Daten
Kommune
Langerwehe
Größe
503 kB
Datum
21.05.2015
Erstellt
19.05.15, 18:06
Aktualisiert
19.05.15, 18:06
Stichworte
Inhalt der Datei
zum Haushaltsplan der Gemeinde Langerwehe
für das Haushaltsjahr 2015
V
1
Allgemeines/Grundsätzliches
Ab dem 01. Januar 2009 erfasst die Gemeinde ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der
doppelten Buchführung.
Im September 2012 wurde das erste Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements für Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Nordrhein-Westfalen
(NKFWG) erlassen. Die damit verbundenen Änderungen sind erstmals ab dem Haushalts
jahr 2013 zu berücksichtigen.
Demnach besteht der Haushaltsplan nach § 1 GemHVO aus folgenden Teilen:
" dem Ergebnisplan
" dem Finanzplan
" den Teilplänen
" dem Haushaltssicherungskonzept, sofern ein solches erstellt werden muss
(dies ist in der Gemeinde Langerwehe der Fall)
Des Weiteren sind dem vorliegenden Haushalt der Gemeinde Langerwehe unter Beachtung
des § 1 Abs. 2 GemHVO folgende Anlagen beigefügt:
" der Vorbericht,
" der Stellenplan,
Auf eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigung wurde verzichtet, da solche nicht
bestanden.
Die Bilanz des Vorvorjahres wurde nicht beigefügt, da sich der Jahresabschluss 2011 noch
nicht festgestellt wurde.
Nach § 7 Abs. 1 GemHVO NRW soll der Vorbericht einen Überblick über die Eckpunkte des
Haushaltsplans geben. Die Entwicklung und die aktuelle Lage der Gemeinde sind anhand
der im Haushaltsplan enthaltenen Informationen und der Ergebnis- und Finanzdaten darzu
stellen. - Nach § 7 Abs. 2 GemHVO NRW sind weiterhin sind die wesentlichen Zielsetzun
gen der Planung für das Haushaltsjahr und die folgenden Jahre sowie die Rahmenbedin
gungen der Planung zu erläutern.
Das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen stützt sich für die Planung, Bewirtschaf
tung und den Abschluss auf drei Komponenten:
m
Der Ergebnisplan und die Ergebnisrechnung entsprechen der kaufmänni
schen Gewinn- und Verlustrechnung und beinhalten die Aufwendungen und
Erträge; das Planungsinstrument ist der Ergebnisplan als wichtigster Be
standteil des neuen Haushalts. Dieser zeigt die vollständige und periodenge
rechte Darstellung von Erträgen und Aufwendungen.
m
Der Finanzplan und die Finanzrechnung beinhalten alle Einzahlungen und
Auszahlungen.
"
Die Bilanz gibt es nur im Jahresabschluss. Sie weist das Vermögen und des
sen Finanzierung sowie die Schulden und das Eigenkapital nach.
Produktorientierung
Der Haushaltsplan der Gemeinde Langerwehe ist in 16 Produktbereiche gegliedert. Die
vorgeschriebene Mindestgliederung von 17 Produktbereichen ist erfüllt, da der 17. Produkt
bereich Stiftungen umfasst, die in der Gemeinde Langerwehe nicht vorkommen und dieser
insoweit entfällt.
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Eckdaten cles Haushalts 2015
Für die Gemeinde Langerwehe wird wieder ein Haushalt für ein Jahr aufgestellt.
Der Ergebnisplan beinhaltet die Entwicklung der Summen der Erträge und Aufwendungen
für das Planjahr 2015 und die Finanzplanjahre 2015 bis 2025.
Der Fehlbedarf des Jahres 2015 kann in den Folgejahren immer weiter reduziert werden, so
dass im Jahre 2021 wiederum ein Überschuss eingeplant werden kann. Dies war auch in
der Planung für den Doppelhaushalt der Jahre 2013 und 2014 der Fall.
Die weitere Haushaltskonsolidierung in den Folgejahren muss allerdings vorrangiges Be
streben bleiben.
Nach § 76 GO ist ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen.
Ergebnisplan 2015
Der Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2015 schließt mit einem Fehlbedarf in Höhe von
4.192. 700€ ab.
Erträge
.
.
.
Die ordentl'1chen Ertrage se zen s1ch .Im Haushaltsiahr 2015 wie f 01g
1 t zusammen:
2015
Steuern und ähnliche Abgaben
11.843.400€
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
6.182.990€
Sonstige Transfererträge
500€
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
4.234.110€
Privatrechtliche Leistungsentgelte
244.250€
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
1.643.350€
Sonsti\:le ordentliche Erträge
664.100€
Summe
24.812. 700€
··
Größte Ertragspositionen
Größte Ertragspositionen sind die Steuern und ähnlichen Abgaben, auf die 47,73 % der Ge
samterträge entfallen. Diese Erträge sind realistisch, da sie auf der Basis der aktuellen
Steuerschätzungen kalkuliert wurden. Der bei der Gewerbesteuer gebildete Ansatz ist auf
grund der vorjährigen Ergebnisse geschätzt worden.
Im Einzelnen entfallen auf die verschiedenen Steuerarten folgende Beträge:
e
e
e
e
e
e
e
Gewerbesteuer
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Hundesteuer
Einkommensteueranteil
Umsatzsteueranteil
Kompensationszahlungen
Summe
3.142.700€
41.000€
1. 755.400€
116.000€
5.933.200€
227.800€
621.800€
11.837.900€
Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Auf Zuwendungen und allgemeine Umlagen entfallen 24,92 %. Enthalten sind in dieser
Summe die Schlüsselzuweisungen, die nach der 1. Modellrechnung des Landes NRW mit
V
3
4.147.500€ um ca. 66.000 € höher als im Jahre 2014 veranschlagt werden konnten.
Sonstige Transfererträge
Es handelt sich um Erträge im Bereich der Leistungen für Asylbewerber.
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Auf die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte entfallen 17,06 % der Gesamterträge. Bei
dieser Position sind insbesondere die Benutzungsgebühren und die ertragswirksamen Auf
lösungen von Sonderposten aus Beiträgen kalkuliert. Es wird dazu auf die Beschlüsse der
Gebührenkalkulationen in der Ratssitzung vom 10.12.2014 verwiesen.
Privatrechtliche Leistungsentgelte
Hierunter fallen vor allem die Mieteinnahmen für die Fremdvermietung von gemeindlichen
Gebäuden, zum größten Teil im Bereich der sozialen Einrichtungen.
Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Den größten Anteil an dieser Position haben die Kostenerstattungen für die gemeindlichen
Kindergärten.
Sonstige ordentliche Erträge
Auf die sonstigen ordentlichen Erträge entfällt ein Anteil von 2,68 %. Die wesentlichste Er
tragsposition sind hierunter die Konzessionsabgaben, weiterhin Erträge aus Veräußerung
von Grundstücken und Gebäuden, soweit sie die Bilanzwerte übersteigen, und Erträge aus
der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen.
Aufwendungen
Den ordentlichen Erträgen stehen ordentliche Aufwendungen gegenüber, die sich wie folgt
zusammensetzen:
„
G
G
G
Personalaufwendungen
Versorgungsaufwendungen
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Bilanzielle Abschreibungen
Transferaufwendungen
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Summe
5.015.050€
654.450€
5.426.300€
2.762.600€
13.743.890€
1.122.060€
28. 724.350€
Nachfolgend werden die wichtigsten Aufwendungen kurz erläutert.
Personal- und Versorgungsaufwendungen
Von den ordentlichen Aufwendungen entfallen 17,46 % auf die Personalaufwendungen, die
in diesem Jahr hochgerechnet wurden und um 476.000€ höher als im Vorjahr ausfallen.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Auf die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entfallen 18,89 %. Hierunter fallen
hauptsächlich die Aufwendungen für Unterhaltung und Betrieb gemeindlicher Grundstücke
und Einrichtungen.
Bilanzielle Abschreibungen
Unter dieser Aufwandsposition sind die bilanziellen Abschreibungen veranschlagt, die zwar
nicht ausgezahlt werden, den Ergebnisplan jedoch als Aufwandsposition mit ca. 2,8 Mio. €
belasten.
Transferaufwendungen
Auf die größte Aufwandsposition, die Transferaufwendungen, entfallen 47,85 %. Hierunter
fallen als größte Beträge die gegenüber dem Vorjahr aufgrund höherer Umlagegrundlagen
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um 77.000€ angestiegene allgemeine Kreisumlage mit 6.512.000€ sowie die um 1.258.000
€ höher ausfallende Jugendamtsumlage, weiterhin die Gewerbesteuerumlage, Leistunge n
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und sonstige Zuschüsse.
Sonstige ordentliche Aufwendungen
Hierunter fallen u.a. die Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten, die Mieten und Pach
ten für Fremdanmietung, Geschäftsaufwendungen sowie Erstattungen an Dritte.
Finanzplan
Der Entwurf des Finanzplans beinhaltet Einzahlungen in Höhe von
25.098.900€
und Auszahlungen in Höhe von
29.456.950€
Sie setzen sich wie folgt zusammen:
„
„
„
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
23.681.700€
2.217.200€
0€
26.255.050 €
3.201.900€
0€
Beim überwiegenden Teil der Einzahlungen und Auszahlungen handelt es sich um die zah
lungswirksamen Auswirkungen aus den Veranschlagungen des Ergebnisplans.
Darüber hinaus ergeben sich Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionen und aus
der Abwicklung der investitionsbezogenen Finanzierungen.
Im Bereich der Steuererträge wurden die Orientierungsdaten zugrunde gelegt. Ansonsten ist
die Finanzplanung auf Basis eigener Berechnungen erfolgt.
Für das Haushaltsjahr 2015 ist die Aufnahme eines Kredits nicht vorgesehen.
Seit dem Jahr 2000 haben sich die langfristigen Kredite zur Finanzierung von Investitionen
wie folgt entwickelt:
10.013.906€
Stand 31. 12.2000
10. 453.583€
Stand 31.12.2001
10. 721.232€
Stand 31.12.2002
10.547.548 €
Stand 31.12.2003
10.216.435€
Stand 31.12.2004
9.863.668 €
Stand 31.12.2005
9.497.230€
Stand 31.12.2006
9.208.399€
Stand 31.12.2007
8.892.511€
Stand 31. 12.2008
8.604.486 €
Stand 31.12.2009
Stand 31.12.2010
8.275.337€
Stand 31.12.2011
7.991.606 €
7.694.540€
Stand 31.12.2012
Stand 31.12.2013
7.403.657 €
Die investitionsbezogene Verschuldung liegt nach Abschluss des Haushaltsjahres 2014 bei
7.113.786€
Insgesamt sollen im Haushaltsjahr 2015 Investitionen in Höhe von 3.201.900€ getätigt wer
den.
Das Investitionsvolumen entfällt auf die einzelnen Produktbereiche wie folgt:
V
5
11
12
21
25
36
52
53
54
55
178.400€
730.800€
70.700€
20.000€
34.000€
1.600.000€
475.000€
90.000€
3.000€
3.201.900€
Innere Verwaltung
Sicherheit und Ordnung
Schulträgeraufgaben
Kultur- und Wissenschaft
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Bauen und Wohnen
Ver- und Entsorgung
Verkehrsflächen und -anlagen, Ö PNV
Natur- und Landschaftspflege
Den Investitionen stehen neben Erschließungsbeiträgen im Wesentlichen pauschalisierte
Zuschussmittel des Landes gegenüber. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Pauscha
len:
Investitionspauschale,
Feuerschutzpauschale,
Schul- und Bildungspauschale,
Sportpauschale.
Diese Investitionszuschüsse stehen zwar in der Höhe, die im Haushaltjahr 2015 tatsächlich
eingeht, als Liquidität zur Verfügung, zu berücksichtigen ist jedoch, dass die Beträge, die zur
Finanzierung langfristiger Investitionen verwandt werden, entsprechend der Lebensdauer
der jeweiligen Investitionen als Sonderposten eingestellt und jährlich ertragswirksam aufge
löst werden müssen.
Sie bilden damit ein Äquivalent zu den Abschreibungen, die aufwandswirksam sind, ohne
tatsächlich zahlungswirksam zu sein.
Eine weitere Änderung gegenüber dem bisherigen Haushaltsrecht ergibt sich aus der im
Rahmen der Umstellung anfallenden allgemeinen Rücklage.
Die allgemeine Rücklage fließt als gesonderte Ausweisung in die Eigenkapitalposition ein.
Kreisumlage
Die Kreisumlage ist zunächst abhängig von der Steuerkraft der Gemeinde, ganz entschei
dend aber auch von den Hebesätzen des Kreises Düren.
Die Hebesätze der allgemeinen Kreisumlage haben sich in den vergangenen Jahren wie
folgt entwickelt (in v.H. ):
2009
37,50
2010
40,83
2011
48,18
2012
48,18
2013
48,18
2014
47,61
2015
46,49
Die Hebesätze der Jugendamtsumlage sind in den vergangenen Jahren durch den Kreis
Düren wie folgt festgesetzt worden (in v.H.):
2009
14,58
2010
22,36
2011
23,86
2012
18,49
2013
18,66
2014
23,60
2015
26,78
Die Kreisumlage ist vom Jahre 2009 bis zum Jahre 2015 von 5, 3 Mio.€ auf 6,5 Mio.€ er
höht worden. Auch die Jugendamtsumlage wurde erhöht von 2,0 Mio.€ im Jahre 2009 auf
3,7 Mio.€ im Jahre 2015.
Ziele, Kennzahlen zur Zielerreichung
V
6
Nach § 12 GemHVO sollen für die gemeindliche Aufgabenerfüllung produktorientierte Ziele
festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden. Diese Ziele und Kennzah
len sollen zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des
jährlichen Haushalts gemacht werden.
Für nachfolgende Kennzahlen wurden Vergleichswerte für die Jahre 2012 bis 2015 ermittelt:
Ertragsanalyse
Steuerquote
Die Steuerquote gibt an, zu welchem Teil sich die Kommune selbst finanzieren kann und
somit unabhängig von staatlichen Zuwendungen ist.
Berechnung:
Steuererträge - Gewerbesteueruml. - Fonds Dt. Einheit x 100
Ordentl. Erträge - Gewerbesteueruml. - Fonds Dt. Einheit
2012: 42,30%
2013: 45,79%
2014: 46,70%
2015: 46,11%
Zuwendungsquote
Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Kommune von Zuwendun
gen und somit von Leistungen Dritter abhängig ist.
Berechnung:
Erträge aus Zuwendungen x 100
O rdentliche Erträge
2012: 24,29 %
2014: 19,72%
2013: 20,78%
2015: 24,92%
Aufwandsanalyse
Personalintensität 1
Hierdurch wird angegeben, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen
Aufwendungen ausmachen.
Berechnung:
Personalaufwendungen x 100
O rdentliche Aufwendungen
2012: 18,55%
2013: 18,56%
2014: 19,92%
2015: 17,46%
Personalintensität 2
Hierdurch wird angegeben, in welchem Umfang die ordentlichen Erträge von den Personal
aufwendungen aufgezehrt werden.
Berechnung:
Personalaufwendungen x 100
O rdentliche Erträge
2012: 22, 10%
2013: 21,16%
2014: 21,75%
2015: 20,21%
Sach- und Dienstleistungsintensität
Die Kennzahl Sach- und Dienstleistungsintensität lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich
die Kommune für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat.
Berechnung:
Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
2012: 22,39%
2014: 17,66%
2013: 20,55%
2015: 18,89%
Transferaufwandsquote
Die Kennzahl Transferaufwandsquote stellt einen Bezug zwischen den Transferaufwendun
gen und den ordentlichen Aufwendungen her.
Berechnung:
Transferaufwendungen x 100
O rdentliche Aufwendungen
2012: 44,69%
2013: 46,65%
V
2014: 47,66%
7
2015: 47,85%
Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2015
Für das Jahr 2015 wurde eine Hebesatzsatzung mit folgenden Hebesätzen beschlossen:
Grundsteuer A
240 v.H.
Grundsteuer B
413 v.H.
413 v.H.
Gewerbesteuer
Für das Jahr 2015 ist derzeit keine Erhöhung der Hebesätze vorgesehen.
Für die Planung der Folgejahre wurde mit regelmäßig erhöhten Hebesätzen gerechnet.
Gebührensätze der Gebührenhaushalte
Für das Jahr 2015 wurden die folgenden Gebührensätze beschlossen:
Abfallentsorgung Restmülltonne
o
60-1-Gefäß:
91,90€(Vorjahr:
o
120-1-Gefäß:
120,90€(Vorjahr:
o
240-1-Gefäß:
175,00€(Vorjahr:
o
1.100-1-Gefäß(wöchentl.):
2.252,00€(Vorjahr:
o
1.122,00€(Vorjahr:
1.100-1-Gefäß(14-tägl.):
o
607,00€(Vorjahr:
1.100-1-Gefäß(4-wöchentl.):
Abfallentsorgung Biotonne
o
120-1-Gefäß:
o
240-1-Gefäß:
o
1.100-1-Gefäß:
78,00€(Vorjahr:
121,00€(Vorjahr:
734,00€(Vorjahr:
91,90€)
120,90€)
175,00€)
2.252.10€)
1.122,80€)
607,00€)
81,20€)
127,60€)
740,60€)
Schmutz- und Niederschlagswasser
o
Schmutzwasser:
o
Niederschlagswasser:
3,45€/m3(Vorjahr: 3,23€/m3)
0,52€/m2(Vorjahr: 0,57€/m2)
Straßenreinigung und Winterdienst
o
Straßenreinigung:
o
Winterdienst
1,57€/m(Vorjahr: 1,67€/m)
0,96€/m(Vorjahr: 1,45€/m)
Ausblick auf die Folgejahre
Die Gemeinde Langerwehe befand sich bereits seit dem Jahre 1995 im Haushaltssiche
rungskonzept und hat insofern stets die Bestimmungen zur sparsamen und wirtschaftlichen
Haushaltsführung beachten müssen.
Auch der ausgeglichene Haushalt für das Jahr 2009, für den keine Pflicht zur Aufstellung
eines HSK bestand, war geprägt vom Willen zur Sparsamkeit. Aufgrund der eingetretenen
Wirtschaftskrise und des damit verbundenen Rückgangs der Einnahmen, insbesondere bei
der Gewerbesteuer, musste eine erhebliche Verschlechterung des Jahresergebnisses hin
genommen werden. Die damit verbundene vorsichtige Schätzung der Gewerbesteuerein
nahmen für die Folgejahre sowie der enorme Anstieg der Kreisumlagen führten dazu, dass
bereits in 2010 die Ausgleichsrücklage aufgebraucht wurde und die allgemeine Rücklage
verringert werden musste.
Wie bereits zuvor erwähnt, hat der Landtag NRW den § 76 GO NRW dahingehend geändert,
dass die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum Haushaltssicherungskonzept nur erteilt
werden soll, wenn aus dem Haushaltssicherungskonzept hervorgeht, dass spätestens im
zehnten auf das Haushaltsjahr folgende Jahr der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 2 wie
der erreicht wird. Dies eröffnet der Gemeinde Langerwehe die Möglichkeit, der Kommu
nalaufsicht ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept vorlegen zu können.
Entsprechend wurden - wie in den Vorjahren - die Mittelanforderungen der Fachämter unter
dem Aspekt einer sparsamen und wirtschaftlichen Mittelbewirtschaftung nochmals kritisch
überprüft. Dabei konnten in Abstimmung mit den Fachämtern weitere Haushaltsverbesse
rungen veranschlagt werden.
V
8
Gleichwohl stehen diesen Verbesserungen wieder erhebliche Verschlechterungen gegen
über:
die allgemeine Kreisumlage erhöht sich aufgrund der Umlagegrundlagen um ca.
77.000€,die Jugendamtsumlage sogar um ca.1.258.000€,
die Gewerbesteuerumlage sowie der Finanzierungsanteil am Fonds Deutsche Ein
heit steigern sich aufgrund der höher angenommenen Gewerbesteuereinnahmen.
Am 31.12.2014 lag die tatsächliche(kassenmäßige) Verschuldung der Gemeinde für länger
fristige Darlehen bei 7.113.786€, womit die Summe der Investitionskredite in den vergange
nen Jahren weiter abgebaut werden konnte. Die Liquiditätskredite mussten hingegen immer
weiter aufgestockt werden und lagen am 31.12.2014 bei 21.150.000€. Insgesamt ergab
sich somit ein Schuldenstand von 26.263.786€, was je Einwohner (Stand 31.12.2013 =
13.478) einen Betrag in Höhe von 2.097€ bedeutete.
Gemäß § 84 GO NRW hat die Gemeinde ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Ergeb
nis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen und in den Haushaltsplan einzubeziehen; dabei
ist das erste Planungsjahr das laufende Haushaltsjahr. Die Ergebnis- und Finanzplanung für
das Haushaltjahr 2015 sowie die folgenden drei Planungsjahre soll in den einzelnen Jahren
ausgeglichen sein. Anhaltspunkt für die Finanzplanung sind die vom Innenminister heraus
gegebenen Orientierungsdaten unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten sowie der
Steuerschätzung vom Ende des Jahre 2014.
Da die Ausgleichsrücklage im Jahre 2010 vollständig aufgebraucht wurde, ist ein fiktiver
Haushaltsausgleich durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage nicht mehr möglich. In den
Jahren der mittelfristigen Finanzplanung ist weiterhin von einer Minderung der Allgemeinen
Rücklage aufgrund von Fehlbeträgen auszugehen.
Die Summe der Investitionskredite konnte in den vergangenen Jahren weiter abgebaut wer
den; die Kredite zur Liquiditätssicherung mussten hingegen immer weiter aufgestockt wer
den. Gleiches ist auch für die kommenden Jahre zu erwarten.
Die Bemühungen zur Konsolidierung des Haushalts für die Vorjahre haben dazu geführt,
dass die Gemeinde ihren Haushalt innerhalb des 10-jährigen HSK-Zeitraums ausgleichen
konnte und dies auch im Jahre 2015 für das Jahr 2021 schafft. Gleichwohl bestehen noch
Risiken, die diese Bemühungen zumindest erschweren könnten:
Die Gewerbesteuer ist eine bedeutsame Position, die einen Unsicherheitsfaktor dar
stellt. Die Entwicklung der Konjunktur sowie der örtlichen Strukturen bleibt abzuwar
ten.
Steigende Zinsen würden bei den Liquiditätskrediten zu deutlich höheren Ausgaben
führen.
Die Kreisumlage sowie die Jugendamtsumlage als größte Ausgabepositionen kön
nen den Haushalt bei eventuellem Ansteigen negativ beeinflussen.
Der Ausbau der Kinderbetreuung unter drei Jahren führt zu erheblichen Mehrkosten
für die Kommunen.
Eine weiterhin steigende Zunahme der Asylsuchenden wird zu erheblichen
Mehrkosten führen.
V
9
de
e
1111
e1
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gerwe e
5
as
Hinweis:
a
Im Stellenplan 2015 sind alle Stellen jeweils auf einzelne Personen bezogen, und zwar sind alle Stellen jeweils bei der Kostenstelle ausge
wiesen, bei der der Schwerpunkt der Tätigkeit des Mitarbeiters bzw. der Mitarbeiterin liegt. Dies führt dazu, dass nicht bei allen Kostenstellen
auch Stellen bzw. Stellenanteile ausgewiesen sind bzw. dass es bei diversen Kostenstellen zuAbweichungen zu den tatsächlichen Stellen
anteilen kommt. Dies dient ausschließlich der "Lesbarkeit" des Stellenplanes, da durch die Einführung des NKF Stellen einzelner
Personen teilweise bis auf über dreißig unterschiedliche Kostenstellen aufgeteilt worden sind. Die im Haushalt 2015 veranschlagten Personal
kosten sind im Gegensatz zur Ausweisung im Stellenplan nach den tatsächlichen Stellenbruchteilen auf die Kostenstellen des Haushalts
verteilt.
(Stand: 13 .05 .2015)
Seite 1
Teil A: Beamte
Wahlbeamte und
Laufbahngruppen mit
gruppe
Amtsbezeichung
Bürgermeister
Zahl der Stellen 2015
Besoldungsinsgesamt
B3
j
Zahl der
l
Stellen
davon
2014
ausqesondert 1)
Zahl der
tatsächlich
besetzten Stellen
am 30.06.2014
Wahlbeamte
1,000
1,000
1,000
1,000
Höherer Dienst
A15
0,000
0,000
0,000
0,000
Gemeindeoberverwaltungsrat
A14
1,000
0,000
1,000
0,000
Gemeindeverwaltungsrat
A13
0,000
0,000
0,000
0,000
Gemeindeverwaltungsdirektor
Gehobener Dienst
Gemeindeoberamtsrat
A13
1,000
0,000
1,000
0,000
Gemeindeamtsrat
A12
3,000
0,000
3,000
3,000
Gemeindeamtmann
A11
1,000
0,000
1,732
2,000
Gemeindeoberinspektor
A10
3,610
0,000
4,000
1,000
Gemeindeinspektor
A9
1,000
0,000
0,610
3,000
Mittlerer Dienst
Gemeindeamtsinspektor m. Z.
A 9 m.Z.
1,000
0,000
1,000
1,000
Gemeindeamtsinspektor
A9
1,000
0,000
1,000
3,000
Gemeindehauptsekretär
A8
0,87 9
0,000
0,750
0,753
Gemeindeobersekretär
A7
0,000
0,000
0,000
0,000
Gemeindesekretär
A6
0,000
0,000
0,000
0,000
A5
0,000
0,000
0,000
0,000
14,489
1,000
15,092
14,753
Gemeindeassistent
Insgesamt:
Fußnote:
1) Zahl der Stellen, die bei derAnwendung der Obergrenzen unberücksichtigt bleiben (§ 4 StOV-Gem) .
Seite2
Erläuterungen
SteUenpla
Teil 8: Tariflich Beschäftigte
Entgeltgruppe/
Zahl der Stellen
Sondertarif
2015
(ohne Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst)
Zahl der tatsächlich
Zahl der Stellen 2014
besetzten Stellen am
30.06.2014
Eq 13
1,000
1,000
Eg 12
0,000
0,000
0,000
Eg 11
1,000
1,000
1,000
1,000
Eg 10
1,000
1,000
1,000
Eg0 9
7,5 90
6,701
5,077
Eg08
5,154
6,154
5,000
Eg 07
0,000
0,000
0,000
Eg 06
1 9,127
17,640
18,281
Eg 05
7,753
7,753
7,113
Eg04
3,718
3,718
3,718
Eg 03
0,628
0, 975
1,628
0,347
Eg 02 a
0,347
0,347
Eg 02
3,562
3,215
3,431
Eg 01
0,2 95
0,2 95
0,2 95
51,174
49,798
47,890
Insgesamt:
Seite3
Erläuterungen
Stellenplan
Teil B: Tariflich Beschäftigte
Entgeltgruppe /
Sondertarif
s 18
s 17
s 16
s 16
s 15
s 14
s 13
s 13
s 12
s 12
s 11
s 11
s 10
s0 9
s 08
s 07
s 06
s 05
s 04
s 03
s 02
ü
ü
ü
ü
Insgesamt:
[Sü"mme tarifl. Bes.: 1
(nur Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst)
Zahl der tatsächlich
Zahl der Stellen2014
Zahl der Stellen 2015
besetzten Stellen am
Erläuterungen
30.06.2014
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
0,8 97
0,8 97
0,8 97
0,000
0,000
0,000
0, 974
0, 974
0 , 974
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
0,76 9
0,000
1,000
1,000
1,000
1,000
0,000
0,000
0,000
0,500
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
25,38 9
14,678
16,255
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
0,000
2,231
3,154
5,40 9
0,000
0,000
0,000
32,683
22,958
22,357
83,857
j
72,756
Seite 4
J
70,247
J
:J
Stellenübersicht
Teil A: Aufteilung nach der Haushaltsgliederung
L Beamte
Produkt
bzw.
Kosten-
WahlBezeichnung
stelle
11111100 Bürqermeister
11111300 Rathaus allgemein
be-
höherer Dienst
gehobener Dienst
mittlerer Dienst
83
A15
A14
A 13
A 13
A12
A 11
A10
A 9
A 9+Z
A9
1,000
A7
A6
AS
A 14 g.D.-Stelle mit A 12 g.D. bes.
1,000
1,000
0,610
1,000
1,000
A 10 g.D.-Stelle mit A 9 g.D. bes.
11111602 Zahlunqsabwicklunq
1,000
12122000 Sicherheit u. Ordnunq
12122200 Personenstandswesen
A 10 g.D.-Slelle mit A 9 m.D.bes.
1,000
A 10 g.D.-Stelle mit A 9 m.D.bes.
1,000
21218000 Gesamtschule
A 12 g.D.-Stelle mit A 9 g.D. bes.
1,000
31311000 Leistunqen SGB XII
0,879
36365002 Kinderq. Jünqersdorf
1,000
A 13 g.D.-Stelle mit A 11 g.D. bes.
1,000
53538001 Reqenwasser
Insgesamt:
AB
1,000
11111600 Finanzbuchhaltunq
52521000 Bauwesen
Erläuterung
amte
1,000
1,000 0,000 1,000 0,000 1,000 3,000 1,000 3,610 1,000 1,000 1,000 0,879 0,000 0,000 0,000
Seite 5
14,489
Stellenübersicht
Teil A: Aufteilung nach der Haushaltsgliederung
II. Tariflich Beschäftigte {ohne Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst)
Produkt
bzw.
Kosten-
Bezeichnung
13
12
11
10
9
8
7
6
5
1,769
1
4
3
2a
2
1
Erläuterungen
stelle
11111300 Rathaus allgemein
1,513
11111500 Personalwesen
0,769
11111600 Finanzbuchhaltunq
1
1.641
11111602 Zahlunqsabwicklunq
'
11111603 Steuerverwaltunq
0.641
1
11111700 Gebäudemanaqement
1 EG B·Stelle mit EG 6 bes.
1
11111900 Bauhof
9
12122000 Sicherheit u. Ordnunq
3
2
0,102
0,641
21211000 Wehebachschule
'
21211100 Martinusschule
0,591
0,521
21218000 Gesamtschule
0,641
2.563
'
1
1 EG 4-Ste!!e mit EG 3 bes.
0.628
1
0,513
25272000 Gemeindebücherei
0,347
0,718
0,694
0,295
1,137
1 EG 6-Ste!!e mit 6%
Zulage
0,295 EG 1-Stel!e gerinqf. Besch.
EG 13-Stef!e (mil Zuschuss Kreis)
0,667
31351000 Sonst. soz. Leistunqen
0.641
36365002 KG Jünqersdorf
0,423
52521000 Bauwesen
2
53538000 Schmutzwasser
'
2
'
54541000 Straßen
EG 9-Stollu mit 6
% Zulage
'
55553000 Friedhöfe alloemein
0,051
'
57573000 Kulturhalle
Insgesamt:
1 EG 5-Stelle zzt. unbes.
'
12122100 Bürqerbüro
25252000 Töpferei-Museum
bes.
9·Ste!te zzt unb+:!s.
1 EG 9-Ste!Je mit EG 8
0.513 EG
0,513 EG 8-Stel!e mit EG 6 bes.
0,513
1,000 0,000
1,000
1,000
7,590
5,154
0,000 19,127
7,753
0,385 EG-2Ste1Je (Rente auf Zeit)
1,155
3,718
0,628
0,347
3,562
0,295
51,174
II. Tariflich Beschäftigte (nur Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst)
Produkt
bzw.
Kosten-
Bezeichnung
S15
S14
S13Ü
S13
$12
S11
S10
S09
S08
SO?
S06
SOS
S04
S03
Erläuterungen
stelle
21218000 Gesamtschule
36365002 KG Jünaersdorf
36365003 KG Heistern
36365004 KG Pier
Insgesamt:
1 EG S11·Ste!le befristet bis 31_ 12,2017 (Schulsozialarbeit mit 60
0,769
36365001 KG Lanqerwehe Süd
0,5
0,692
0,974
8,89
1
7.64
1,731
5,038
0,205
0,897
0,000
0,974
0,000
0,000
0,769
1,000
0,000
0,500
Seite 6
0,000 25,389
% Zuschuss Kreis)
1 EG S06·Stel1e z.zt. E!temzei!
3,821
1
0,423
0,000
0,000
3,154
32,683
Stellenübersicht
Teil B: Dienstkräfte in der Probe- und Ausbildungszeit
1. Beamte zur Anstellung
Zahl der
Zahl der Beamtinnen Zahl der Beamtinnen
Amtsbezeichnung
Gemeindeinspektor z.A.
Besoldungsgruppe
A 9
Beamtinnen
a. Probe / Beamten
a. Probe / Beamten
a. Probe / Beamten
a. Probe 2015
a. Probe2014
a. Probe am
1
0
Erläuterungen
30.06 .2014
0
11. Nachwuchskräfte und informatorisch beschäftigte Dienstkräfte
Bezeichnung
Art der Vergütung
beschäftigt am
1.10 .2014
0
lnspektorenanwärter
Assistentenanwärter
Verwaltungsangestellte/-r
vorgesehen für 2015
Ausbildungsvergütung
Berufspraktikant (Erzieher) Ausbildungsvergütung
0
0
0
0
0
1
0
Festgestellt auf Grund des Beschlusses des Rates der Gemeinde Langerwehe vom
Langerwehe, den
Der Bürgermeister
( Göbbels )
Seite 7
Erläuterungen