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Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2011 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim hier: Entlastung des Werkleiters)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
43 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
07.06.13, 13:00
Aktualisiert
07.06.13, 13:00
Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2011 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
hier: Entlastung des Werkleiters) Beschlussvorlage (Jahresabschluss 2011 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 912 /IX.L. Datum: 21.05.2013 An den Werksausschuss Sitzungstag: 11.06.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 02.07.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 09.07.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss 2011 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim hier: Entlastung des Werkleiters Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein abschließender Prüfvermerk der GPA NRW 2 Beschlussvorschlag: Der Rat erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Werkleiter des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.01.2013 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2011 vorbehaltlos Entlastung. Begründung: Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Biowärme zum 31.12.2011 in seiner Sitzung vom 18.12.2012 beraten und festgestellt. Daraufhin ist er zusammen mit dem Testat der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim mit Schreiben vom 19.12.2012 der Gemeindeprüfungsanstalt NRW in Herne zur Erteilung des abschließenden Prüfvermerks zugeleitet worden. Ausweislich des dortigen Schreibens vom 23.01.2013 hat die Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt zu keinen Einwendungen geführt. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister