Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
2,2 MB
Datum
09.07.2013
Erstellt
09.07.13, 09:00
Aktualisiert
09.07.13, 09:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Potenzielle Eignungsgebiete für die Windenergie
in der Gemeinde Nettersheim
Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I
Mai 2013
Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR
Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I
Mai 2013
1
Grundlagen
Vorhaben
» Ausweisung neuer Konzentrationszonen für die Windenergie für etwa acht
Windenergieanlagen (WEA) mit 3 MW Leistung, Gesamthöhe von bis zu 200 m
Vorlaufende Untersuchungen
» Bilstein-Gutachten von 1997 / 1998 => Eignungsfläche Engelgau-Tondorf
» Planungsgruppe MWM von 2012 => potenzielle Eignungsgebiete: Waldflächen im
südlichen Gemeindegebiet
» Ingenieur- und Planungsbüro LANG GbR => Naturschutzfachliche Ersteinschätzung
(NFE) der von MWM ermittelten potenziellen Eignungsgebiete
Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I
Mai 2013
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NFE – Untersuchungsraum
Suchraum West: 162 ha
Suchraum Mitte: 193 ha
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Suchraum Ost: 83 ha
Suchräume gesamt: 438 ha
Mai 2013
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NFE – Bewertungskriterien
» Fauna (planungsrelevante Vogel- und Fledermausarten)
» Biotoptypen
» Waldfunktion
» Schutzgebiete
» Landschaftsbild
» Vorbelastung
» Flächengröße
» Verkehrliche Erschließung
» Anschlussleitung zur Netzeinspeisung
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Mai 2013
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ASP I – Untersuchungsgebiet
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Artenschutz – Gesetzliche Grundlagen
»
Der Artenschutz ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG ) verankert
»
Über den allgemeinen Artenschutz hinaus gelten weiterführende Vorschriften zum
Schutz streng und besonders geschützter und bestimmter anderer Tier- und
Pflanzenarten (Kapitel 5 Abschnitt 3 BNatSchG )
»
Nach
1.
44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten:
wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu
verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu
beschädigen oder zu zerstören,
2.
wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten
während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und
Wanderungszeiten erheblich zu stören;
3.
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten
Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
4.
wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen
aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
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Windenergie und Artenschutz– Pläne, Erlässe und Leitfäden
» Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die
Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) Nordrhein-Westfalen 2011
» Leitfaden Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in Nordrhein-
Westfalen 2012 (Leitfaden „Windenergie im Wald“)
» Leitfaden zur Steuerung der Windenergie des Kreises Euskirchen 2013
» Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und
Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen, Entwurf 2013
» Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Berücksichtigung
artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen, 2013
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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
» Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
Überschlägige Prognose auf Basis verfügbarer Informationen:
Können im Planungsgebiet artenschutzrechtliche Konflikte auftreten?
Immer wenn die Möglichkeit besteht, dass eines der artenschutzrechtlichen
Zugriffsverbote des 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt wird, ist für die betreffenden Arten
eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich.
» Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
artspezifische Betrachtung unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen oder
vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen
» Stufe III: Ausnahmeverfahren
Prüfung ob Ausnahmevoraussetzungen nach 45 Abs. 7 BNatSchG vorliegen
(zwingende Gründe, Alternativenlosigkeit, keine Verschlechterung des
Erhaltungszustandes)
Quelle:
Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW, 2013
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ASP I – Methode
Recherche der potenziell im Gemeindegebiet vorkommenden planungsrelevanten Arten
» Planungsrelevante Arten nach 1990 für die Messtischblätter (MTB) 5506 und 5507,
LANUV NRW, Internetabfrage April 2013
» Fundortkataster Tiere, LANUV NRW, August 2012
» Daten zu nahegelegenen Schutzgebieten, LANUV NRW, November 2011
» Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung RLP, August 2013
» Auskünfte des ehrenamtlichen Naturschutzes, Mai 2013
» Eigene Begehungen, April 2013
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ASP I – Methode
Leitfaden zur Steuerung der Windenergie des Kreises Euskirchen 2013:
» Auf Ebene der Findung von WEA-Konzentrationszonen auf Gemeindeebene ist es
sinnvoll, dass Artenspektrum auf die windkraftsensiblen Arten einzugrenzen.
» Auf der späteren Ebene der FNP-Änderung ist jedoch eine vollständige
Artenschutzprüfung unter Berücksichtigung aller planungsrelevanter Arten nötig.
» Spätestens im Rahmen der Ausweisung der Konzentrationszonen im FNP sollte aus Sicht
der ULB die Kartierung vor Ort erfolgen, um Planungssicherheit zu erreichen.
