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Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 1 Nr. 50 Anbau einer Remise Nutzungsänderungen: Heu- und Strohlager zum Schafstall Schafstall zum gewerblichen Materiallager)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
78 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
14.06.13, 13:01
Aktualisiert
14.06.13, 13:01
Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 1 Nr. 50
Anbau einer Remise
Nutzungsänderungen:
Heu- und Strohlager zum Schafstall
Schafstall zum gewerblichen Materiallager) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 1 Nr. 50
Anbau einer Remise
Nutzungsänderungen:
Heu- und Strohlager zum Schafstall
Schafstall zum gewerblichen Materiallager) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 1 Nr. 50
Anbau einer Remise
Nutzungsänderungen:
Heu- und Strohlager zum Schafstall
Schafstall zum gewerblichen Materiallager) Beschlussvorlage (Bauen im Außenbereich;
Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 1 Nr. 50
Anbau einer Remise
Nutzungsänderungen:
Heu- und Strohlager zum Schafstall
Schafstall zum gewerblichen Materiallager)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 1005 /IX.L. Datum: 06.06.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.06.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauen im Außenbereich; Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 1 Nr. 50 a) Anbau einer Remise b) Nutzungsänderungen: a) Heu- und Strohlager zum Schafstall b) Schafstall zum gewerblichen Materiallager X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Anbau einer Remise sowie den beantragten Nutzungsänderungen auf Heu- und Strohlager zum Schafstall und Schafstall zum gewerblichen Materiallager auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 1 Nr. 50 zuzustimmen unter der Auflage, dass ein entsprechender Erschließungsvertrag zur Nutzung des Wirtschaftsweges Nr. 51, ausgehend von der Ahestraße bis zum Grundstück Nr. 50 geschlossen wird. Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Auf dem Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 1 Nr. 50 wurde die Errichtung eines Schafstalles und zu einem späteren Zeitpunkt ein Wohnhaus mit Altenteilerwohnung baurechtlich genehmigt, nachdem seitens der Baugenehmigungsbehörde des Kreises Euskirchen die Privilegierung festgestellt wurde. Beide Bauvorhaben wurden bis Ende 2000 realisiert. Das Grundstück befindet sich außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau und ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Nunmehr beabsichtigt der Eigentümer, den Schafstall zu einem gewerblichen Materiallager sowie das Heulager zu einem Schafstall umzunutzen. Darüber hinaus hat er bereits (ohne baurechtliche Genehmigung) das bestehende Heulager um einen Anbau (20 x 6,57 m) erweitert sowie eine Remise (8,50 x 10 m) mit einer Überdachung zum derzeitigen Schafstall errichtet. Die Remise soll der Unterstellung von Geräten sowie als Werkstatt dienen, die Überdachung ebenfalls als Maschinenunterstand. Als Grund für diese Nutzungsänderungen gibt der Antragsteller an, dass er seine Schafzucht reduzieren möchte, da die familiäre Unterstützung zwischenzeitlich nicht mehr in dem bisherigen Umfang erfolgen kann. Gem. § 35 Abs. 4 Nr. 1 ist „eine einmalige Änderung der bisherigen Nutzung baurechtlich genehmigter Gebäude im Außenbereich zulässig, sofern die Verpflichtung übernommen wird, keine Neubebauung als Ersatz für die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebs erforderlich.“ Wie zuvor erwähnt, wurden bereits in geringerem Maße Ersatzbauten für den nunmehr zur Nutzungsänderung anstehenden Schafstall ohne 3 Baugenehmigung errichtet, die nunmehr nachträglich legalisiert werden sollen. Nach vorliegenden Informationen erhebt die Landwirtschaftskammer gegenüber dem Vorhaben des Antragstellers jedoch Bedenken, die in einem in der kommenden Woche anberaumten Ortstermin ausgeräumt werden sollen. Das künftige gewerbliche Materiallager soll einem Sanitärbetrieb zur Lagerung von Heizungs-, Lüfungs- und Sanitärmaterial dienen. Der Betriebsinhaber ist in Nettersheim wohnhaft, der darstellt, seinen in Köln ansässigen Betrieb nach Nettersheim verlegen zu wollen, wo ihm jedoch die erforderlichen Lagerkapazitäten fehlen. Vom Grundsatz her bestehen seitens der Gemeinde Nettersheim gegen diese einmalige Nutzungsänderung keine Bedenken, jedoch sollte für die Zufahrt zum Grundstück Nr. 50 ausschließlich die Inanspruchnahme des Wirtschaftsweges Nr. 51, ausgehend von der Ahestraße bis zum Grundstück Nr. 50 gefordert und eine Zufahrt zum Grundstück Nr. 50 aus dem Genfbachtal ausgeschlossen werden. Mit dem Grundstückseigentümer ist ein entsprechender Erschließungsvertrag abzuschließen, da der Wirtschaftsweg Nr. 51 ausschließlich land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dient und künftig auch eine gewerbliche Nutzung und ein Befahren mit LkwFahrzeugen erfolgen wird. Es wird vorgeschlagen, dem Antrag auf Anbau einer Remise sowie den beantragten Nutzungsänderungen auf Heu- und Strohlager zum Schafstall und Schafstall zum gewerblichen Materiallager auf dem außerhalb der Ortslagenabrundungssatzung von Engelgau befindlichen Grundstück Gemarkung Engelgau, Flur 1 Nr. 50 zuzustimmen unter der Auflage, dass ein entsprechender Erschließungsvertrag zur Nutzung des Wirtschaftsweges geschlossen wird. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zur Kenntnis zu nehmen. Aus dem beigefügten Planauszug ist die Lage des Grundstückes ersichtlich. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister 4