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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Errichtung eines Schafstalles auf dem Grundstück Gemarkung Buir, Flur 1 Nr. 154)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
53 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
14.06.13, 13:01
Aktualisiert
14.06.13, 13:01
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung eines Schafstalles auf dem Grundstück Gemarkung Buir, Flur 1 Nr. 154) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung eines Schafstalles auf dem Grundstück Gemarkung Buir, Flur 1 Nr. 154) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Errichtung eines Schafstalles auf dem Grundstück Gemarkung Buir, Flur 1 Nr. 154)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1006 /IX.L. Datum: 11.06.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.06.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Errichtung eines Schafstalles auf dem Grundstück Gemarkung Buir, Flur 1 Nr. 154 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, über das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben auf Errichtung eines Schafstalles auf dem Grundstück Gemarkung Buir, Flur 1 Nr. 154, dann abschließend zu entscheiden, wenn der Bauherr abschließend prüffähige Antragsunterlagen vorlegt und die daraus resultierende Entscheidung über die Privilegierung seitens der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen vorliegt. Begründung: Der Gemeinde Nettersheim liegt eine Anfrage auf Errichtung eines Schafstalles auf dem Grundstück Gemarkung Buir, Flur 1 Nr. 154 vor. Das Grundstück befindet sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Buir und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Land- oder Forstwirtschaft (Büsche, Hecken, Baumgruppen)“ ausgewiesen. Darüber hinaus ist es im Landschaftsplan Nettersheim als Landschaftsschutzgebiet festgesetzt. Über das Grundstück verläuft ein namenloser Fluter, der neben den vorhandenen Büschen und Sträuchern sowie den topografischen Gegebenheiten die Fläche zur Errichtung eines Schafstalles erheblich einschränkt. Auf dem Grundstück ist ein Viehunterstand vorhanden, an den ggf. der Schafstall in südlicher Richtung angebaut werden könnte. Der Bauherr erklärt, dass er seinen derzeitigen Bestand von rd. 65 Mutterschafen auf etwa 120 St. erweitern möchte. Bei der Landwirtschaftskammer ist er mit einem Bioland-Betrieb gemeldet. Der Bauherr hat bislang noch keine aussagekräftigen Unterlagen vorgelegt, um abschließend eine Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde zur Privilegierung erreichen zu können. Es wird daher vorgeschlagen, über das gemeindliche Einvernehmen Bauvorhaben auf Errichtung eines Schafstalles auf dem Grundstück Gemarkung Buir, Flur 1 Nr. 154, dann abschließend zu entscheiden, wenn der Bauherr abschließend prüffähige Antragsunterlagen vorlegt und die daraus resultierende Entscheidung über die Privilegierung seitens der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen vorliegt. 3 Aus der beigefügten Übersichtskarte ist die Lage des Grundstückes am südöstlichen Ortsrand von Buir ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister