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Beschlussvorlage (ASP 1)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
2,2 MB
Datum
09.07.2013
Erstellt
09.07.13, 09:00
Aktualisiert
09.07.13, 09:00

Inhalt der Datei

Potenzielle Eignungsgebiete für die Windenergie in der Gemeinde Nettersheim Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Mai 2013 Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Mai 2013 1 Grundlagen Vorhaben » Ausweisung neuer Konzentrationszonen für die Windenergie für etwa acht Windenergieanlagen (WEA) mit 3 MW Leistung, Gesamthöhe von bis zu 200 m Vorlaufende Untersuchungen » Bilstein-Gutachten von 1997 / 1998 => Eignungsfläche Engelgau-Tondorf » Planungsgruppe MWM von 2012 => potenzielle Eignungsgebiete: Waldflächen im südlichen Gemeindegebiet » Ingenieur- und Planungsbüro LANG GbR => Naturschutzfachliche Ersteinschätzung (NFE) der von MWM ermittelten potenziellen Eignungsgebiete Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Mai 2013 2 NFE – Untersuchungsraum Suchraum West: 162 ha Suchraum Mitte: 193 ha Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Suchraum Ost: 83 ha Suchräume gesamt: 438 ha Mai 2013 3 NFE – Bewertungskriterien » Fauna (planungsrelevante Vogel- und Fledermausarten) » Biotoptypen » Waldfunktion » Schutzgebiete » Landschaftsbild » Vorbelastung » Flächengröße » Verkehrliche Erschließung » Anschlussleitung zur Netzeinspeisung Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Mai 2013 4 ASP I – Untersuchungsgebiet Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Mai 2013 5 Artenschutz – Gesetzliche Grundlagen » Der Artenschutz ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG ) verankert » Über den allgemeinen Artenschutz hinaus gelten weiterführende Vorschriften zum Schutz streng und besonders geschützter und bestimmter anderer Tier- und Pflanzenarten (Kapitel 5 Abschnitt 3 BNatSchG ) » Nach 1. 44 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten: wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Mai 2013 6 Windenergie und Artenschutz– Pläne, Erlässe und Leitfäden » Erlass für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen und Hinweise für die Zielsetzung und Anwendung (Windenergie-Erlass) Nordrhein-Westfalen 2011 » Leitfaden Rahmenbedingungen für Windenergieanlagen auf Waldflächen in Nordrhein- Westfalen 2012 (Leitfaden „Windenergie im Wald“) » Leitfaden zur Steuerung der Windenergie des Kreises Euskirchen 2013 » Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen, Entwurf 2013 » Leitfaden „Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen“ für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen, 2013 Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Mai 2013 7 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag » Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren) Überschlägige Prognose auf Basis verfügbarer Informationen: Können im Planungsgebiet artenschutzrechtliche Konflikte auftreten? Immer wenn die Möglichkeit besteht, dass eines der artenschutzrechtlichen Zugriffsverbote des 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt wird, ist für die betreffenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich. » Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände artspezifische Betrachtung unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen oder vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen » Stufe III: Ausnahmeverfahren Prüfung ob Ausnahmevoraussetzungen nach 45 Abs. 7 BNatSchG vorliegen (zwingende Gründe, Alternativenlosigkeit, keine Verschlechterung des Erhaltungszustandes) Quelle: Leitfaden Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in NRW, 2013 Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Mai 2013 8 ASP I – Methode Recherche der potenziell im Gemeindegebiet vorkommenden planungsrelevanten Arten » Planungsrelevante Arten nach 1990 für die Messtischblätter (MTB) 5506 und 5507, LANUV NRW, Internetabfrage April 2013 » Fundortkataster Tiere, LANUV NRW, August 2012 » Daten zu nahegelegenen Schutzgebieten, LANUV NRW, November 2011 » Landschaftsinformationssystem der Naturschutzverwaltung RLP, August 2013 » Auskünfte des ehrenamtlichen Naturschutzes, Mai 2013 » Eigene Begehungen, April 2013 Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Mai 2013 9 ASP I – Methode Leitfaden zur Steuerung der Windenergie des Kreises Euskirchen 2013: » Auf Ebene der Findung von WEA-Konzentrationszonen auf Gemeindeebene ist es sinnvoll, dass Artenspektrum auf die windkraftsensiblen Arten einzugrenzen. » Auf der späteren Ebene der FNP-Änderung ist jedoch eine vollständige Artenschutzprüfung unter Berücksichtigung aller planungsrelevanter Arten nötig. » Spätestens im Rahmen der Ausweisung der Konzentrationszonen im FNP sollte aus Sicht der ULB die Kartierung vor Ort erfolgen, um Planungssicherheit zu erreichen. Besondere Beachtung der windkraftsensiblen Arten aus den Artgruppen Vögel und Fledermäuse (Kollisionsgefährdung, Habitatverschlechterung, Abstands- und Meideverhalten) Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Mai 2013 10 ASP I – Vorkommende Arten Insgesamt liegen für das Gemeindegebiet Nettersheim Hinweise für ein Vorkommen der folgenden windkraftsensiblen Arten vor: Vögel Uhu Fledermäuse Kleiner Abendsegler Mäusebussard Großer Abendsegler Schwarzstorch Rauhhautfledermaus Turmfalke Zwergfledermaus Rotmilan Breitflügelfledermaus Wespenbussard Säugetiere Wildkatze Haselhuhn Kiebitz Aufgrund der Bedeutung des Gemeindegebietes als Habitat der Wildkatze und der geringen Kenntnisse zu Wirkungen auf die Säugetierart wird diese zudem berücksichtigt. Daneben liegen Hinweise für Vorkommen weitere Arten aus den Gruppen Vögel und Fledermäuse sowie Amphibien, Reptilien und Schmetterlinge vor. Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Mai 2013 11 ASP I – Unzerschnittene Landschaftsräume Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Mai 2013 12 ASP I – Wildkatze Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Mai 2013 13 ASP I – Methode Habitatanalyse und Einschätzung der Eignung des Standortes getrennt für jede Potenzialfläche (Steckbrief) Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Mai 2013 14 ASP I – Potenzial-Teilflächen Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Mai 2013 15 ASP I – Steckbrief Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Mai 2013 16 ASP I – Steckbrief Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Mai 2013 17 ASP I – Steckbrief Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Mai 2013 18 ASP I – Steckbrief Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Mai 2013 19 ASP I – Steckbrief Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Mai 2013 20 ASP I – Steckbrief Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Mai 2013 21 ASP I – Ergebnis Zusammenfassende Darstellung aller Potenzial-Teilflächen Suchraum West – Teilfläche 1 Vorbelasteter Raum Suchraum West – Teilfläche 2 Eher geringen Habitateignung für schlagempfindliche Arten Suchraum West – Teilfläche 3 Suchraum West – Teilfläche 4 Suchraum West – Teilfläche 5 Optimierung der Standorte hinsichtlich: Nähe zu vorhandenen Wegen und Straßen Einzelfallbetrachtung in ASP II Geringe bis mittlere artenschutzrechtliche Konflikte erkennbar standörtlichen Eigenschaften (partielle Nässe) ist zu beachten Suchraum West – Teilfläche 6 Relativ wenig anthropogen vorbelasteter Raum, Guten Habitateignung für schlagempfindliche Arten Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Einzelfallbetrachtung in ASP II Größere artenschutzrechtliche Konflikte erkennbar Mai 2013 22 ASP I – Ergebnis Suchraum Mitte – Teilfläche 7 Relativ ungestörter Raum Suchraum Mitte – Teilfläche 8 Eher geringe Habitateignung für schlagempfindliche Arten, jedoch pot. Vorkommen von Großraumvogelarten Suchraum Mitte – Teilfläche 9 Relativ ungestörter Raum, Einzelfallbetrachtung in ASP II Größere artenschutzrechtliche Direkten Nachbarschaft von großflächigen Altholzbeständen Konflikte erkennbar Suchraum Mitte – Teilfläche Relativ ungestörter Raum 10/10a Direkte Nachbarschaft von großflächigen Altholzbeständen mit pot. Brutplatz des Rotmilan (großer Horst) Suchraum Ost – Teilflächen 11 Relativ ungestörter Raum und 12 Einzelfallbetrachtung in ASP II Direkte Nachbarschaft von großflächigen Altholzbeständen Größere artenschutzrechtliche mit pot. Brutplatz des Rotmilan Konflikte erkennbar (großer Horst) Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Mai 2013 23 ASP I – Aussicht » Für alle Potenzialflächen ist ggf. die weitere Betrachtung im Rahmen einer ASP II erforderlich. » Hierzu sollte eine Untersuchungen der Vogel- und Fledermausvorkommen sowie ihre Raumnutzung erfolgen. Insbesondere die Überprüfung des Besatzes der nachgewiesenen Horste ist von wesentlicher Bedeutung. » Zu Wirkungen von Windenergie auf die Wildkatze liegen keine wissenschaftlich belegten Kenntnisse vor. Aufgrund des bedeutenden Vorkommen in der Eifel sollten jedoch Störungen in der Wurf- und Aufzuchtzeit ausgeschlossen und relevante Bereiche daher identifiziert werden . Fachliche Vorgaben zu Methoden der Bestandserfassung von WEA-empfindlichen Arten Leitfaden „Umsetzung des Arten- und Habitatschutzes bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen in Nordrhein-Westfalen“ (Entwurf März 2013) Windenergie Gemeinde Nettersheim – Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I Mai 2013 24