Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
69 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
14.06.13, 13:01
Aktualisiert
14.06.13, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 268 /IX.L. Z.4
Datum: 28.05.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.06.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
02.07.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
09.07.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan „Windkraftkonzentrationszone“ in der Gemeinde Nettersheim;
Antrag eines Antragstellers vom 06.05.2013 auf Einleitung eines Verfahrens zur Herbeiführung weiterer Veränderungen
x
Die Vorlage berührt nicht den Etat
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und/oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden:
Deckungsvorschlag:
Anlage(n)
Ja
X Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen,
1.
ein Verfahren zur Herbeiführung weiterer Änderungen des Bebauungsplanes
„Windkraftkonzentrationszone“ einzuleiten. In dem Verfahren soll geprüft werden, ob die in dem gestellten Antrag vom 06.05.2013 beantragten Änderungen ganz oder teilweise in Betracht kommen und bauplanungsrechtlich festgesetzt werden können.
2.
Darüber hinaus wird beschlossen, zur Erarbeitung der entsprechenden Planunterlagen mit Begründung für diese weitere Änderung des Bebauungsplanes
„Windkraftkonzentrationszone“ soll nach Durchführung der angezeigten Prüfungen gemäß vorstehender Ziff. 1. Satz 2 ein dafür qualifiziertes, dann auszuwählendes Stadtplanungsbüro bestimmt werden. Dabei sind die hierbei
entstehenden Kosten, die auch einen evtl. erforderlichen Umweltbericht sowie
weitere gutachterliche Untersuchungen beinhalten können, von dem Antragsteller zu tragen.
Begründung:
A.
Der Bebauungsplan „Windkraftkonzentrationszone“ in der Gemeinde Nettersheim
wurde im Jahre 2008 rechtsverbindlich erlassen. Die hierin enthaltenen Festsetzungen entsprachen dem seinerzeitigen Stand der Technik. In den vergangenen Jahren
wurden die Technik und die Bauweise von Windenergieanlagen optimiert. Die Festsetzungen des Bebauungsplans werden dem heutigen Stand der Technik infolgedessen möglicherweise nicht mehr im vollen Umfang gerecht.
Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat vor diesem Hintergrund am 05.07.2011 die
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Windkraftkonzentrationszone“
beschlossen. Gegenstand der Planung ist eine Verschiebung des südlichen der vier
mit dem Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Flächen für Windkraftanlagen
um 43,80 m in südliche Richtung. Des Weiteren sollte für diesen Bereich die Gesamthöhe zulässiger Windkraftanlagen von bisher max. 93,0 m auf 99,9 m für die
Erneuerung der dort bereits vorhandenen havarierten Windkraftanlage erhöht wer-
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den. Im Zuge der Planung sollen auch die weiter nördlich innerhalb des Bebauungsplangebiets gelegenen überbaubaren Flächen in Bezug auf erforderliche Abstandsflächen überprüft und ggf. neu festgesetzt werden. Wegen weiterer Einzelheiten der
Planung wird auf die Vorlage 268 /IX.L.Z.3 vom 30.06.2011 verwiesen.
Zur Sicherung der Planung wurde eine Veränderungssperre für das gesamte Plangebiet erlassen, aufgrund welcher städtebaulich relevante Veränderungen der
Grundstücke in deren Geltungsbereich zunächst auf die Dauer von zwei Jahren ausgeschlossen wurden (vgl. Vorlage 532/IX.L. vom 30.06.2011).
B.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Windkraftkonzentrationszone“ soll hinsichtlich der bislang verfolgten Zielsetzung weiterhin fortgesetzt und möglichst zeitnah
abgeschlossen werden.
1.
Der Gemeinde liegt nunmehr darüber hinaus jetzt im Zusammenhang damit –
zusätzlich zu den bisher bereits vorliegenden Unterlagen und Anträgen ein Antrag vom 06.05.2013 vor, abweichend von den von ihr bei der Einleitung der 2.
Änderung des Bebauungsplanes „Windkraftkonzentrationszone“ verfolgten
Planungszielen eine nochmalige Verschiebung der mit dem ursprünglichen Bebauungsplan festgesetzten südlichen überbaubaren Fläche in südliche Richtung vorzunehmen, um ausreichende Abstände zu bereits genehmigten, aber
noch nicht realisierten Anlagen Dritter einhalten zu können. Des Weiteren wird
beantragt, die zulässige Gesamthöhe von Anlagen in diesem Bereich aufgrund
der örtlichen topographischen Situation von 93,0 m nicht nur, wie seitens der
Gemeinde bislang vorgesehen, auf 99,9 m, sondern auf bis zu 123,5 m über
Gelände zu erhöhen.
2.
Die Gemeinde beabsichtigt, die städtebaulichen Auswirkungen der beantragten
Änderungen durch geeignete Sachverständige prüfen zu lassen. Sie strebt
diesbezüglich den Abschluss vertraglicher Vereinbarungen mit dem Antragsteller über eine Kostenübernahme an. Die beantragten Änderungen sowie deren
mögliche städtebauliche Auswirkungen sollen im Rahmen der städtebaurecht-
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lich erforderlichen Gesamtabwägung über die planungsbetroffenen öffentlichen
und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB, die dem Satzungsbeschluss
über die zweite Änderung des Bebauungsplanes „Windkraftkonzentrationszone“ zwingend vorausgeht, mit dem ihnen zukommenden Gewicht berücksichtigt
werden.
3.
Der Antragsteller des Antrages vom 06.05.2013 soll zur Tragung der anfallenden Kosten verpflichtet werden. Dazu soll mit ihm ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 11 BauGB geschlossen werden. Es wird daher empfohlen, nach
dem vorstehenden Beschlussvorschlag zu beschließen.
Diese Vorlage wurde in Abstimmung mit dem Rechtsbeistand erstellt.
gez. Pracht
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Bürgermeister