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Beschlussvorlage (Waldwegebau in den Gemarkungen Roderath und Holzmülheim hier: Sachstandbericht)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
58 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
31.05.13, 13:00
Aktualisiert
31.05.13, 13:00
Beschlussvorlage (Waldwegebau in den Gemarkungen Roderath und Holzmülheim
hier:	Sachstandbericht) Beschlussvorlage (Waldwegebau in den Gemarkungen Roderath und Holzmülheim
hier:	Sachstandbericht)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER SFB III - Vorlage 848 /IX.L. Z.1 Datum: 28.05.2013 An den Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft Sitzungstag: 04.06.2013 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.06.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 02.07.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 09.07.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Waldwegebau in den Gemarkungen Roderath und Holzmülheim hier: Sachstandbericht Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nettersheim nimmt die Ausführungen zum Waldwegebau in den Gemarkungen Roderath und Holzmülheim zustimmend zur Kenntnis. Begründung: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2012 die Verwaltung damit beauftragt, beim Landesbetrieb Wald und Holz prüfen zu lassen, inwieweit für die bereits aufgezeigten Wege eine Förderung über die Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim möglich ist und nach Prüfung der Förderfähigkeit darauf hinzuwirken, dass die Forstbetriebsgemeinschaft einen Förderantrag stellt. Bei einem Termin am 06.05.2013 wurde mit dem Vorsitzenden der Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim und dem Forstamt Hocheifel Zülpicher Börde besprochen, im Bereich südlich von Holzmülheim eine Förderung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur durch Wegebau zu beantragen. Auf folgenden Wegeparzellen ist vorgesehen, die Regulierung der Wegefläche, Herstellung der Trag- und Deckschicht sowie Instandsetzung der Wegeseitengräben durchzuführen: Gemarkung Holzmülheim Gemarkung Holzmülheim Gemarkung Holzmülheim Gemarkung Holzmülheim Gemarkung Holzmülheim Flur Flur Flur Flur Flur 4 4 4 4 4 Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. 187 183 170 199 tlw. 202 Es wurde vereinbart, dass die Forstbetriebsgemeinschaft Nettersheim mit Unterstützung des Landesbetriebes Wald und Holz, Regionalforstamt Hocheifel Zülpicher Börde, einen entsprechenden Antrag auf Gewährung von Zuwendungen forstlicher Maßnahmen für den Weg stellen wird. Sollte die Bewilligung der Förderung erfolgen, ist vereinbart, dass das Regionalforstamt die Ausschreibung durchführt. Wenn der im Rahmen des Finanzierungsplanes zu leistenden Eigenanteil bekannt ist, wird die Gemeinde Nettersheim eine schriftliche Vereinbarung zur Übernahme des Eigenanteils abschließen. Der Kostenrahmen des Eigenanteils wird derzeit auf 17.000,00 € geschätzt. Eine schriftliche Aufforderung ist bereits erfolgt. Bezüglich des weiteren Wegebaus im Bereich Roderath und Bergrath wird das Verfahren analog wie oben beschrieben, durchgeführt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister