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Beschlussvorlage (Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
69 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
11.06.13, 09:00
Aktualisiert
11.06.13, 09:00
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/M Vorlage 579 /IX.L. Z.4 Datum: 05.06.2013 An den Werksausschuss Sitzungstag: 11.06.2013 Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.06.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 02.07.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 09.07.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja X Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, dem Umsetzungsfahrplan im Planungsbereich „Obere Rur“ erst dann zuzustimmen, wenn im Detail erklärt ist, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur im Gemeindegebiet ausgeführt werden sollen. Begründung: Im Zuge der Erstellung der Umsetzungsfahrpläne im Einzugsgebiet „Obere Rur“ wurden Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Gewässerstruktur aufgestellt. Hierüber wurde bereits mehrfach informiert, zuletzt in der Sitzung am 25.09.2012 (s. Vorlage 579, Z.3). Hierbei wurde in der Vergangenheit dargestellt, dass durch die beauftragten Fachbüros für die Realisierung des Umsetzungsfahrplans für den Teilbereich des Gemeindegebietes bis zum Jahre 2027 Kosten in Höhe von rd. 5.5 Mio. € ermittelt wurden. Bei dieser Erstberechnung wurde nur von maximalen Kostenansätzen ausgegangen. Aufgrund dieses Kostenvolumens haben mehrere Gespräche mit den beteiligten Kommunen und den Fachbehörden unter Beteiligung des beauftragten Fachbüros stattgefunden mit dem Hinweis, dass eine Maßnahmenumsetzung auf der Grundlage dieser Kostenschätzung nicht akzeptiert wird und somit der Umsetzungsfahrplan nicht freigegeben wird. Zwischenzeitlich haben diesbezügliche Überprüfungen zur Reduzierung der Gesamtkosten stattgefunden, u. a. durch die Maßnahmenumsetzung im Rahmen der Gewässerunterhaltung, durch eigendynamische Gewässerentwicklung als Ersatz für Baumaßnahmen und durch die Nutzung von Ökopunkten aus Ausgleichsverpflichtungen. Des Weiteren wurden Maßnahmen mit bereits durchgeführten und geplanten Gewässerentwicklungsmaßnahmen der Biologischen Station abgeglichen. Darüber hinaus wurden die Ansätze für notwendigen Flächenbedarf sowie Flächenkaufpreis neu angepasst. 3 Auf der vorgenannten Grundlage ergeben sich nunmehr für das Gemeindegebiet bis zum Jahre 2027 lediglich noch Kosten in Höhe von rd. 1.0 Mio. bei einem anteiligen Kostenanteil bis zum Jahre 2018 in Höhe von rd. 200.000 €. Die weitere Vorgehensweise wurde zuletzt bei einem weiteren Abstimmungsgespräch am 16.04.2013 mit den beteiligten Kommunen des Kreises Euskirchen sowie Nachbarkommunen Monschau und Simmerath unter Beteiligung der Bezirksregierung Köln erörtert. Hierbei hat die Bezirksregierung nochmals zum Ausdruck gebracht, dass weiterhin die Verpflichtung besteht, den Umsetzungsfahrplan „Obere Rur“ abzuschließen und der Bezirksregierung vorzulegen. Aus Sicht der Gemeinde sollte einer Freigabe des Umsetzungsfahrplanes jedoch erst dann zugestimmt werden, wenn im Detail erklärt ist, um welche Maßnahmen es sich zur Verbesserung der Gewässerstruktur innerhalb des Gemeindegebietes handelt. Derzeit liegt der Gemeinde nachstehender Beschlussvorschlag vor, welcher möglichst von allen beteiligten Kommunen beschlossen werden soll: Die Gemeinde stimmt dem Umsetzungsfahrplan „Obere Rur“ auf der Grundlage der Freiwilligkeit und des kooperativen Ansatzes als gemeinsames Arbeitsergebnis aller am Bearbeitungsprozess Beteiligten erarbeitet worden ist, unter dem Vorbehalt zu, dass Maßnahmen grundsätzlich auf der Grundlage der eigendynamischen Entwicklung durch geführt werden können eine Landesförderung für Maßnahmen in Höhe von mind. 80% tatsächlich gewährt wird, Personal- und Gerätekosten der Kommunen auf Grundlage der einschlägigen Förderrichtlinien anerkannt werden die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie mit der gebotenen Flexibilität im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen erfolgt. Die Gemeinde wird den Sachverhalt in den nächsten Tagen nochmals mit Vertretern des Wasserverbandes Eifel-Rur sowie dem Fachbüro erörtern mit dem Ziele, dass bis zur Ratssitzung eine endgültige Einigung erzielt werden kann. Ggf. wird der Was- 4 serverband Eifel-Rur bzw. das Fachbüro zum aktuellen Sachstand des Umsetzungsfahrplanes bis spätestens zur Ratssitzung informieren. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister