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Beschlussvorlage (Anlage 4 (Vorbericht und Stellenplanentwurf))

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
503 kB
Datum
21.05.2015
Erstellt
19.05.15, 18:06
Aktualisiert
19.05.15, 18:06

Inhalt der Datei

zum Haushaltsplan der Gemeinde Langerwehe für das Haushaltsjahr 2015 V 1 Allgemeines/Grundsätzliches Ab dem 01. Januar 2009 erfasst die Gemeinde ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung. Im September 2012 wurde das erste Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen (NKFWG) erlassen. Die damit verbundenen Änderungen sind erstmals ab dem Haushalts­ jahr 2013 zu berücksichtigen. Demnach besteht der Haushaltsplan nach § 1 GemHVO aus folgenden Teilen: " dem Ergebnisplan " dem Finanzplan " den Teilplänen " dem Haushaltssicherungskonzept, sofern ein solches erstellt werden muss (dies ist in der Gemeinde Langerwehe der Fall) Des Weiteren sind dem vorliegenden Haushalt der Gemeinde Langerwehe unter Beachtung des § 1 Abs. 2 GemHVO folgende Anlagen beigefügt: " der Vorbericht, " der Stellenplan, Auf eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigung wurde verzichtet, da solche nicht bestanden. Die Bilanz des Vorvorjahres wurde nicht beigefügt, da sich der Jahresabschluss 2011 noch nicht festgestellt wurde. Nach § 7 Abs. 1 GemHVO NRW soll der Vorbericht einen Überblick über die Eckpunkte des Haushaltsplans geben. Die Entwicklung und die aktuelle Lage der Gemeinde sind anhand der im Haushaltsplan enthaltenen Informationen und der Ergebnis- und Finanzdaten darzu­ stellen. - Nach § 7 Abs. 2 GemHVO NRW sind weiterhin sind die wesentlichen Zielsetzun­ gen der Planung für das Haushaltsjahr und die folgenden Jahre sowie die Rahmenbedin­ gungen der Planung zu erläutern. Das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen stützt sich für die Planung, Bewirtschaf­ tung und den Abschluss auf drei Komponenten: m Der Ergebnisplan und die Ergebnisrechnung entsprechen der kaufmänni­ schen Gewinn- und Verlustrechnung und beinhalten die Aufwendungen und Erträge; das Planungsinstrument ist der Ergebnisplan als wichtigster Be­ standteil des neuen Haushalts. Dieser zeigt die vollständige und periodenge­ rechte Darstellung von Erträgen und Aufwendungen. m Der Finanzplan und die Finanzrechnung beinhalten alle Einzahlungen und Auszahlungen. " Die Bilanz gibt es nur im Jahresabschluss. Sie weist das Vermögen und des­ sen Finanzierung sowie die Schulden und das Eigenkapital nach. Produktorientierung Der Haushaltsplan der Gemeinde Langerwehe ist in 16 Produktbereiche gegliedert. Die vorgeschriebene Mindestgliederung von 17 Produktbereichen ist erfüllt, da der 17. Produkt­ bereich Stiftungen umfasst, die in der Gemeinde Langerwehe nicht vorkommen und dieser insoweit entfällt. V 2 Eckdaten cles Haushalts 2015 Für die Gemeinde Langerwehe wird wieder ein Haushalt für ein Jahr aufgestellt. Der Ergebnisplan beinhaltet die Entwicklung der Summen der Erträge und Aufwendungen für das Planjahr 2015 und die Finanzplanjahre 2015 bis 2025. Der Fehlbedarf des Jahres 2015 kann in den Folgejahren immer weiter reduziert werden, so dass im Jahre 2021 wiederum ein Überschuss eingeplant werden kann. Dies war auch in der Planung für den Doppelhaushalt der Jahre 2013 und 2014 der Fall. Die weitere Haushaltskonsolidierung in den Folgejahren muss allerdings vorrangiges Be­ streben bleiben. Nach § 76 GO ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Ergebnisplan 2015 Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2015 schließt mit einem Fehlbedarf in Höhe von 4.192. 700€ ab. Erträge . . . Die ordentl'1chen Ertrage se zen s1ch .Im Haushaltsiahr 2015 wie f 01g 1 t zusammen: 2015 Steuern und ähnliche Abgaben 11.843.400€ Zuwendungen und allgemeine Umlagen 6.182.990€ Sonstige Transfererträge 500€ Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 4.234.110€ Privatrechtliche Leistungsentgelte 244.250€ Kostenerstattungen und Kostenumlagen 1.643.350€ Sonsti\:le ordentliche Erträge 664.100€ Summe 24.812. 700€ ·· Größte Ertragspositionen Größte Ertragspositionen sind die Steuern und ähnlichen Abgaben, auf die 47,73 % der Ge­ samterträge entfallen. Diese Erträge sind realistisch, da sie auf der Basis der aktuellen Steuerschätzungen kalkuliert wurden. Der bei der Gewerbesteuer gebildete Ansatz ist auf­ grund der vorjährigen Ergebnisse geschätzt worden. Im Einzelnen entfallen auf die verschiedenen Steuerarten folgende Beträge: e e e e e e e Gewerbesteuer Grundsteuer A Grundsteuer B Hundesteuer Einkommensteueranteil Umsatzsteueranteil Kompensationszahlungen Summe 3.142.700€ 41.000€ 1. 755.400€ 116.000€ 5.933.200€ 227.800€ 621.800€ 11.837.900€ Zuwendungen und allgemeine Umlagen Auf Zuwendungen und allgemeine Umlagen entfallen 24,92 %. Enthalten sind in dieser Summe die Schlüsselzuweisungen, die nach der 1. Modellrechnung des Landes NRW mit V 3 4.147.500€ um ca. 66.000 € höher als im Jahre 2014 veranschlagt werden konnten. Sonstige Transfererträge Es handelt sich um Erträge im Bereich der Leistungen für Asylbewerber. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Auf die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte entfallen 17,06 % der Gesamterträge. Bei dieser Position sind insbesondere die Benutzungsgebühren und die ertragswirksamen Auf­ lösungen von Sonderposten aus Beiträgen kalkuliert. Es wird dazu auf die Beschlüsse der Gebührenkalkulationen in der Ratssitzung vom 10.12.2014 verwiesen. Privatrechtliche Leistungsentgelte Hierunter fallen vor allem die Mieteinnahmen für die Fremdvermietung von gemeindlichen Gebäuden, zum größten Teil im Bereich der sozialen Einrichtungen. Kostenerstattungen und Kostenumlagen Den größten Anteil an dieser Position haben die Kostenerstattungen für die gemeindlichen Kindergärten. Sonstige ordentliche Erträge Auf die sonstigen ordentlichen Erträge entfällt ein Anteil von 2,68 %. Die wesentlichste Er­ tragsposition sind hierunter die Konzessionsabgaben, weiterhin Erträge aus Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, soweit sie die Bilanzwerte übersteigen, und Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen. Aufwendungen Den ordentlichen Erträgen stehen ordentliche Aufwendungen gegenüber, die sich wie folgt zusammensetzen: „ G G G Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Bilanzielle Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Summe 5.015.050€ 654.450€ 5.426.300€ 2.762.600€ 13.743.890€ 1.122.060€ 28. 724.350€ Nachfolgend werden die wichtigsten Aufwendungen kurz erläutert. Personal- und Versorgungsaufwendungen Von den ordentlichen Aufwendungen entfallen 17,46 % auf die Personalaufwendungen, die in diesem Jahr hochgerechnet wurden und um 476.000€ höher als im Vorjahr ausfallen. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Auf die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entfallen 18,89 %. Hierunter fallen hauptsächlich die Aufwendungen für Unterhaltung und Betrieb gemeindlicher Grundstücke und Einrichtungen. Bilanzielle Abschreibungen Unter dieser Aufwandsposition sind die bilanziellen Abschreibungen veranschlagt, die zwar nicht ausgezahlt werden, den Ergebnisplan jedoch als Aufwandsposition mit ca. 2,8 Mio. € belasten. Transferaufwendungen Auf die größte Aufwandsposition, die Transferaufwendungen, entfallen 47,85 %. Hierunter fallen als größte Beträge die gegenüber dem Vorjahr aufgrund höherer Umlagegrundlagen V 4 um 77.000€ angestiegene allgemeine Kreisumlage mit 6.512.000€ sowie die um 1.258.000 € höher ausfallende Jugendamtsumlage, weiterhin die Gewerbesteuerumlage, Leistunge n nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und sonstige Zuschüsse. Sonstige ordentliche Aufwendungen Hierunter fallen u.a. die Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, die Mieten und Pach­ ten für Fremdanmietung, Geschäftsaufwendungen sowie Erstattungen an Dritte. Finanzplan Der Entwurf des Finanzplans beinhaltet Einzahlungen in Höhe von 25.098.900€ und Auszahlungen in Höhe von 29.456.950€ Sie setzen sich wie folgt zusammen: „ „ „ Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 23.681.700€ 2.217.200€ 0€ 26.255.050 € 3.201.900€ 0€ Beim überwiegenden Teil der Einzahlungen und Auszahlungen handelt es sich um die zah­ lungswirksamen Auswirkungen aus den Veranschlagungen des Ergebnisplans. Darüber hinaus ergeben sich Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionen und aus der Abwicklung der investitionsbezogenen Finanzierungen. Im Bereich der Steuererträge wurden die Orientierungsdaten zugrunde gelegt. Ansonsten ist die Finanzplanung auf Basis eigener Berechnungen erfolgt. Für das Haushaltsjahr 2015 ist die Aufnahme eines Kredits nicht vorgesehen. Seit dem Jahr 2000 haben sich die langfristigen Kredite zur Finanzierung von Investitionen wie folgt entwickelt: 10.013.906€ Stand 31. 12.2000 10. 453.583€ Stand 31.12.2001 10. 721.232€ Stand 31.12.2002 10.547.548 € Stand 31.12.2003 10.216.435€ Stand 31.12.2004 9.863.668 € Stand 31.12.2005 9.497.230€ Stand 31.12.2006 9.208.399€ Stand 31.12.2007 8.892.511€ Stand 31. 12.2008 8.604.486 € Stand 31.12.2009 Stand 31.12.2010 8.275.337€ Stand 31.12.2011 7.991.606 € 7.694.540€ Stand 31.12.2012 Stand 31.12.2013 7.403.657 € Die investitionsbezogene Verschuldung liegt nach Abschluss des Haushaltsjahres 2014 bei 7.113.786€ Insgesamt sollen im Haushaltsjahr 2015 Investitionen in Höhe von 3.201.900€ getätigt wer­ den. Das Investitionsvolumen entfällt auf die einzelnen Produktbereiche wie folgt: V 5 11 12 21 25 36 52 53 54 55 178.400€ 730.800€ 70.700€ 20.000€ 34.000€ 1.600.000€ 475.000€ 90.000€ 3.000€ 3.201.900€ Innere Verwaltung Sicherheit und Ordnung Schulträgeraufgaben Kultur- und Wissenschaft Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Bauen und Wohnen Ver- und Entsorgung Verkehrsflächen und -anlagen, Ö PNV Natur- und Landschaftspflege Den Investitionen stehen neben Erschließungsbeiträgen im Wesentlichen pauschalisierte Zuschussmittel des Landes gegenüber. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Pauscha­ len: Investitionspauschale, Feuerschutzpauschale, Schul- und Bildungspauschale, Sportpauschale. Diese Investitionszuschüsse stehen zwar in der Höhe, die im Haushaltjahr 2015 tatsächlich eingeht, als Liquidität zur Verfügung, zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Beträge, die zur Finanzierung langfristiger Investitionen verwandt werden, entsprechend der Lebensdauer der jeweiligen Investitionen als Sonderposten eingestellt und jährlich ertragswirksam aufge­ löst werden müssen. Sie bilden damit ein Äquivalent zu den Abschreibungen, die aufwandswirksam sind, ohne tatsächlich zahlungswirksam zu sein. Eine weitere Änderung gegenüber dem bisherigen Haushaltsrecht ergibt sich aus der im Rahmen der Umstellung anfallenden allgemeinen Rücklage. Die allgemeine Rücklage fließt als gesonderte Ausweisung in die Eigenkapitalposition ein. Kreisumlage Die Kreisumlage ist zunächst abhängig von der Steuerkraft der Gemeinde, ganz entschei­ dend aber auch von den Hebesätzen des Kreises Düren. Die Hebesätze der allgemeinen Kreisumlage haben sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt (in v.H. ): 2009 37,50 2010 40,83 2011 48,18 2012 48,18 2013 48,18 2014 47,61 2015 46,49 Die Hebesätze der Jugendamtsumlage sind in den vergangenen Jahren durch den Kreis Düren wie folgt festgesetzt worden (in v.H.): 2009 14,58 2010 22,36 2011 23,86 2012 18,49 2013 18,66 2014 23,60 2015 26,78 Die Kreisumlage ist vom Jahre 2009 bis zum Jahre 2015 von 5, 3 Mio.€ auf 6,5 Mio.€ er­ höht worden. Auch die Jugendamtsumlage wurde erhöht von 2,0 Mio.€ im Jahre 2009 auf 3,7 Mio.€ im Jahre 2015. Ziele, Kennzahlen zur Zielerreichung V 6 Nach § 12 GemHVO sollen für die gemeindliche Aufgabenerfüllung produktorientierte Ziele festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden. Diese Ziele und Kennzah­ len sollen zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden. Für nachfolgende Kennzahlen wurden Vergleichswerte für die Jahre 2012 bis 2015 ermittelt: Ertragsanalyse Steuerquote Die Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Kommune selbst finanzieren kann und somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist. Berechnung: Steuererträge - Gewerbesteueruml. - Fonds Dt. Einheit x 100 Ordentl. Erträge - Gewerbesteueruml. - Fonds Dt. Einheit 2012: 42,30% 2013: 45,79% 2014: 46,70% 2015: 46,11% Zuwendungsquote Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Kommune von Zuwendun­ gen und somit von Leistungen Dritter abhängig ist. Berechnung: Erträge aus Zuwendungen x 100 O rdentliche Erträge 2012: 24,29 % 2014: 19,72% 2013: 20,78% 2015: 24,92% Aufwandsanalyse Personalintensität 1 Hierdurch wird angegeben, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Berechnung: Personalaufwendungen x 100 O rdentliche Aufwendungen 2012: 18,55% 2013: 18,56% 2014: 19,92% 2015: 17,46% Personalintensität 2 Hierdurch wird angegeben, in welchem Umfang die ordentlichen Erträge von den Personal­ aufwendungen aufgezehrt werden. Berechnung: Personalaufwendungen x 100 O rdentliche Erträge 2012: 22, 10% 2013: 21,16% 2014: 21,75% 2015: 20,21% Sach- und Dienstleistungsintensität Die Kennzahl Sach- und Dienstleistungsintensität lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich die Kommune für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Berechnung: Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen x 100 Ordentliche Aufwendungen 2012: 22,39% 2014: 17,66% 2013: 20,55% 2015: 18,89% Transferaufwandsquote Die Kennzahl Transferaufwandsquote stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendun­ gen und den ordentlichen Aufwendungen her. Berechnung: Transferaufwendungen x 100 O rdentliche Aufwendungen 2012: 44,69% 2013: 46,65% V 2014: 47,66% 7 2015: 47,85% Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2015 Für das Jahr 2015 wurde eine Hebesatzsatzung mit folgenden Hebesätzen beschlossen: Grundsteuer A 240 v.H. Grundsteuer B 413 v.H. 413 v.H. Gewerbesteuer Für das Jahr 2015 ist derzeit keine Erhöhung der Hebesätze vorgesehen. Für die Planung der Folgejahre wurde mit regelmäßig erhöhten Hebesätzen gerechnet. Gebührensätze der Gebührenhaushalte Für das Jahr 2015 wurden die folgenden Gebührensätze beschlossen: Abfallentsorgung Restmülltonne o 60-1-Gefäß: 91,90€(Vorjahr: o 120-1-Gefäß: 120,90€(Vorjahr: o 240-1-Gefäß: 175,00€(Vorjahr: o 1.100-1-Gefäß(wöchentl.): 2.252,00€(Vorjahr: o 1.122,00€(Vorjahr: 1.100-1-Gefäß(14-tägl.): o 607,00€(Vorjahr: 1.100-1-Gefäß(4-wöchentl.): Abfallentsorgung Biotonne o 120-1-Gefäß: o 240-1-Gefäß: o 1.100-1-Gefäß: 78,00€(Vorjahr: 121,00€(Vorjahr: 734,00€(Vorjahr: 91,90€) 120,90€) 175,00€) 2.252.10€) 1.122,80€) 607,00€) 81,20€) 127,60€) 740,60€) Schmutz- und Niederschlagswasser o Schmutzwasser: o Niederschlagswasser: 3,45€/m3(Vorjahr: 3,23€/m3) 0,52€/m2(Vorjahr: 0,57€/m2) Straßenreinigung und Winterdienst o Straßenreinigung: o Winterdienst 1,57€/m(Vorjahr: 1,67€/m) 0,96€/m(Vorjahr: 1,45€/m) Ausblick auf die Folgejahre Die Gemeinde Langerwehe befand sich bereits seit dem Jahre 1995 im Haushaltssiche­ rungskonzept und hat insofern stets die Bestimmungen zur sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung beachten müssen. Auch der ausgeglichene Haushalt für das Jahr 2009, für den keine Pflicht zur Aufstellung eines HSK bestand, war geprägt vom Willen zur Sparsamkeit. Aufgrund der eingetretenen Wirtschaftskrise und des damit verbundenen Rückgangs der Einnahmen, insbesondere bei der Gewerbesteuer, musste eine erhebliche Verschlechterung des Jahresergebnisses hin­ genommen werden. Die damit verbundene vorsichtige Schätzung der Gewerbesteuerein­ nahmen für die Folgejahre sowie der enorme Anstieg der Kreisumlagen führten dazu, dass bereits in 2010 die Ausgleichsrücklage aufgebraucht wurde und die allgemeine Rücklage verringert werden musste. Wie bereits zuvor erwähnt, hat der Landtag NRW den § 76 GO NRW dahingehend geändert, dass die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum Haushaltssicherungskonzept nur erteilt werden soll, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens im zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 wie­ der erreicht wird. Dies eröffnet der Gemeinde Langerwehe die Möglichkeit, der Kommu­ nalaufsicht ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen zu können. Entsprechend wurden - wie in den Vorjahren - die Mittelanforderungen der Fachämter unter dem Aspekt einer sparsamen und wirtschaftlichen Mittelbewirtschaftung nochmals kritisch überprüft. Dabei konnten in Abstimmung mit den Fachämtern weitere Haushaltsverbesse­ rungen veranschlagt werden. V 8 Gleichwohl stehen diesen Verbesserungen wieder erhebliche Verschlechterungen gegen­ über: die allgemeine Kreisumlage erhöht sich aufgrund der Umlagegrundlagen um ca. 77.000€,die Jugendamtsumlage sogar um ca.1.258.000€, die Gewerbesteuerumlage sowie der Finanzierungsanteil am Fonds Deutsche Ein­ heit steigern sich aufgrund der höher angenommenen Gewerbesteuereinnahmen. Am 31.12.2014 lag die tatsächliche(kassenmäßige) Verschuldung der Gemeinde für länger­ fristige Darlehen bei 7.113.786€, womit die Summe der Investitionskredite in den vergange­ nen Jahren weiter abgebaut werden konnte. Die Liquiditätskredite mussten hingegen immer weiter aufgestockt werden und lagen am 31.12.2014 bei 21.150.000€. Insgesamt ergab sich somit ein Schuldenstand von 26.263.786€, was je Einwohner (Stand 31.12.2013 = 13.478) einen Betrag in Höhe von 2.097€ bedeutete. Gemäß § 84 GO NRW hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergeb­ nis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen; dabei ist das erste Planungsjahr das laufende Haushaltsjahr. Die Ergebnis- und Finanzplanung für das Haushaltjahr 2015 sowie die folgenden drei Planungsjahre soll in den einzelnen Jahren ausgeglichen sein. Anhaltspunkt für die Finanzplanung sind die vom Innenminister heraus­ gegebenen Orientierungsdaten unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten sowie der Steuerschätzung vom Ende des Jahre 2014. Da die Ausgleichsrücklage im Jahre 2010 vollständig aufgebraucht wurde, ist ein fiktiver Haushaltsausgleich durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage nicht mehr möglich. In den Jahren der mittelfristigen Finanzplanung ist weiterhin von einer Minderung der Allgemeinen Rücklage aufgrund von Fehlbeträgen auszugehen. Die Summe der Investitionskredite konnte in den vergangenen Jahren weiter abgebaut wer­ den; die Kredite zur Liquiditätssicherung mussten hingegen immer weiter aufgestockt wer­ den. Gleiches ist auch für die kommenden Jahre zu erwarten. Die Bemühungen zur Konsolidierung des Haushalts für die Vorjahre haben dazu geführt, dass die Gemeinde ihren Haushalt innerhalb des 10-jährigen HSK-Zeitraums ausgleichen konnte und dies auch im Jahre 2015 für das Jahr 2021 schafft. Gleichwohl bestehen noch Risiken, die diese Bemühungen zumindest erschweren könnten: Die Gewerbesteuer ist eine bedeutsame Position, die einen Unsicherheitsfaktor dar­ stellt. Die Entwicklung der Konjunktur sowie der örtlichen Strukturen bleibt abzuwar­ ten. Steigende Zinsen würden bei den Liquiditätskrediten zu deutlich höheren Ausgaben führen. Die Kreisumlage sowie die Jugendamtsumlage als größte Ausgabepositionen kön­ nen den Haushalt bei eventuellem Ansteigen negativ beeinflussen. Der Ausbau der Kinderbetreuung unter drei Jahren führt zu erheblichen Mehrkosten für die Kommunen. Eine weiterhin steigende Zunahme der Asylsuchenden wird zu erheblichen Mehrkosten führen. V 9 de e 1111 e1 e gerwe e 5 as Hinweis: a Im Stellenplan 2015 sind alle Stellen jeweils auf einzelne Personen bezogen, und zwar sind alle Stellen jeweils bei der Kostenstelle ausge­ wiesen, bei der der Schwerpunkt der Tätigkeit des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin liegt. Dies führt dazu, dass nicht bei allen Kostenstellen auch Stellen bzw. Stellenanteile ausgewiesen sind bzw. dass es bei diversen Kostenstellen zuAbweichungen zu den tatsächlichen Stellen­ anteilen kommt. Dies dient ausschließlich der "Lesbarkeit" des Stellenplanes, da durch die Einführung des NKF Stellen einzelner Personen teilweise bis auf über dreißig unterschiedliche Kostenstellen aufgeteilt worden sind. Die im Haushalt 2015 veranschlagten Personal­ kosten sind im Gegensatz zur Ausweisung im Stellenplan nach den tatsächlichen Stellenbruchteilen auf die Kostenstellen des Haushalts verteilt. (Stand: 13 .05 .2015) Seite 1 Teil A: Beamte Wahlbeamte und Laufbahngruppen mit gruppe Amtsbezeichung Bürgermeister Zahl der Stellen 2015 Besoldungsinsgesamt B3 j Zahl der l Stellen davon 2014 ausqesondert 1) Zahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.06.2014 Wahlbeamte 1,000 1,000 1,000 1,000 Höherer Dienst A15 0,000 0,000 0,000 0,000 Gemeindeoberverwaltungsrat A14 1,000 0,000 1,000 0,000 Gemeindeverwaltungsrat A13 0,000 0,000 0,000 0,000 Gemeindeverwaltungsdirektor Gehobener Dienst Gemeindeoberamtsrat A13 1,000 0,000 1,000 0,000 Gemeindeamtsrat A12 3,000 0,000 3,000 3,000 Gemeindeamtmann A11 1,000 0,000 1,732 2,000 Gemeindeoberinspektor A10 3,610 0,000 4,000 1,000 Gemeindeinspektor A9 1,000 0,000 0,610 3,000 Mittlerer Dienst Gemeindeamtsinspektor m. Z. A 9 m.Z. 1,000 0,000 1,000 1,000 Gemeindeamtsinspektor A9 1,000 0,000 1,000 3,000 Gemeindehauptsekretär A8 0,87 9 0,000 0,750 0,753 Gemeindeobersekretär A7 0,000 0,000 0,000 0,000 Gemeindesekretär A6 0,000 0,000 0,000 0,000 A5 0,000 0,000 0,000 0,000 14,489 1,000 15,092 14,753 Gemeindeassistent Insgesamt: Fußnote: 1) Zahl der Stellen, die bei derAnwendung der Obergrenzen unberücksichtigt bleiben (§ 4 StOV-Gem) . Seite2 Erläuterungen SteUenpla Teil 8: Tariflich Beschäftigte Entgeltgruppe/ Zahl der Stellen Sondertarif 2015 (ohne Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst) Zahl der tatsächlich Zahl der Stellen 2014 besetzten Stellen am 30.06.2014 Eq 13 1,000 1,000 Eg 12 0,000 0,000 0,000 Eg 11 1,000 1,000 1,000 1,000 Eg 10 1,000 1,000 1,000 Eg0 9 7,5 90 6,701 5,077 Eg08 5,154 6,154 5,000 Eg 07 0,000 0,000 0,000 Eg 06 1 9,127 17,640 18,281 Eg 05 7,753 7,753 7,113 Eg04 3,718 3,718 3,718 Eg 03 0,628 0, 975 1,628 0,347 Eg 02 a 0,347 0,347 Eg 02 3,562 3,215 3,431 Eg 01 0,2 95 0,2 95 0,2 95 51,174 49,798 47,890 Insgesamt: Seite3 Erläuterungen Stellenplan Teil B: Tariflich Beschäftigte Entgeltgruppe / Sondertarif s 18 s 17 s 16 s 16 s 15 s 14 s 13 s 13 s 12 s 12 s 11 s 11 s 10 s0 9 s 08 s 07 s 06 s 05 s 04 s 03 s 02 ü ü ü ü Insgesamt: [Sü"mme tarifl. Bes.: 1 (nur Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst) Zahl der tatsächlich Zahl der Stellen2014 Zahl der Stellen 2015 besetzten Stellen am Erläuterungen 30.06.2014 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,8 97 0,8 97 0,8 97 0,000 0,000 0,000 0, 974 0, 974 0 , 974 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,76 9 0,000 1,000 1,000 1,000 1,000 0,000 0,000 0,000 0,500 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 25,38 9 14,678 16,255 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 0,000 2,231 3,154 5,40 9 0,000 0,000 0,000 32,683 22,958 22,357 83,857 j 72,756 Seite 4 J 70,247 J :J Stellenübersicht Teil A: Aufteilung nach der Haushaltsgliederung L Beamte Produkt bzw. Kosten- WahlBezeichnung stelle 11111100 Bürqermeister 11111300 Rathaus allgemein be- höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer Dienst 83 A15 A14 A 13 A 13 A12 A 11 A10 A 9 A 9+Z A9 1,000 A7 A6 AS A 14 g.D.-Stelle mit A 12 g.D. bes. 1,000 1,000 0,610 1,000 1,000 A 10 g.D.-Stelle mit A 9 g.D. bes. 11111602 Zahlunqsabwicklunq 1,000 12122000 Sicherheit u. Ordnunq 12122200 Personenstandswesen A 10 g.D.-Slelle mit A 9 m.D.bes. 1,000 A 10 g.D.-Stelle mit A 9 m.D.bes. 1,000 21218000 Gesamtschule A 12 g.D.-Stelle mit A 9 g.D. bes. 1,000 31311000 Leistunqen SGB XII 0,879 36365002 Kinderq. Jünqersdorf 1,000 A 13 g.D.-Stelle mit A 11 g.D. bes. 1,000 53538001 Reqenwasser Insgesamt: AB 1,000 11111600 Finanzbuchhaltunq 52521000 Bauwesen Erläuterung amte 1,000 1,000 0,000 1,000 0,000 1,000 3,000 1,000 3,610 1,000 1,000 1,000 0,879 0,000 0,000 0,000 Seite 5 14,489 Stellenübersicht Teil A: Aufteilung nach der Haushaltsgliederung II. Tariflich Beschäftigte {ohne Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst) Produkt bzw. Kosten- Bezeichnung 13 12 11 10 9 8 7 6 5 1,769 1 4 3 2a 2 1 Erläuterungen stelle 11111300 Rathaus allgemein 1,513 11111500 Personalwesen 0,769 11111600 Finanzbuchhaltunq 1 1.641 11111602 Zahlunqsabwicklunq ' 11111603 Steuerverwaltunq 0.641 1 11111700 Gebäudemanaqement 1 EG B·Stelle mit EG 6 bes. 1 11111900 Bauhof 9 12122000 Sicherheit u. Ordnunq 3 2 0,102 0,641 21211000 Wehebachschule ' 21211100 Martinusschule 0,591 0,521 21218000 Gesamtschule 0,641 2.563 ' 1 1 EG 4-Ste!!e mit EG 3 bes. 0.628 1 0,513 25272000 Gemeindebücherei 0,347 0,718 0,694 0,295 1,137 1 EG 6-Ste!!e mit 6% Zulage 0,295 EG 1-Stel!e gerinqf. Besch. EG 13-Stef!e (mil Zuschuss Kreis) 0,667 31351000 Sonst. soz. Leistunqen 0.641 36365002 KG Jünqersdorf 0,423 52521000 Bauwesen 2 53538000 Schmutzwasser ' 2 ' 54541000 Straßen EG 9-Stollu mit 6 % Zulage ' 55553000 Friedhöfe alloemein 0,051 ' 57573000 Kulturhalle Insgesamt: 1 EG 5-Stelle zzt. unbes. ' 12122100 Bürqerbüro 25252000 Töpferei-Museum bes. 9·Ste!te zzt unb+:!s. 1 EG 9-Ste!Je mit EG 8 0.513 EG 0,513 EG 8-Stel!e mit EG 6 bes. 0,513 1,000 0,000 1,000 1,000 7,590 5,154 0,000 19,127 7,753 0,385 EG-2Ste1Je (Rente auf Zeit) 1,155 3,718 0,628 0,347 3,562 0,295 51,174 II. Tariflich Beschäftigte (nur Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst) Produkt bzw. Kosten- Bezeichnung S15 S14 S13Ü S13 $12 S11 S10 S09 S08 SO? S06 SOS S04 S03 Erläuterungen stelle 21218000 Gesamtschule 36365002 KG Jünaersdorf 36365003 KG Heistern 36365004 KG Pier Insgesamt: 1 EG S11·Ste!le befristet bis 31_ 12,2017 (Schulsozialarbeit mit 60 0,769 36365001 KG Lanqerwehe Süd 0,5 0,692 0,974 8,89 1 7.64 1,731 5,038 0,205 0,897 0,000 0,974 0,000 0,000 0,769 1,000 0,000 0,500 Seite 6 0,000 25,389 % Zuschuss Kreis) 1 EG S06·Stel1e z.zt. E!temzei! 3,821 1 0,423 0,000 0,000 3,154 32,683 Stellenübersicht Teil B: Dienstkräfte in der Probe- und Ausbildungszeit 1. Beamte zur Anstellung Zahl der Zahl der Beamtinnen Zahl der Beamtinnen Amtsbezeichnung Gemeindeinspektor z.A. Besoldungsgruppe A 9 Beamtinnen a. Probe / Beamten a. Probe / Beamten a. Probe / Beamten a. Probe 2015 a. Probe2014 a. Probe am 1 0 Erläuterungen 30.06 .2014 0 11. Nachwuchskräfte und informatorisch beschäftigte Dienstkräfte Bezeichnung Art der Vergütung beschäftigt am 1.10 .2014 0 lnspektorenanwärter Assistentenanwärter Verwaltungsangestellte/-r vorgesehen für 2015 Ausbildungsvergütung Berufspraktikant (Erzieher) Ausbildungsvergütung 0 0 0 0 0 1 0 Festgestellt auf Grund des Beschlusses des Rates der Gemeinde Langerwehe vom Langerwehe, den Der Bürgermeister ( Göbbels ) Seite 7 Erläuterungen