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Beschlussvorlage (Dorferneuerungsmaßnahmen hier: Dorfgemeinschaftszentrum Marmagen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
67 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
14.06.13, 13:01
Aktualisiert
14.06.13, 13:01
Beschlussvorlage (Dorferneuerungsmaßnahmen
hier:	Dorfgemeinschaftszentrum Marmagen) Beschlussvorlage (Dorferneuerungsmaßnahmen
hier:	Dorfgemeinschaftszentrum Marmagen)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 1002 /IX.L. Datum: 13.06.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.06.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 02.07.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 09.07.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Dorferneuerungsmaßnahmen hier: Dorfgemeinschaftszentrum Marmagen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum aktuellen Sachstand zur Kenntnis. Begründung: In der Gemeinderatssitzung am 19.03.2013 wurde unter Punkt 14 der Tagesordnung auf der Grundlage der Vorlage 952 folgender Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Gewährung von Mitteln aus der Dorferneuerung für das Projekt „Dorfgemeinschaftszentrum Marmagen“ bei der Bezirksregierung zu stellen und nach entsprechender Mittelbewilligung in den Jahren 2013 und 2014 umzusetzen. Voraussetzung für Beantragung und nachfolgende Umsetzung des Projektes ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Laurentius Marmagen und die Bewilligung der entsprechenden Mittel aus der Dorferneuerung.“ Nach der Ratssitzung fanden verschiedene Gespräche mit dem Kirchenvorstand bezüglich der Erarbeitung des notwendigen Nutzungsvertrages statt, letztlich konnte ein einvernehmlicher Vertragsentwurf abgestimmt werden, der aber nach Mitteilung des Kirchenvorstandes noch mit dem Bistum Aachen zu verhandeln war. Bis zum heutigen Tag liegt von der Bistumsleitung keine Stellungnahme vor, die Gemeinde hat aber entsprechend des o. Ratsbeschlusses deutlich gemacht, dass der Vertragsschluss zwischen der Kath. Kirchengemeinde Marmagen und der Gemeinde Nettersheim unabdingbare Voraussetzung für die Beantragung von Dorferneuerungsmitteln und Umsetzung des Projektes ist. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Hinsichtlich des verhandelten Vertragsentwurfes wird auf Vorlage 957 Z1 (nichtöffentlicher Teil der Sitzung) verwiesen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister