen, dass bei Eingriff in die schutzwürdigen Böden (z. B. im Rahmen der Bebauung) eine ausreichende, bodenfunktionsbezogen wirksame Kompensation vorgenommen wird. Abwägung der Gemeinde: Im Entwurf der 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen ist dargestellt, dass im Rahmen der Baumaßnahme Bodenmaterialien zur Herstellung einer durchwurzelbaren Bodenschicht mit einer Materialmenge von mehr als 800 cbm auf- oder eingebracht werden, eine Anzeigepflicht gegenüber der Unteren Bodenschutzbehörde zu erfolgen hat. Darüber hinaus sind Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in die Natur und Landschaft vorgesehen. Es wird daher vorgeschlagen, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Kenntnis genommen. Hydrogeologie Ich weise darauf hin, dass sich das Plangebiet zwar nicht innerhalb des geplanten Wasserschutzgebietes für die WGA Quelle Marmagen befindet, allerdings liegt es in ihrem Einzugsgebiet. Abwägung der Gemeinde: Im Entwurf der 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen wurde aufgenommen, dass das geplante Bauvorhaben an den Mischwasserkanal entwässert wird, so dass von diesem keine schädlichen bzw. verunreinigten Abwässer in den Einzugsbereich der Quelle Marmagen gelangen können. Es wird daher vorgeschlagen, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Kenntnis genommen. Ingenieurgeologie Baugrund: Vor Beginn von Baumaßnahmen ist der Baugrund objektbezogen zu untersuchen und zu bewerten. Abwägung der Gemeinde: Es liegt im Interesse des Bauherrn, sein Wohngebäude auf gesichertem Baugrund zu errichten. Ein diesbezüglicher Hinweis im Entwurf der Satzung wird daher als nicht erforderlich erachtet. Es wird daher vorgeschlagen, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Kenntnis genommen. 7 15. Kreisverband Natur- und Umweltschutz (KNU Euskirchen), Schreiben vom 10.03.2014 Das betroffene Grundstück wird zurzeit als Dauergrünland genutzt. In der Landesinformationssammlung sind für diesen Standort keine planungsrelevanten Arten aufgeführt. Die Satzungsänderung hat eine Bauvoranfrage zum Anlass. Es ist die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses geplant. Warum dieses Bauvorhaben gerade dort realisiert werden soll, ist unklar. Lt. den Angaben von IT.NRW, reduzierte sich die Landwirtschaftsfläche in der Gemeinde Nettersheim zwischen den Jahren 2001 und 2012 um 24 ha. Im selben Zeitraum stieg die Fläche, die zu der Kategorie der „Gebäudeund Freiflächen, Betriebsflächen“ gerechnet werden, um 8 ha. Nachdem bis zum Jahr 2007 die Bevölkerung in der Gemeinde Nettersheim stetig bis auf 7.933 Personen angestiegen ist, lässt sich zum Jahr 2012 ein Rückgang um 352 Personen auf 7.581 Personen feststellen. Es sind mehr Sterbe- als Geburtsfälle und mehr Fort- als Zugezogene zu verzeichnen. Es ist nicht ersichtlich, warum bei einem sinkenden Bevölkerungsstand die Bebauung weiter in die Freifläche wachsen muss. Es sollten zunächst die innerörtlichen Möglichkeiten zur Bebauung genutzt werden. Daher lehne ich die Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen, Teilbereich Jägerpfad, ab und appelliere an die Gemeinde Nettersheim, das Instrument der Ortslagenabrundungssatzung nur sehr restriktiv einzusetzen, damit die Freifläche als wichtiger Faktor einer nachhaltigen Entwicklung der Eifelgemeinde Nettersheim erhalten bleibt. Abwägung der Gemeinde: Die Angaben der IT.NRW bezüglich des Rückgangs von Landwirtschaftsflächen sind von hier aus nicht nachvollziehbar, zumindest begründen sie sich nicht ausschließlich mit der Ausweisung von weiteren Bauflächen im Gemeindegebiet, die mit 8 ha eher realistisch sind. Der KNU stellt richtig dar, dass die Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung auf eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Die Bedenken zurückgewiesen. werden 8 Einfamilienwohnhauses beruht. Es wird sich jedoch darüber hinaus keine weitere Entwicklung in den Außenbereich abzeichnen, da keine weitere Erschließung mehr für zusätzliche Bauflächen vorhanden ist. In diesem Falle werden lediglich die bereits vorhandenen Erschließungsanlagen (Wasser, Kanal, Straße) soweit wie eben möglich ausgenutzt. Es werden durch die 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen Flächen in einer Größe von rd. 800 qm erfasst, die jedoch nicht vollständig durch das geplante Bauvorhaben versiegelt werden. Von einer Vollversiegelung betroffen ist lediglich ein Teilbereich von rd. 160 qm. Die Bedenken des KNU Euskirchen werden zurückgewiesen, da durch die Realisierung des Einzelvorhabens am unmittelbaren Ortsrand von Marmagen eine nachhaltige Entwicklung von Freiflächen nicht beeinträchtigt wird. 16. Regionalgas Schreiben 10.03.2014 Euskirchen, vom Im Planbereich sind keine Leitungen zur Erdgasversorgung vorhanden und auch eine Verlegung ist derzeit nicht geplant. Kenntnis genommen. 17. Deutsche Flugsicherung, Langen, Schreiben vom 11.03.2014 Belange der Deutschen Flugsicherung GmbH werden nicht berührt. Kenntis genommen. Über weitere, noch eingehende Stellungnahmen wird bis zur Sitzung des Gemeinderates informiert. Die 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen, Teilbereich „Jägerpfad“ mit Begründung und artenschutzrechtlicher Stellungnahme sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Es wird vorgeschlagen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister