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Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 927 /IX.L.)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
112 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
14.06.13, 13:01
Aktualisiert
14.06.13, 13:01
Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 927  /IX.L.) Beschlussvorlage (Anlage zur Beschlussvorlage 927  /IX.L.)

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Inhalt der Datei

Satzung über eine Verlängerung der Geltung der „Veränderungssperre gemäß § 14 i. V. m. § 16 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Windkraftkonzentrationszone“ in der Gemeinde Nettersheim“ vom 05.07.2011, bekannt gemacht im Amtsblatt der Gemeinde Nettersheim Nr. 15 vom 29.07.2011, um ein weiteres Jahr gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat aufgrund von § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. April 2013 (GV NRW S. 194), in Verbindung mit § 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509), am _______________ folgende Satzung beschlossen: §1 Zu sichernde Planung Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung am 05.07.2011 beschlossen, den Bebauungsplan „Windkraftkonzentrationszone“ in der Gemeinde Nettersheim zu ändern und hierzu das 2. Änderungsverfahren einzuleiten. Zur Sicherung der Planung hat der Rat für ein genau bezeichnetes Gebiet, das den Geltungsbereich des v. g. Bebauungsplanes umfasst, eine Veränderungssperre gemäß § 14 i. V. m. § 16 BauGB erlassen. Die Satzung über eine Veränderungssperre für das betreffende Gebiet wurde im Amtsblatt der Gemeinde Nettersheim Nr. 15 vom 29.07.2011 bekannt gemacht und trat am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. §2 Verlängerung der Veränderungssperre Die seit dem 30.07.2011 geltende Veränderungssperre gemäß § 1 wird gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr bis zum 29.07.2014 verlängert. …/2 2 §3 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Nettersheim in Kraft. Nettersheim, ___________________ _________________________ Bürgermeister