Besondere Beachtung der windkraftsensiblen Arten aus den Artgruppen Vögel und
Fledermäuse (Kollisionsgefährdung, Habitatverschlechterung, Abstands- und
Meideverhalten)
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ASP I – Vorkommende Arten
Insgesamt liegen für das Gemeindegebiet Nettersheim Hinweise für ein Vorkommen der
folgenden windkraftsensiblen Arten vor:
Vögel
Uhu
Fledermäuse Kleiner Abendsegler
Mäusebussard
Großer Abendsegler
Schwarzstorch
Rauhhautfledermaus
Turmfalke
Zwergfledermaus
Rotmilan
Breitflügelfledermaus
Wespenbussard
Säugetiere
Wildkatze
Haselhuhn
Kiebitz
Aufgrund der Bedeutung des Gemeindegebietes als Habitat der Wildkatze und der
geringen Kenntnisse zu Wirkungen auf die Säugetierart wird diese zudem berücksichtigt.
Daneben liegen Hinweise für Vorkommen weitere Arten aus den Gruppen Vögel und
Fledermäuse sowie Amphibien, Reptilien und Schmetterlinge vor.
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ASP I – Unzerschnittene Landschaftsräume
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ASP I – Wildkatze
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ASP I – Methode
Habitatanalyse und Einschätzung der Eignung des Standortes getrennt für jede
Potenzialfläche (Steckbrief)
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ASP I – Potenzial-Teilflächen
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ASP I – Steckbrief
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ASP I – Steckbrief
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ASP I – Steckbrief
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ASP I – Steckbrief
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ASP I – Steckbrief
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ASP I – Steckbrief
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ASP I – Ergebnis
Zusammenfassende Darstellung aller Potenzial-Teilflächen
Suchraum West – Teilfläche 1
Vorbelasteter Raum
Suchraum West – Teilfläche 2
Eher geringen Habitateignung für
schlagempfindliche Arten
Suchraum West – Teilfläche 3
Suchraum West – Teilfläche 4
Suchraum West – Teilfläche 5
Optimierung der Standorte
hinsichtlich:
Nähe zu vorhandenen Wegen und
Straßen
Einzelfallbetrachtung in ASP II
Geringe bis mittlere
artenschutzrechtliche Konflikte
erkennbar
standörtlichen Eigenschaften
(partielle Nässe) ist zu beachten
Suchraum West – Teilfläche 6
Relativ wenig anthropogen
vorbelasteter Raum,
Guten Habitateignung für
schlagempfindliche Arten
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Einzelfallbetrachtung in ASP II
Größere artenschutzrechtliche
Konflikte erkennbar
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ASP I – Ergebnis
Suchraum Mitte – Teilfläche 7
Relativ ungestörter Raum
Suchraum Mitte – Teilfläche 8
Eher geringe Habitateignung
für schlagempfindliche Arten,
jedoch pot. Vorkommen von
Großraumvogelarten
Suchraum Mitte – Teilfläche 9
Relativ ungestörter Raum,
Einzelfallbetrachtung in ASP II
Größere artenschutzrechtliche
Direkten Nachbarschaft von
großflächigen Altholzbeständen Konflikte erkennbar
Suchraum Mitte – Teilfläche Relativ ungestörter Raum
10/10a
Direkte Nachbarschaft von
großflächigen Altholzbeständen
mit pot. Brutplatz des Rotmilan
(großer Horst)
Suchraum Ost – Teilflächen 11 Relativ ungestörter Raum
und 12
Einzelfallbetrachtung in ASP II
Direkte Nachbarschaft von
großflächigen Altholzbeständen Größere artenschutzrechtliche
mit pot. Brutplatz des Rotmilan Konflikte erkennbar
(großer Horst)
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ASP I – Aussicht
»
Für alle Potenzialflächen ist ggf. die weitere Betrachtung im Rahmen einer ASP II
erforderlich.
»
Hierzu sollte eine Untersuchungen der Vogel- und Fledermausvorkommen sowie
ihre Raumnutzung erfolgen. Insbesondere die Überprüfung des Besatzes der
nachgewiesenen Horste ist von wesentlicher Bedeutung.
»
Zu Wirkungen von Windenergie auf die Wildkatze liegen keine wissenschaftlich
belegten Kenntnisse vor. Aufgrund des bedeutenden Vorkommen in der Eifel sollten
jedoch Störungen in der Wurf- und Aufzuchtzeit ausgeschlossen und relevante
Bereiche daher identifiziert werden .
Fachliche Vorgaben zu Methoden der Bestandserfassung von WEA-empfindlichen Arten
Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und
Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“
(Entwurf März 2013)
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