Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
58 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
31.05.13, 13:00
Aktualisiert
31.05.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
SFB III -
Vorlage 848 /IX.L. Z.1
Datum: 28.05.2013
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
04.06.2013
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.06.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
02.07.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
09.07.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Waldwegebau in den Gemarkungen Roderath und Holzmülheim
hier: Sachstandbericht
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zum Waldwegebau in
den Gemarkungen Roderath und Holzmülheim zustimmend zur Kenntnis.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2012 die Verwaltung damit beauftragt, beim Landesbetrieb Wald und Holz prüfen zu lassen, inwieweit für die bereits
aufgezeigten Wege eine Förderung über die Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim
möglich ist und nach Prüfung der Förderfähigkeit darauf hinzuwirken, dass die Forstbetriebsgemeinschaft einen Förderantrag stellt.
Bei einem Termin am 06.05.2013 wurde mit dem Vorsitzenden der Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim und dem Forstamt Hocheifel Zülpicher Börde besprochen,
im Bereich südlich von Holzmülheim eine Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur durch Wegebau zu beantragen.
Auf folgenden Wegeparzellen ist vorgesehen, die Regulierung der Wegefläche, Herstellung der Trag- und Deckschicht sowie Instandsetzung der Wegeseitengräben
durchzuführen:
Gemarkung Holzmülheim
Gemarkung Holzmülheim
Gemarkung Holzmülheim
Gemarkung Holzmülheim
Gemarkung Holzmülheim
Flur
Flur
Flur
Flur
Flur
4
4
4
4
4
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
Nr.
187
183
170
199 tlw.
202
Es wurde vereinbart, dass die Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim mit Unterstützung des Landesbetriebes Wald und Holz, Regionalforstamt Hocheifel Zülpicher
Börde, einen entsprechenden Antrag auf Gewährung von Zuwendungen forstlicher
Maßnahmen für den Weg stellen wird. Sollte die Bewilligung der Förderung erfolgen,
ist vereinbart, dass das Regionalforstamt die Ausschreibung durchführt.
Wenn der im Rahmen des Finanzierungsplanes zu leistenden Eigenanteil bekannt
ist, wird die Gemeinde Nettersheim eine schriftliche Vereinbarung zur Übernahme
des Eigenanteils abschließen. Der Kostenrahmen des Eigenanteils wird derzeit auf
17.000,00 € geschätzt. Eine schriftliche Aufforderung ist bereits erfolgt. Bezüglich
des weiteren Wegebaus im Bereich Roderath und Bergrath wird das Verfahren analog wie oben beschrieben, durchgeführt.
gez. Pracht
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Bürgermeister