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Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an der Reit- und Bewegungshalle als Trockenlager und eines Einbaus in der Reit- und Bewegungshalle als Sattelkammer sowie eine Überdachung der Jauche- und Dungegrube hier: Gut Lamerdriesch)

Daten

Kommune
Langerwehe
Größe
82 kB
Datum
16.06.2015
Erstellt
05.06.15, 18:06
Aktualisiert
05.06.15, 18:06
Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an der Reit- und Bewegungshalle als Trockenlager und eines Einbaus in der Reit- und Bewegungshalle als Sattelkammer sowie eine Überdachung der Jauche- und Dungegrube
hier: Gut Lamerdriesch) Beschlussvorlage (Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an der Reit- und Bewegungshalle als Trockenlager und eines Einbaus in der Reit- und Bewegungshalle als Sattelkammer sowie eine Überdachung der Jauche- und Dungegrube
hier: Gut Lamerdriesch)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Langerwehe Der Bürgermeister Langerwehe, den 13.04.2015 Amt / Abteilung: Bauamt Az.: Schi Vorlagennummer: VL-66/2015 TOP Vorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bau- und Planungsangelegenheiten Öffentlich Einst. Ja Nein Enth. Bemerkungen Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an der Reit- und Bewegungshalle als Trockenlager und eines Einbaus in der Reit- und Bewegungshalle als Sattelkammer sowie eine Überdachung der Jauche- und Dungegrube hier: Gut Lamerdriesch Sachdarstellung: Für das Grundstück Gemarkung Wenau, Flur 6, Flurstück 81 (Gut Lamerdriesch) wurde mit Datum vom 16.03.2015 bei der Gemeinde Langerwehe ein Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an der Reit- und Bewegungshalle als Trockenlager und eines Einbaus in der Reit- und Bewegungshalle als Sattelkammer sowie eine Überdachung der Jauche und Dungegrube gestellt. Das geplante Vorhaben ist in den beigefügten Anlagen dargestellt. Über eine Bauvoranfrage zur Erweiterung einer Reit- und Bewegungshalle um eine Halle für Agrar- und Reitsporthandel mit Anlieferung für den Bereich Gut Lamerdriesch hat der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten in seiner Sitzung am 30.01.2014 (VL-2/2014) schon einmal beraten und das Einvernehmen zu diesem Vorhaben erteilt. Diese Bauvoranfrage wurde jedoch von den Antragstellern zurückgezogen, da der Kreis Düren festgestellt hatte, dass das Vorhaben so aufgrund seiner Lage im Außenbereich nicht genehmigungsfähig ist. Der Agrar- und Reitsporthandel wurde daraufhin in ein Gewerbegebiet in Weisweiler verlagert. Im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens wurden nunmehr verschiedene Bautätigkeiten festgestellt, die genehmigungspflichtig sind, jedoch nicht entsprechend beantragt wurden. Zur Legalisierung beantragt der Antragsteller nun das oben bezeichnete Vorhaben. Das Vorhaben ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Langerwehe als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen und liegt planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Drucksache VL-66/2015 Seite - 2 - Gemäß § 35 (1) BauGB ist im Außenbereich ein Vorhaben nur zulässig, wenn (…) es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt (…). Da es sich vorliegend um bauliche Maßnahmen im Rahmen der landwirtschaftlichen Tätigkeit des Antragstellers handelt (Hinweis: Antragsteller ist Landwirt im Sinne des § 201 BauGB), liegt ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 (1) BauGB vor. Planungsrechtlich bestehen keine Versagungsgründe. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB ist daher zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen: Keine Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Bau- und Planungsangelegenheiten beschließt, gemäß § 36 BauGB das Einvernehmen zu dem Vorhaben zu erteilen. Der Bürgermeister (Göbbels)