Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
116 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
31.05.13, 13:00
Aktualisiert
31.05.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 987 /IX.L.
Datum: 28.05.2013
An den
Ausschuss für Forst- und Landwirtschaft
Sitzungstag:
04.06.2013
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.06.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
02.07.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
09.07.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Windenergie;
Umweltverträglichkeitsuntersuchungen in Waldflächen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
X Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, resultierend aus dem Ergebnis der artenschutzrechtlichen Vorprüfung (Stufe I) den Auftrag für eine weitergehende, vertiefende artenschutzrechtlichen Prüfung und Erfassung von ausgewählten Tierarten in Abstimmung mit dem
Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde und der Unteren Landschaftsbehörde
des Kreises Euskirchen nach Einholung eines modifizierten Honorarangebotes an
das billigst bietende Büro zu erteilen.
Begründung:
In seiner Sitzung am 18.12.2012 hatte der Gemeinderat beschlossen:
a) „Sofern Flächen des Forsteinrichtungswerks der Gemeinde Nettersheim betroffen
sein sollten, ist das Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde frühzeitig im
Rahmen der naturschutzfachlichen Ersteinschätzung zu beteiligen.“
b) „…eine weitergehende artenschutzrechtliche Untersuchung für die Untersuchungsräume West, Mitte und Ost zu beauftragen und eine Betrachtung von Einzelgehöften im Außenbereich in einem Abstand ab 300 m zuzulassen.“
Das Ergebnis der Prüfung der ausgewählten Vorrangzonen für Windenergieanlagen
in Waldbereichen des Gemeindegebietes wird in Kürze erwartet. Inhalt dieser artenschutzrechtlichen Vorprüfung, Stufe I (Artenspektrum, Wirkfaktoren) war die Erstellung einer überschlägigen Prognose nach den Bewertungskriterien:
» Fauna (planungsrelevante Vogel- und Fledermausarten)
» Biotoptypen
» Waldfunktion
» Schutzgebiete
» Landschaftsbild
» Vorbelastung
» Flächengröße
» Verkehrliche Erschließung
» Anschlussleitung zur Netzeinspeisung
3
Hieraus resultierend wurde untersucht, inwieweit in den ausgewählten Planungsgebieten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können, denn immer wenn die Möglichkeit besteht, dass eines der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des § 44 Abs.
1 BNatSchG erfüllt wird, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-ArtBetrachtung in Stufe II sowie eine Erfassung von ausgewählten Tierarten erforderlich.
Von besonderer Bedeutung ist, dass bereits im Vorfeld sowohl das Regionalforstamt
Hocheifel-Zülpicher Börde als auch die Untere Landschaftsbehörde des Kreises
Euskirchen in den nunmehr anstehenden Prozess der vertiefenden artenschutzrechtlichen Prüfung und Erfassung von ausgewählten Tierarten eingebunden werden,
denn sowohl die Entwicklungsziele des Forsteinrichtungswerkes als auch die faunistischen Erfassungen der Untersuchungsbereiche sind dabei zu berücksichtigen und
abzustimmen.
Darüber hinaus ist zeitnah eine Abstimmung mit der Nachbarkommune Blankenheim
vorgesehen, damit Paralleluntersuchungen bei Überschneidung von Untersuchungsräumen im Bereich der Gemeindegrenzen ausgeschlossen werden können. Aufgrund dessen sollte das Honorarangebot des Auftrag nehmenden Gutachterbüros
differenziert auf die einzelnen Untersuchungsbereiche modifiziert werden.
Das Ergebnis soll vor der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 18.06.2013, 16.00 Uhr, im Holzkompetenzzentrum, unter Beteiligung des Regionalforstamtes Hocheifel-Zülpicher Börde und der Unteren Landschaftsbehörde vorgestellt werden.
Für die vertiefende artenschutzrechtliche Prüfung und Erfassung von ausgewählten
Tierarten wird ein Zeitrahmen von etwa einem Jahr einzuplanen sein, damit alle relevanten schützenswerten Tierarten erfasst werden können.
gez. Pracht
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Bürgermeister