Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
43 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
07.06.13, 13:00
Aktualisiert
07.06.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 912 /IX.L.
Datum: 21.05.2013
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
11.06.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
02.07.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
09.07.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Jahresabschluss 2011 Eigenbetrieb Biowärme Nettersheim
hier: Entlastung des Werkleiters
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
abschließender Prüfvermerk der GPA NRW
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat erteilt dem Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Werkleiter
des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim, auf der Grundlage des abschließenden
Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen vom
23.01.2013 hinsichtlich des von ihm aufgestellten Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Biowärme Nettersheim zum 31.12.2011 vorbehaltlos Entlastung.
Begründung:
Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes
Biowärme zum 31.12.2011 in seiner Sitzung vom 18.12.2012 beraten und festgestellt.
Daraufhin ist er zusammen mit dem Testat der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Biowärme
Nettersheim mit Schreiben vom 19.12.2012 der Gemeindeprüfungsanstalt NRW in
Herne zur Erteilung des abschließenden Prüfvermerks zugeleitet worden.
Ausweislich des dortigen Schreibens vom 23.01.2013 hat die Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt zu keinen Einwendungen geführt.
gez. Pracht
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Bürgermeister