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Beschlussvorlage (51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim für die Ausweisung einer 2. Konzentrationszone für Windenergieanlagen; Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP I) von ausgewählten Vorrangzonen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
43 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
14.06.13, 13:01
Aktualisiert
14.06.13, 13:01
Beschlussvorlage (51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim für die Ausweisung einer 2. Konzentrationszone für Windenergieanlagen;
Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP I) von ausgewählten Vorrangzonen) Beschlussvorlage (51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim für die Ausweisung einer 2. Konzentrationszone für Windenergieanlagen;
Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP I) von ausgewählten Vorrangzonen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 729 /IX.L. Z.3 Datum: 06.06.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.06.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 02.07.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 09.07.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim für die Ausweisung einer 2. Konzentrationszone für Windenergieanlagen; Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP I) von ausgewählten Vorrangzonen X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja x Nein 2 Beschlussvorschlag: Das Ergebnis der Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP I) von ausgewählten Vorrangzonen wird zur Kenntnis genommen. Es wird darüber hinaus beschlossen, im Rahmen der sich nunmehr anschließenden vertiefenden Prüfung der Verbotstatbestände (ASP II) sowie der Erfassung der planungsrelevanten Arten Abstimmungen mit der Nachbarkommune Blankenheim dahingehend zu erzielen sind, dass Kommunalgrenzen überschreitende Bereiche in einem gemeinsamen Auftrag zu untersuchen sind. Begründung: Auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 18.12.2012 wurde für die Ausweisung einer weiteren Windkraftkonzentrationszone der Auftrag zur Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP I) für die ausgewählten Vorrangzonen erteilt. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird vor der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 18.06., 16.00 Uhr, im Holzkompetenzzentrum durch das Auftrag nehmende Büro präsentiert. An dieser Präsentation werden auch die betroffenen Behörden, Untere Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen, sowie das Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde, teilnehmen (s. hierzu auch Vorlage Nr. 987 v. 28.05.2013). Von besonderer Bedeutung ist, dass sich Teile der ausgewählten Vorrangzonen in Nähe der Kommunalgrenze Blankenheim – Nettersheim befinden, und der Untersuchungsrahmen nicht an der Grenze enden kann. Damit nicht Paralleluntersuchungen in gleichen Bereichen beauftragt werden, ist noch in dieser Woche ein Gespräch mit der Gemeinde Blankenheim terminiert. Auf dieser Grundlage sollte dann eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (ASP II) sowie der Erfassung der planungsrelevanten Arten beauftragt werden. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister