Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
207 kB
Datum
01.04.2014
Erstellt
14.03.14, 11:01
Aktualisiert
14.03.14, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1045 /IX.L.
Z.1
Datum: 10.03.2014
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.03.2014
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.04.2014
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.04.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen, Bereich Jägerpfad;
Beratung und Beschlussfassung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der
Öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und artenschutzrechtlicher
Stellungnahme gem. § 34 Abs. 6 i. V. m. § 13 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen,
a) zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung
Marmagen, Teilbereich Jägerpfad, gem. §§ 3 und 4, Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB) sind die in der nachfolgenden Begründung dargestellten Abwägungen vorzunehmen und die in dieser Begründung empfohlenen Beschlüsse zu fassen.
Inhalt der 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung ist die künftige
Zulässigkeit eines Vorhabens zur Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer wohnbaulichen Anlage gem. § 29 BauGB nach den Festsetzungen der §§ 3 und 4 BauGB.
b) Darüber hinaus wird der Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB für
diese 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen, Bereich
Jägerpfad, entsprechend der beigefügten Planzeichnung mit Begründung
gefasst.
c) Gem. § 10 Abs. 3 BauGB ist die Genehmigung zu dieser Satzung bei der
Bezirksregierung Köln einzuholen.
Begründung:
In seiner Sitzung am 08.10.2013 hat der Rat der Gemeinde Nettersheim beschlossen, zur Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer wohnbaulichen Anlage einen Teilbereich des Grundstückes Gemarkung Marmagen, Flur 12
Nr. 146 von rd. 800 qm in die Ortslagenabrundungssatzung Marmagen einzubeziehen und hierzu das Verfahren zur 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen für den Teilbereich Jägerpfad einzuleiten.
Aufgrund dessen wurde der Satzungsentwurf mit Begründung zu dieser 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung von Marmagen für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt. Die Frist endet zum 16.03.2014.
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Es wird vorgeschlagen, zu den eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der
öffentlichen Auslegung die nachfolgend dargestellten Abwägungen vorzunehmen
und die nachfolgend in Spalte 4 empfohlenen Beschlüsse zu fassen:
Lfd.Nr.
Betroffener Bürger/Behörde, Träger öffentlicher Belange
Vorgebrachte Stellungnahme,
Bedenken, Anregungen
Abwägung der Gemeinde
Beschluss
1.
Wasserverband
Oleftal,
Hellenthal,
Schreiben
vom 03.02.2014
Die
Hauptwasserleitung
in
Marmagen im Jägerpfad endet
kurz vor Ende der Parzelle Nr.
145, Hausnummer 8. Ein geplantes Bauvorhaben auf der Parzelle
146 kann ab dieser Anschlussstelle
mit einem Hausanschluss erschlossen werden. Eine Erweiterung des Hauptleitungsnetzes erfolgt nicht.
Die Kosten für die Herstellung des
Anschlusses sowie ein Baukostenzuschuss sind vom Anschlussnehmer auf der Grundlage der Satzung des Wasserverbandes Oleftal
zu zahlen.
Die Stellungnahme wird
zur Kenntnis genommen.
Abwägung der Gemeinde:
Es wird zur Kenntnis genommen,
dass eine Erweiterung der Hauptwasserleitung durch den Wasserverband Oleftal nicht erfolgt, da
aufgrund der Nähe zum künftigen
Baugrundstück die Herstellung
eines Wasserhausanschlusses ausreichend ist.
2.
Eigentümer des Grundstückes
Gemarkung
Marmagen, Flur 12 Nr.
146,
Schreiben
vom
31.01.2014
Das geplante Bauvorhaben auf
dem Grundstück Nr. 146 soll nicht
so nah an das Nachbargrundstück
heran gebaut werden. So ist auch
die Garage im Keller besser anzufahren. Ist eine Bebaubarkeit bis
zur Heckendarstellung machbar?
Abwägung der Gemeinde:
Dem Eigentümer und Bauherrn
des Grundstückes Nr. 146 wird die
Möglichkeit mit Erweiterung der
Ortslagenabrundungssatzung
Marmagen eröffnet, am äußersten
Ortsrand
von
Marmagen
ein
Wohngebäude zu errichten. Nach
der Maßgabe des Entwurfs des LEP
NRW soll künftig möglichst eine
innerörtliche Entwicklung forciert
werden, um den Außenbereich zu
schonen. Aufgrund dessen ist auf
dem
künftig
einzubeziehenden
Grundstück das Baufenster entsprechend so angeordnet worden,
Dem weiteren Begehren
des Bauherrn auf Erweiterung des Baufensters auf
dem Grundstück Gemarkung Marmagen, Flur 12
Nr. 146 wird nicht stattgegeben.
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dass der geplante Baukörper von
seiner Nutzfläche her hierin angeordnet werden kann.
Es wird vorgeschlagen, dem weiteren Begehren des Eigentümers
und Bauherrn nicht stattzugeben,
da eine ausreichende Baufläche für
das künftige Wohngebäude mit der
2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung zur Verfügung gestellt wird.
3.
Gemeinde Blankenheim,
Schreiben
vom
04.02.2014
Belange
der
Gemeinde
Blankenheim sind nicht betroffen.
4.
Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Schreiben
vom 04.02.2014
Luftbilder an den Jahren 1939 –
1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf
das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine
Garantie auf Kampfmittelfreiheit
kann gleichwohl nicht gewährt
werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die
zuständige Ordnungsbehörde oder
eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen
wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle
ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für
Baugrundeingriffe.
Abwägung der Gemeinde:
Der Hinweis bezüglich des Vorhandenseins von Kampfmitteln erfolgt
in der noch zu beantragenden
Baugenehmigung, so dass vorgeschlagen wird, den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
5.
Gemeinde
Schreiben
04.02.2014
6.
Dahlem,
vom
Kenntnis genommen.
Kenntnis genommen.
Die Bauleitplanung kann als mit
der Gemeinde Dahlem abgestimmt
gelten.
Kenntnis genommen.
Bezirksregierung
Köln,
Obere
Wasserbehörde,
Schreiben
vom
05.02.2014
Zuständigkeit ist nicht betroffen.
Kenntnis genommen.
7.
Wasserverband Eifel-Rur,
Düren, Schreiben vom
06.02.2014
Keine Bedenken.
Kenntnis genommen.
8.
Bezirksregierung
Köln,
Dez. Landeskultur und
Landesentwicklung,
Schreiben
vom
06.02.2014
Keine Bedenken, Planungen bzw.
Maßnahmen sind im Planbereich
nicht vorgesehen.
Kenntnis genommen.
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9.
PLEdoc GmbH, Essen
Der Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen.
Kenntnis genommen.
10.
KEV Kall, Schreiben vom
10.02.2014
Keine Bedenken.
Kenntnis genommen.
11.
Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel,
Schreiben
vom
13.02.2014
Keine Bedenken. Ich weise darauf
hin, dass die Straßenverwaltung
nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen
gegen den Lärm durch Verkehr auf
der L 204 erforderlich sind. Evtl.
notwendige Maßnahmen gehen zu
Lasten der Gemeinde Nettersheim.
Auch künftig können keine Ansprüche in Bezug auf Lärmsanierung gegenüber dem Landesbetrieb geltend gemacht werden.
Abwägung der Gemeinde:
Aufgrund des Abstandes zur L 204
(Kölner Straße) sind Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm nicht
zu erwarten, so dass vorgeschlagen wird, den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
12.
Landwirtschaftskammer
Nordrhein-Westfalen,
Kreisstellen
Aachen/Düren/Euskirchen,
Schreiben
vom
18.02.2014
Keine Bedenken
13.
Landesbetrieb Wald und
Holz NRW, Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher
Börde,
Nettersheim,
Schreiben
vom
20.02.2014
Es bestehen aus forstbehördlicher
Sicht keine grundsätzlichen Bedenken.
Nördlich des v. g. Grundstückes
liegt benachbart Wald. Bei Unterschreitung des Sicherheitsabstandes von in der Regel 35 m mit der
überbaubaren Fläche zum Wald,
wird von hier aus empfohlen, den
Haftungsausschluss für die von
diesem Wald ausgehenden Gefahren, Risiken, Nebenwirkungen und
Beeinträchtigungen zwischen den
benachbarten Grundstückseigentümern im Wege der Eintragung
einer Grunddienstbarkeit mittels
Eintragungsbewilligung dazu vereinbaren zu lassen.
Abwägung der Gemeinde:
Der Abstand des künftigen Wohngebäudes zum Wald beträgt mehr
als 75 m, so dass vorgeschlagen
wird, auf die Eintragung einer
Grunddienstbarkeit wie zuvor beschrieben, zu verzichten und somit
der Empfehlung nicht zu folgen.
14.
Geologischer
Dienst
NRW, Krefeld, Schreiben
vom 25.02.2014
Bodenschutz
Es sind Böden betroffen, die wegen ihres Biotopentwicklungspotentials als sehr schutzwürdig
Der Hinweis wird
Kenntnis genommen.
zur
Kenntnis genommen.
Der Empfehlung des Regionalforstamtes HocheifelZülpicher Börde wird nicht
gefolgt.
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klassifiziert wurden. Aus der Sicht
des vorsorgenden Bodenschutzes
ist sicherzustellen, dass bei Eingriff
in die schutzwürdigen Böden (z. B.
im Rahmen der Bebauung) eine
ausreichende, bodenfunktionsbezogen wirksame Kompensation
vorgenommen wird.
Abwägung der Gemeinde:
Im Entwurf der 2. Änderung der
Ortslagenabrundungssatzung
Marmagen ist dargestellt, dass im
Rahmen der Baumaßnahme Bodenmaterialien zur Herstellung
einer durchwurzelbaren Bodenschicht mit einer Materialmenge
von mehr als 800 cbm auf- oder
eingebracht werden, eine Anzeigepflicht gegenüber der Unteren
Bodenschutzbehörde zu erfolgen
hat. Darüber hinaus sind Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff
in die Natur und Landschaft vorgesehen. Es wird daher vorgeschlagen, den Hinweis zur Kenntnis zu
nehmen.
Kenntnis genommen.
Hydrogeologie
Ich weise darauf hin, dass sich das
Plangebiet zwar nicht innerhalb
des geplanten Wasserschutzgebietes für die WGA Quelle Marmagen
befindet, allerdings liegt es in ihrem Einzugsgebiet.
Abwägung der Gemeinde:
Im Entwurf der 2. Änderung der
Ortslagenabrundungssatzung
Marmagen wurde aufgenommen,
dass das geplante Bauvorhaben an
den Mischwasserkanal entwässert
wird, so dass von diesem keine
schädlichen bzw. verunreinigten
Abwässer in den Einzugsbereich
der Quelle Marmagen gelangen
können.
Es wird daher vorgeschlagen, den
Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnis genommen.
Ingenieurgeologie
Baugrund: Vor Beginn von Baumaßnahmen ist der Baugrund objektbezogen zu untersuchen und
zu bewerten.
Abwägung der Gemeinde:
Es liegt im Interesse des Bauherrn, sein Wohngebäude auf gesichertem Baugrund zu errichten.
Ein diesbezüglicher Hinweis im
Entwurf der Satzung wird daher
als nicht erforderlich erachtet. Es
wird daher vorgeschlagen, den
Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnis genommen.
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15.
Kreisverband Natur- und
Umweltschutz (KNU Euskirchen), Schreiben vom
10.03.2014
Das betroffene Grundstück wird
zurzeit als Dauergrünland genutzt.
In der Landesinformationssammlung sind für diesen Standort keine
planungsrelevanten Arten aufgeführt.
Die Satzungsänderung hat eine
Bauvoranfrage zum Anlass. Es ist
die
Errichtung
eines
Einfamilienwohnhauses
geplant.
Warum dieses Bauvorhaben gerade dort realisiert werden soll, ist
unklar. Lt. den Angaben von
IT.NRW, reduzierte sich die Landwirtschaftsfläche in der Gemeinde
Nettersheim zwischen den Jahren
2001 und 2012 um 24 ha. Im selben Zeitraum stieg die Fläche, die
zu der Kategorie der „Gebäudeund Freiflächen, Betriebsflächen“
gerechnet werden, um 8 ha.
Nachdem bis zum Jahr 2007 die
Bevölkerung in der Gemeinde
Nettersheim stetig bis auf 7.933
Personen angestiegen ist, lässt
sich zum Jahr 2012 ein Rückgang
um 352 Personen auf 7.581 Personen feststellen. Es sind mehr
Sterbe- als Geburtsfälle und mehr
Fort- als Zugezogene zu verzeichnen. Es ist nicht ersichtlich, warum
bei einem sinkenden Bevölkerungsstand die Bebauung weiter in
die Freifläche wachsen muss. Es
sollten zunächst die innerörtlichen
Möglichkeiten zur Bebauung genutzt werden.
Daher lehne ich die Erweiterung
der Ortslagenabrundungssatzung
Marmagen, Teilbereich Jägerpfad,
ab und appelliere an die Gemeinde
Nettersheim, das Instrument der
Ortslagenabrundungssatzung nur
sehr restriktiv einzusetzen, damit
die Freifläche als wichtiger Faktor
einer nachhaltigen Entwicklung der
Eifelgemeinde Nettersheim erhalten bleibt.
Abwägung der Gemeinde:
Die Angaben der IT.NRW bezüglich
des Rückgangs von Landwirtschaftsflächen sind von hier aus
nicht nachvollziehbar, zumindest
begründen sie sich nicht ausschließlich mit der Ausweisung von
weiteren Bauflächen im Gemeindegebiet, die mit 8 ha eher realistisch sind.
Der KNU stellt richtig dar, dass die
Erweiterung der Ortslagenabrundungssatzung auf eine Bauvoranfrage
zur
Errichtung
eines
Die
Bedenken
zurückgewiesen.
werden
8
Einfamilienwohnhauses beruht. Es
wird sich jedoch darüber hinaus
keine weitere Entwicklung in den
Außenbereich abzeichnen, da keine weitere Erschließung mehr für
zusätzliche Bauflächen vorhanden
ist. In diesem Falle werden lediglich die bereits vorhandenen Erschließungsanlagen (Wasser, Kanal, Straße) soweit wie eben möglich ausgenutzt.
Es werden durch die 2. Änderung
der Ortslagenabrundungssatzung
Marmagen Flächen in einer Größe
von rd. 800 qm erfasst, die jedoch
nicht vollständig durch das geplante Bauvorhaben versiegelt werden.
Von einer Vollversiegelung betroffen ist lediglich ein Teilbereich von
rd. 160 qm.
Die Bedenken des KNU Euskirchen
werden zurückgewiesen, da durch
die Realisierung des Einzelvorhabens am unmittelbaren Ortsrand
von Marmagen eine nachhaltige
Entwicklung von Freiflächen nicht
beeinträchtigt wird.
16.
Regionalgas
Schreiben
10.03.2014
Euskirchen,
vom
Im Planbereich sind keine Leitungen zur Erdgasversorgung vorhanden und auch eine Verlegung ist
derzeit nicht geplant.
Kenntnis genommen.
17.
Deutsche Flugsicherung,
Langen, Schreiben vom
11.03.2014
Belange der Deutschen Flugsicherung GmbH werden nicht berührt.
Kenntis genommen.
Über weitere, noch eingehende Stellungnahmen wird bis zur Sitzung des Gemeinderates informiert.
Die 2. Änderung der Ortslagenabrundungssatzung Marmagen, Teilbereich „Jägerpfad“ mit Begründung und artenschutzrechtlicher Stellungnahme sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Es wird vorgeschlagen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch
(BauGB) zu fassen.
gez. Pracht
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Bürgermeister