Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
79 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
14.06.13, 13:01
Aktualisiert
14.06.13, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - Cr
Vorlage 1003 /IX.L.
Datum: 11.06.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.06.2013
Ausschuss für Schule, Familie, Jugend, Soziales und Sport
Sitzungstag:
25.06.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
02.07.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
09.07.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Kleinspielfeld Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zu der Maßnahme „Kleinspielfeld
Nettersheim“ zur Kenntnis.
Begründung:
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.06.2012 folgenden Beschluss gefasst
(siehe Vorlage 749):
Der Gemeinderat beschließt, das Kleinspielfeld in Nettersheim in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen zu sanieren und in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln. Die Gewerke, die nicht in Eigenleistung durchgeführt werden können,
sind im Rahmen beschränkter Ausschreibungen an den Billigstbietenden zu
vergeben. Der Finanzbedarf, der die Haushaltsveranschlagung „Masterplan
Sport- und Gesundheit – Sportplätze“ übersteigt, ist überplanmässig bereitzustellen.
Im Rahmen der Beschlussfassung zur Vorlage 749 wurde seinerzeit von externen
Kosten in Höhe von rund 60.000,00 Euro und von Eigenleistung der Sportvereine mit
einem Wert von 15.000,00 Euro ausgegangen.
Mit der praktischen Maßnahmenumsetzung wurde im März dieses Jahres durch die
Sportvereine begonnen. Die Finanzierung wurde durch eine entsprechende Veranschlagung im Haushaltsplan 2013 sichergestellt (siehe Investitionsliste 2013 Masterplan Sport und Gesundheit – Sportplätze mit Begründung).
Die Sportvereine haben zwischenzeitlich den Bewuchs zurückgeschnitten und den
Aufwuchs auf dem Kleinspielfeld entfernt.
Nachdem die Kleinspielfeldfläche komplett gesäubert war, musste festgestellt werden, dass insbesondere durch Wurzeleinwuchs sehr viele Unebenheiten im bestehenden Tartanbelag, auf dem der neue Kunstrasen verlegt werden soll, entstanden
sind, die im Vorfeld in dieser Dimension nicht festgestellt werden konnten.
3
Die im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung mit der Verlegung des Kunstrasenbelages beauftragte Fachfirma wurde daraufhin zur fachlichen Einschätzung hinzugezogen. Laut Aussage der Fachfirma kann das Kleinspielfeld in seinem jetzigen
Zustand nicht mit Kunstrasen belegt werden, da sich die Unebenheiten auf den
Kunstrasen übertragen.
Die Unebenheiten im Tartanbelag könnten aufgenommen und ausgebessert werden.
Hierbei würden jedoch nach überschlägiger Berechnung erhebliche Mehrkosten entstehen.
Mit den beteiligten Sportvereinen werden derzeit möglich Alternativen besprochen.
Es ist angedacht, bis spätestens zur kommenden Ratssitzung einen konkreten Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise vorzulegen.
gez. Pracht
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Bürgermeister