Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
43 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
14.06.13, 13:01
Aktualisiert
14.06.13, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 729 /IX.L. Z.3
Datum: 06.06.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.06.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
02.07.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
09.07.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nettersheim für die Ausweisung einer 2. Konzentrationszone für Windenergieanlagen;
Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP I) von ausgewählten Vorrangzonen
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
x Nein
2
Beschlussvorschlag:
Das Ergebnis der Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP I) von ausgewählten Vorrangzonen wird zur Kenntnis genommen. Es wird darüber hinaus beschlossen, im
Rahmen der sich nunmehr anschließenden vertiefenden Prüfung der Verbotstatbestände (ASP II) sowie der Erfassung der planungsrelevanten Arten Abstimmungen
mit der Nachbarkommune Blankenheim dahingehend zu erzielen sind, dass Kommunalgrenzen überschreitende Bereiche in einem gemeinsamen Auftrag zu untersuchen sind.
Begründung:
Auf der Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 18.12.2012 wurde für die
Ausweisung einer weiteren Windkraftkonzentrationszone der Auftrag zur Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP I) für die ausgewählten Vorrangzonen erteilt. Das
Ergebnis dieser Untersuchung wird vor der Sitzung des Entwicklungs-, Planungs-,
Bau- und Umweltausschusses am 18.06., 16.00 Uhr, im Holzkompetenzzentrum
durch das Auftrag nehmende Büro präsentiert. An dieser Präsentation werden auch
die betroffenen Behörden, Untere Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen, sowie das Regionalforstamt Hocheifel-Zülpicher Börde, teilnehmen (s. hierzu auch Vorlage Nr. 987 v. 28.05.2013).
Von besonderer Bedeutung ist, dass sich Teile der ausgewählten Vorrangzonen in
Nähe der Kommunalgrenze Blankenheim – Nettersheim befinden, und der Untersuchungsrahmen nicht an der Grenze enden kann. Damit nicht Paralleluntersuchungen
in gleichen Bereichen beauftragt werden, ist noch in dieser Woche ein Gespräch mit
der Gemeinde Blankenheim terminiert.
Auf dieser Grundlage sollte dann eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
(ASP II) sowie der Erfassung der planungsrelevanten Arten beauftragt werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister