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Beschlussvorlage (Ausnahmen vom Einstellungstopp für das städt. Familienzentrum Erftstadt-Köttingen und die städt. Kindertagesstätte Erftstadt-Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
20.03.2012
Erstellt
08.03.12, 15:34
Aktualisiert
08.03.12, 15:34
Beschlussvorlage (Ausnahmen vom Einstellungstopp für das städt. Familienzentrum Erftstadt-Köttingen und die städt. Kindertagesstätte Erftstadt-Gymnich) Beschlussvorlage (Ausnahmen vom Einstellungstopp für das städt. Familienzentrum Erftstadt-Köttingen und die städt. Kindertagesstätte Erftstadt-Gymnich)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 69/2012 Az.: -10- Amt: - 10 BeschlAusf.: - - 102 - Datum: 21.02.2012 gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Finanz- und Personalausschuss Betrifft: - 20 - Termin 20.03.2012 BM / Dezernent 08.03.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend Ausnahmen vom Einstellungstopp für das städt. Familienzentrum Erftstadt-Köttingen und die städt. Kindertagesstätte Erftstadt-Gymnich Finanzielle Auswirkungen: Die Personalkosten sind im Budget veranschlagt. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur unbefristeten Besetzung der folgend aufgeführten Fachkraftstunden für das städt. Familienzentrum Köttingen wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen: Köttingen ab sofort 39 Fachkraftstunden/stellvert. Leitung (Erzieherin, Entgeltgruppe S10 TVSuE) Zur unbefristeten Besetzung der folgend aufgeführten Ergänzungskraftstunden für die städt. Kindertagesstätte Gymnich wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen: Gymnich ab 01.07.2012 39 Ergänzungskraftstunden (Kinderpfleger/in, Entgeltgruppe S3 TVSuE) Begründung: Die ursprünglichen Stelleninhaberinnen haben andere Funktionen in städt. Kinderbildungseinrichtungen übernommen. Hierdurch ist die Nachbesetzung dieser Stellen unbefristet möglich. Um den Betrieb der Einrichtungen sicher zu stellen ist die Nachbesetzung unabweisbar. In Vertretung (Erner) -2-