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Beschlussvorlage (Biotopwertverfahren in der Gemeinde Nettersheim und Generierung von Ökopunkten hier: Sachstandbericht)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
65 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
31.05.13, 13:00
Aktualisiert
31.05.13, 13:00
Beschlussvorlage (Biotopwertverfahren in der Gemeinde Nettersheim und Generierung von Ökopunkten hier:	Sachstandbericht) Beschlussvorlage (Biotopwertverfahren in der Gemeinde Nettersheim und Generierung von Ökopunkten hier:	Sachstandbericht) Beschlussvorlage (Biotopwertverfahren in der Gemeinde Nettersheim und Generierung von Ökopunkten hier:	Sachstandbericht)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 842 /IX.L. Z.1 Datum: 27.05.2013 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 04.06.2013 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.06.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 02.07.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 09.07.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Biotopwertverfahren in der Gemeinde Nettersheim und Generierung von Ökopunkten hier: Sachstandbericht Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. X Mittel sollen außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Entnahme aus allgemeinen Deckungsmitteln Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja X Nein 2 Beschlussvorschlag: Die nachfolgenden Informationen zum Sachverhalt bezüglich des Biotopwertverfahrens in der Gemeinde Nettersheim und Generierung von Ökopunkten werden zur Kenntnis genommen. Sachverhalt: In seiner Sitzung am 18.12.2012 hat der Rat der Gemeinde Nettersheim beschlossen, ab dem Jahr 2013 in der Forsteinrichtung vorgesehene ökologische Waldbewirtschaftungsmaßnahmen durchzuführen und eine Begutachtung der ökologischen Wertsteigerungen nach vorheriger Einholung eines entsprechenden Honorarangebotes zu beauftragen. Im Rahmen der Verabschiedung der Maßnahmen aus dem Forsteinrichtungswerk 2011 wurden u. a. auch die potentiellen ÖkoKonto-Flächen aufgelistet. Sie sind Konform mit den Maßnahmen aus dem Landschaftsplan Nettersheim und wurden im Vorfeld mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen vom Grundsatz her abgestimmt. Da diese ökologischen Waldbewirtschaftungsmaßnahmen der Verbesserung des Naturhaushalts diesen, sollen sie dem ÖkoKonto, das bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen entsprechend der Ökokonto-Verordnung (Ökokonto-VO) für die einzelnen Kommunen des Kreises eingerichtet werden kann, zugeteilt werden. Hierzu ist es zunächst erforderlich, eine Bestandsbewertung, die den Ausgangszustand der Flächen umfassend dokumentiert, nach einem anerkannten und beiderseits akzeptierten Bewertungsverfahrens vorzunehmen. Im Anschluss hieran ist eine Beschreibung des Zielbiotoptyps erforderlich und eine Beschreibung der dafür erforderlichen Maßnahmen, Angaben zur etwaigen dauerhaften Pflege bzw. Entwicklung der Flächen, die nach gleichem Bewertungsverfahren zu bewerten sind. Die jeweils vorgesehenen und definierten Maßnahmen sind gemeinsam mit der gutachterlichen Betrachtung bei der Unteren Landschaftsbehörde anzumelden, die 3 nach Prüfung und Genehmigung eine vertragliche Regelung mit der Kommune vornimmt. Anerkannt werden ÖkoKonto-Maßnahmen insbesondere dann, wenn sich die aufzuwertende Fläche im Eigentum der ÖkoKonto-Inhaberin befindet. Bei späterem Eigentumswechsel ist eine grundbuchliche Eintragung erforderlich. Darüber hinaus muss gewährleistet sein, dass erforderliche Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren durchgeführt werden. Darüber hinaus muss die Kommune erklären, dass für die Durchführung, soweit eine Einbuchung in das ÖkoKonto erfolgt, keine öffentlichen Fördermittel in Anspruch genommen wurden. Nach Umsetzung der beantragten Maßnahmen ist eine Abnahme der durchgeführten Maßnahmen bei der Unteren Landschaftsbehörde zu beantragen. Diese nimmt die Einbuchung in das ÖkoKonto vor, sofern die durchgeführten Maßnahmen dem Entwicklungsziel entsprechen und sie sich als eine dauerhafte Pflege- und Entwicklungsmaßnahme darstellen. Zwischenzeitlich wurde auf der Grundlage des o. g. Gemeinderatsbeschlusses ein Gutachterbüro zur Abgabe eines Honorarangebotes aufgefordert, das dieses Angebot nach zwischenzeitlich erfolgter Erstbetrachtung und –begehung der Flächen in Kürze vorlegen wird. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister