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Beschlussvorlage (Ausbau von Ortsdurchfahrten)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
76 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
14.06.13, 13:01
Aktualisiert
14.06.13, 13:01
Beschlussvorlage (Ausbau von Ortsdurchfahrten) Beschlussvorlage (Ausbau von Ortsdurchfahrten) Beschlussvorlage (Ausbau von Ortsdurchfahrten) Beschlussvorlage (Ausbau von Ortsdurchfahrten) Beschlussvorlage (Ausbau von Ortsdurchfahrten)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/M Vorlage 999 /IX.L. Datum: 12.06.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.06.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 02.07.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 09.07.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Ausbau von Ortsdurchfahrten Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja X Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt den Sachstand und die weitere Vorgehensweise zu dem Ausbau der Ortsdurchfahrten in Pesch, Frohngau, Tondorf und Nettersheim zustimmend zur Kenntnis. Des Weiteren beschließt der Rat, dass die Gemeinde gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen Kontakt mit der Bewilligungsbehörde aufnimmt mit dem Ziele, für das Jahr 2014/2015 den Ausbau der Ortsdurchfahrt K 34 – OD Frohngau, Helterstraße/Buirer Straße – zu erreichen. Begründung: 1. K 34 – OD Pesch, Jakob-Kneip-Straße Seitens des Kreises wurde im letzten Jahr die K 34 ab Ortsausgang Pesch in Richtung Roderath bis zur K 36 bei Roderath instand gesetzt. Im Rahmen der Fördermaßnahme ist ebenfalls der Ausbau der K 34 in der OD Pesch einschl. Nebenanlagen ab Landstraße bis zur Einmündung der Straße „Auf dem Stucks“ vorgesehen. Hierzu wurde zuletzt in der Sitzung am 19.03.2013 berichtet (s. Vorlage Nr. 954). In Kürze ist zur Ausbaumaßnahme eine Bürgerversammlung unter Beteiligung des Kreises Euskirchen vorgesehen mit dem Ziele, die Maßnahme im Jahre 2014 zu realisieren. Nach dem Ausbauplan des Kreises Euskirchen ist ein Ausbau der Fahrbahn von der Landstraße bis zum Ortsausgang, d. h. bis an die bereits neu herstellte Fahrbahndecke der Jakob-Kneip-Straße von Roderath kommend vorgesehen. In Abstimmung mit der Gemeinde sollen die Nebenanlagen jedoch lediglich ab Landstraße bis zur Einmündung „Auf dem Stucks“ hergestellt werden. Lt. Mitteilung des Kreises ist des Weiteren eine Instandsetzung der K 36 zwischen der OD Roderath und dem Abzweig der K 34 nach Frohngau vorgesehen. Hier ist auf einer Länge von rd. 500 m das Abfräsen der Asphaltschicht und ein Wiederaufbau mit einer 6 cm-Binderschicht und einer 4 cm – 3 Deckschicht vorgesehen. 2. Ausbau der K 34 – OD Frohngau, Helterstraße/Buirer Straße Die Gemeinde ist in Koordination mit dem Kreis Euskirchen bereits seit Jahren darum bemüht, den Ausbau der Helterstraße/Buirer Straße einschl. Nebenanlagen zu realisierten. Die Maßnahme ist auch bereits seit Jahren seitens der Bezirksregierung Köln im mittelfristigen Straßenbauförderprogramm geführt. Derzeit ist jedoch nicht absehbar, wann letztlich mit einer Finanzierung und dem Ausbau gerechnet werden kann. Die Gemeinde beabsichtigt daher gemeinsam mit dem Kreis Euskirchen, Kontakt mit der Bezirksregierung Köln aufzunehmen mit dem Ziele, eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme zu erreichen, dies auch vor dem Hintergrund, dass die K 34 zukünftig durch die OD Pesch ausgebaut und im weiteren Verlauf Richtung Roderath instand gesetzt wurde und nunmehr lediglich das letzte Teilstück der K 34 durch die OD Frohngau auszubauen ist. Ziel muss es sein, dass die derzeit bewilligte Maßnahme von Pesch bis Roderath um den Teilbereich der OD Frohngau erweitert wird. 3. Ausbau der B 51 – OD Tondorf – Euskirchener Straße Der Rat wurde zuletzt in seiner Sitzung am 19.03.2013 über den Ausbau der B 51, Euskirchener Straße in Tondorf, informiert (s. Vorlage Nr. 955). Zwischenzeitlich wurde mit den Bauarbeiten durch die bauausführende Firma Scheiff begonnen. Im Rahmen von Einweisungsterminen konnte erreicht werden, dass der ursprünglich vorgesehene Bauabschnitt ab Ortseingang von Blankenheim kommend bis zur Mechernicher Straße nochmals unterteilt wird und zunächst Arbeiten bis zur Triftstraße durchgeführt werden. Dies hat zum Einen Vorteile für den innerörtlichen Verkehr, aber auch im Besonderen für die Arztpraxis. Der Ausbau der Maßnahme wird unter Vollsperrung durchgeführt. Alternativ wäre sicherlich auch ein jeweils halbseitiger Ausbau mit Ampelanlage grundsätzlich möglich gewesen. Dies hätte jedoch die Bauzeit erheblich verlängert und darüber hinaus mit Sicherheit zu Mehrkosten sowohl im Bereich Straßenbau als auch Kanalisation und Wasserversorgung geführt. 4 Aufgrund der Vollsperrung und der Tatsache, dass der Ausbau sowie Kanalisation bereits von Blankenheim kommend vor dem Ortseingang beginnt, wurde seitens des Landesbetriebes eine großräumige Umleitung in Richtung Blankenheim über die Ortslage Rohr bzw. der A 1 – AS Nettersheim – eingerichtet. Fahrzeuge aus Richtung Blankenheim können als Einbahnstraße den Wirtschaftsweg zwischen B 51 und B 477 nutzen. Vor dem Hintergrund, dass es sich in Richtung Rohr bzw. A 1 – AS Nettersheim um weitläufige Umleitungsstrecken handelt, wird derzeit in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau in Euskirchen darüber nachgedacht, in Abstimmung mit den Anliegern des Bereiches „Am Bruchpütz/Binzweg“ die derzeit gesperrte Anliegerstraße „Am Bruchpütz“ ab B 477 als Einbahnstraße in Richtung B 51 für den Verkehr freizugeben. Dies ist jedoch erst dann möglich, wenn die im Eingangsbereich der Euskirchener Straße vorgesehene Kanalisation abgeschlossen und die Fahrbahn soweit wiederhergestellt worden ist, dass ein Befahren in Richtung Blankenheim ermöglicht werden kann. Nach dem Bauzeitenplan ist vorgesehen, dass der Bauabschnitt ab Ortseingang bis zur Mechernicher Straße bis Ende des Jahres abgeschlossen ist, so dass der Verkehr dann wiederum über die Mechernicher Straße und die neu ausgebaute Euskirchener Straße in Richtung Blankenheim geführt werden kann. Zu diesem Zeitpunkt kann dann die Straße „Am Bruchpütz“ wiederum für den Durchgangsverkehr von der B 477 kommend gesperrt werden. Ab Frühjahr 2014 sollen dann die weiteren Teilbereiche ab Mechernicher Straße Richtung Buir ausgeführt werden. Die Gemeinde wird in den nächsten Tagen beginnen, auf dem ersten Teilabschnitt bis zur Triftstraße im Rahmen einer Begehung die einzelnen Anlieger nochmals über Art und Umfang der Gesamtmaßnahme zu informieren. 4. K 59 – Teilstück Bahnhofstraße, Nettersheim 5 Wie bereits in der Sitzung am 19.03.2013 mitgeteilt (s. Vorlage Nr. 946) beabsichtigt die Gemeinde, über Städtebauförderungsmittel die Entwässerungsrinnen ab Klosterstraße bis zur Alten Schmiede hinter der Einmündung Urftstraße als ortsbildprägende Natursteinrinne in Basalt zu erneuern. Lt. Förderbescheid hat die Gemeinde für die Erneuerung der Entwässerungsrinnen bei geschätzten Baukosten in Höhe von rd. 355.000 € eine Zuwendung von rd. 213.000 € erhalten. Da die Entwässerungsrinnen grundsätzlich in der Unterhaltungspflicht des Kreises Euskirchen liegen, hat zwischenzeitlich ein Gespräch mit Vertretern des Kreises Euskirchen stattgefunden mit dem Ziele, dass der Kreis Euskirchen sich an dem verbleibenden Eigenanteil kostenmäßig beteiligt. Hierzu wurde auch Bereitschaft signalisiert. Es wird davon ausgegangen, dass bis spätestens zur Ratssitzung die konkrete Höhe des Kostenanteils des Kreises mitgeteilt werden kann. Da die Rinnen nunmehr dringend erneuerungsbedürftig sind, ist vorgesehen, nach erfolgter Abstimmung mit dem Kreis Euskirchen die Arbeiten auszuschreiben und somit eine zeitnahe Ausführung zu gewährleisten. Des Weiteren ist wie bereits in Vorlage 946 erläutert, die Umgestaltung der Urftbrücke im Bereich der Bahnhofstraße vorgesehen. Hierfür hat die Gemeinde über Städtebauförderungsmittel bei Gesamtbaukosten in Höhe von rd. 125.000 € eine Zuwendung in Höhe von rd. 75.000 € erhalten. Auch zu dieser Maßnahme hat mit Vertretern des Kreises ein Gespräch stattgefunden mit dem Ziele, dass auch hier eine Kostenbeteiligung seitens des Kreises erfolgt. Die Höhe der möglichen Kostenbeteiligung wird ebenfalls bis zur Ratssitzung erwartet, so dass im Anschluss hieran auch die Umgestaltung der Urftbrücke möglichst mit der Rinnenerneuerung gemeinsam ausgeschrieben werden kann. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister