Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
58 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
14.06.13, 13:01
Aktualisiert
14.06.13, 13:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 972 /IX.L.
Datum: 03.06.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.06.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
02.07.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
09.07.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauangelegenheit;
Errichtung einer Maschinen- und Gerätehalle auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf,
Flur 9 Nr. 209
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, zur Bauvoranfrage auf Errichtung einer Maschinen- und Gerätehalle auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 9 Nr. 209 das gemeindliche
Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu erteilen.
Sachverhalt:
Der Gemeinde Nettersheim liegt eine Bauvoranfrage auf Errichtung eines landwirtschaftlichen Geräteschuppens auf dem Grundstück Gemarkung Tondorf, Flur 9 Nr.
209 in einer Größe von 10 x 12 m vor. Das Grundstück befindet sich in der Spielstraße, angrenzend an den gemeindlichen Kindergarten und ist im Flächennutzungsplan als Gemischte Baufläche ausgewiesen.
Der Antragsteller, der einen Gewerbebetrieb „Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art“
innehat und seinen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb (ausschließlich Heuproduktion) in Tondorf weiter ausbauen möchte, benötigt zur Unterstellung seiner
Gerätschaften weiteren Raum. Die Heuballen sollen ab Weide verkauft werden. Mittelfristig sieht er vor, den landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb im Rahmen der
Erbfolge weiterzugeben und selbst seinen landwirtschaftlichen Betrieb, den er darüber hinaus in Brandenburg betreibt, als Vollerwerbsbetrieb auszubauen.
In unmittelbarer Umgebung des zur Bebauung vorgesehenen Grundstückes Nr. 209
befinden sich
Kindergarten, Betrieb bis 14.30 Uhr
Haus Nikolaus (Betrieb überwiegend an Wochenenden)
Gewerbebetrieb (Handel mit Kfz aller Art)
Darüber hinaus ist jedoch ausschließlich Wohnbebauung vorhanden, so dass sich
die Geräuschentwicklung im Umgebungsbereich bei der derzeitigen Bewirtschaftungsfläche am geplanten Standort verschärfen, bei voller Eigenbewirtschaftung jedoch insbesondere in den Monaten der Erntezeit Konfliktpotential zu erwarten ist,
zumal auch der Kfz-Handel nicht aufgegeben werden soll.
3
Die Ausweisung als Gemischte Baufläche im Flächennutzungsplan der Gemeinde
Nettersheim lässt eine derartige bauliche Nutzung vom Grundsatz her zu, obwohl die
Wohnnutzung in der Umgebung überwiegt.
Es wird daher vorgeschlagen, der Bauvoranfrage unter Abwägung der zuvor genannten geräuschimmissionsrelevanten und der Erntesaison bedingten Aspekte zuzustimmen und hierzu das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu
erteilen.
Aus der beigefügten Übersichtskarte ist die zuvor beschriebene Grundstücksfläche
ersichtlich.
gez. Pracht
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Bürgermeister