Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
67 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
14.06.13, 13:01
Aktualisiert
14.06.13, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 1002 /IX.L.
Datum: 13.06.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.06.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
02.07.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
09.07.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Dorferneuerungsmaßnahmen
hier: Dorfgemeinschaftszentrum Marmagen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zum aktuellen Sachstand zur Kenntnis.
Begründung:
In der Gemeinderatssitzung am 19.03.2013 wurde unter Punkt 14 der Tagesordnung
auf der Grundlage der Vorlage 952 folgender Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Gewährung von Mitteln aus der
Dorferneuerung für das Projekt „Dorfgemeinschaftszentrum Marmagen“ bei der Bezirksregierung zu stellen und nach entsprechender Mittelbewilligung in den Jahren
2013 und 2014 umzusetzen. Voraussetzung für Beantragung und nachfolgende Umsetzung des Projektes ist der Abschluss eines Nutzungsvertrages mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Laurentius Marmagen und die Bewilligung der entsprechenden Mittel aus der Dorferneuerung.“
Nach der Ratssitzung fanden verschiedene Gespräche mit dem Kirchenvorstand bezüglich der Erarbeitung des notwendigen Nutzungsvertrages statt, letztlich konnte ein
einvernehmlicher Vertragsentwurf abgestimmt werden, der aber nach Mitteilung des
Kirchenvorstandes noch mit dem Bistum Aachen zu verhandeln war.
Bis zum heutigen Tag liegt von der Bistumsleitung keine Stellungnahme vor, die
Gemeinde hat aber entsprechend des o. Ratsbeschlusses deutlich gemacht, dass
der Vertragsschluss zwischen der Kath. Kirchengemeinde Marmagen und der Gemeinde Nettersheim unabdingbare Voraussetzung für die Beantragung von Dorferneuerungsmitteln und Umsetzung des Projektes ist.
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Hinsichtlich des verhandelten Vertragsentwurfes wird auf Vorlage 957 Z1 (nichtöffentlicher Teil der Sitzung) verwiesen.
gez. Pracht
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Bürgermeister