Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
78 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
14.06.13, 13:01
Aktualisiert
14.06.13, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 984 /IX.L.
Datum: 12.06.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.06.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
02.07.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
09.07.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass einer Förderrichtlinie zur Neugestaltung von privaten Fassaden- und Hofflächen in
historischen Ortskernen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
X
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Entnahme aus allgemeinen Deckungsmitteln
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen,
a) den privaten Eigentümern eine kostenlose Erstberatung zur Fassadengestaltung
in Kooperation mit örtlichen Architekten zur Verbesserung der Fassaden- und
Hofräume zu den öffentlichen Verkehrsräumen hin unter Berücksichtigung energetischer Aspekte anzubieten und vorzunehmen,
b) einen Gestaltungsleitfaden für die bauliche Gestaltung des Ortskerns zu entwickeln,
c) die als Anlage beigefügten „Förderrichtlinien für die Neugestaltung von privaten
Fassaden- und Hofflächen im historischen Ortskern von Nettersheim“ zu beschließen.
d) Darüber hinaus wird beschlossen, diese Förderrichtlinien auch für alle ermittelten
historischen Ortskerne in der Gemeinde zu entwickeln und für private Fassadenund Hofgestaltungsmaßnahmen zum öffentlichen Straßenraum hin mit einem
Gesamtvolumen von 30.000,00 €/Jahr bereitzustellen.
Begründung:
Das Erscheinungsbild und die Ausstrahlung des Zentralortes Nettersheim werden
neben den Grünzonen und Uferbereichen entscheidend durch die Vielfältigkeit seiner Bebauung, seiner Straßen- und Platzräume geprägt. Neben Qualität und vielfältiger Mischung der verschiedenen Funktionen (Wohnen, Handel und Dienstleistung,
Kultur, Verkehr) kommt insbesondere dem gepflegten Erscheinungsbild und architektonischen Ambiente eine Schlüsselrolle für ein dauerhaft attraktives Zentrum zu,
das auch gegenüber der Konkurrenz anderer Standorte dauerhaft Bestand hat.
Im Masterplan Nettersheim sind im Rahmen der Fortschreibung die nachfolgenden
Maßnahmen zum Themenbereich „Ortsbildpflege“ vorgesehen:
3
Maßnahme
1. Fassadenberatung und wettbewerb
2. Gestaltungsleitfaden, Öffentlichkeitsarbeit
3. Kofinanzierung
privater
Invest.
entsprechend
kommunaler Richtlinien
1.
Förderung (60 %)
Eigenanteil
(40%)
Gesamtkosten
15.000,00 €
10.000,00 €
25.000,00 €
12.000,00 €
8.000,00 €
20.000,00 €
18.000,00 €
12.000,00 €
30.000,00 €
Die Fassadenberatung eröffnet privaten Eigentümern die Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung in Kooperation mit örtlichen Architekten zur Verbesserung
der Fassaden- und Hofräume zu den öffentlichen Verkehrsräumen hin unter
Berücksichtigung energetischer Aspekte in Anspruch zu nehmen. Dadurch sollen keine Vorschriften und Verbote, sondern Überzeugungskraft guter, realisierter Beispiele (Bildcharakter) angewandt werden.
Als Auftakt zur Thematik „Ortsbildpflege“ soll eine Informationsveranstaltung
dienen, zu der Eigentümer, Geschäftsinhaber, Architekten, Banken etc. eingeladen werden.
Durch den Fassadenwettbewerb, der mit Unterstützung von Sponsoren durchgeführt werden soll, soll ein positiver Prozess der konkreten Ortsbildpflege in
Gang gesetzt werden, die letztendlich zur Aufwertung des Ortsbildes führt.
2.
Die Erarbeitung eines Gestaltungsleitfadens für die bauliche Gestaltung des
Ortskerns dient als Orientierungsrahmen für kommunale und private Maßnahmen und bildet die Grundlage für die Beratung von privaten Grund- und Immobilieneigentümern.
3.
Um für die Privateigentümer einen Anreiz zu schaffen, durch ihr persönliches
Engagement durch Neugestaltung ihrer Fassaden- und Hofräume den Charakter des historisch gewachsenen Ortskerns zu erhalten bzw. wieder zu geben,
ist es von besonderer Bedeutung kleinere gestalterische Maßnahmen, die sich
aus dem vorhergehenden Beratungsgespräch ergeben haben, durch finanzielle Unterstützung zu fördern. Hierzu ist es erforderlich entsprechende Förder-
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richtlinien für die Neugestaltung von privaten Fassaden- und Hofflächen im historischen Ortskern zu erlassen. Ein entsprechender Entwurf für den Ortskern
Nettersheim ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Hinweis:
Im Sanierungsgebiet Nettersheim können darüber hinaus alle substanzerhaltenden
Maßnahmen an Gebäuden (nach vorheriger Abstimmung mit der Gemeinde) steuerlich geltend gemacht werden, so dass der Anreiz der in diesem Bereich befindlichen
Eigentümer, positiv zur Ortsbildpflege beizutragen, auch heute schon gegeben ist.
Alle Dörfer unserer Gemeinde besitzen einen einmaligen und ortsprägenden historischen Ortskern. Diese historischen Ortskerne wurden seitens des LVR-Amtes für
Denkmalpflege Ende der 80er Jahre ermittelt.
Es ist angestrebt, im gesamten Gemeindegebiet eine Erstberatung für die Gestaltung der Fassaden- und Hofräume zum öffentlichen Straßenraum hin vorzunehmen
und auf der Grundlage von Förderrichtlinien, die dieser Vorlage ebenfalls als Anlage
beigefügt sind, finanziell zu unterstützen. Der räumliche Geltungsbereich dieser Förderrichtlinien ist dabei an der jeweiligen Ermittlung des historischen Ortskerns orientiert.
gez. Pracht
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Bürgermeister