Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
53 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
14.06.13, 13:01
Aktualisiert
14.06.13, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Erweiterung
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GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 1018 /IX.L.
Datum: 13.06.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.06.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauen im Außenbereich;
Nutzungsänderung des Dachgeschosses mit Gauben sowie Errichtung einer Garage, Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 8 Nr. 113
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, der Nutzungsänderung des Dachgeschosses mit Gauben zu
Wohnzwecken sowie der Errichtung einer Garage auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath befindlichen Grundstück Gemarkung Roderath,
Flur 8 Nr. 138 zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Begründung:
Auf dem Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 8 Nr. 138 wurde im Jahre 1956 die
Errichtung eines Wohnhauses baurechtlich genehmigt. Das Grundstück befindet sich
außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für Wald“ festgesetzt. Der Landschaftsplan Nettersheim
weist diesen Bereich als „Landschaftsschutzgebiet“ aus.
Zwischenzeitlich wurde die Immobilie veräußert. Der neue Eigentümer und Bauherr
beantragt nunmehr die Nutzungsänderung des Dachgeschosses mit Gauben zu
Wohnzwecken sowie der Errichtung einer Garage. Nach seinen Angaben wurde das
Dachgeschoss bei Übernahme bereits zu Wohnzwecken genutzt. Eine Baugenehmigung für die Nutzung des Dachgeschosses liegt nicht vor. Im Rahmen von energetischen Sanierungsmaßnahmen sowie Erneuerung des Daches möchte der Bauherr
nunmehr die Nutzung des Dachgeschosses legalisieren und gleichzeitig Dachgauben zur besseren Belichtung einbauen.
Bezüglich der Garage stellt der Bauherr dar, dass auch diese bereits bei Erwerb vorhanden gewesen sei und er diesen Bau ebenfalls legalisieren möchte.
Nach den hier vorgelegten Bauantragsunterlagen werden weitere bzw. zusätzliche
Flächen nicht in Anspruch genommen. Es wird daher vorgeschlagen, der Nutzungsänderung des Dachgeschosses mit Gauben zu Wohnzwecken sowie der Errichtung
einer Garage auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Roderath
befindlichen Grundstück Gemarkung Roderath, Flur 8 Nr. 138 zuzustimmen und
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hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
zu erteilen.
Aus dem beigefügten Planauszug ist die Lage des Grundstückes am südwestlichen
Ortsrand von Roderath ersichtlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister