Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
44 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
17.06.13, 11:00
Aktualisiert
17.06.13, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -
Vorlage 1016 /IX.L.
Datum: 12.06.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.06.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauangelegenheit;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück
Gemarkung Bouderath, Flur 1 Nr. 190
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der nachstehende Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Es wird beschlossen,
vor abschließender Entscheidung bezüglich der Standortfrage des geplanten
Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Gemarkung Bouderath, Flur 1 Nr. 190 die Stellungnahmen der benachbarten Grundstückseigentümer einzuholen sowie das Ergebnis der Standfestigkeit des Naturdenkmals (Eiche) auf diesem Grundstück abzuwarten.
Begründung:
Das Grundstück Gemarkung Bouderath, Flur 1 Nr. 190, Münstereifeler Straße, soll
mit einem weiteren Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Garage bebaut
werden. Zur Straße hin orientiert befindet sich ein Naturdenkmal (Eiche). Im Rahmen
einer Bauvoranfrage soll abgeklärt werden, inwieweit der Standort des geplanten
Wohnhauses rd. 30 m, ausgehend von der Münstereifeler Straße in nördlicher Richtung vorgesehen werden kann. Dadurch würde der Baukörper in zweiter Baureihe
angeordnet.
Das Naturdenkmal weist einen erheblichen Kronenumfang aus. Augenscheinlich
festzustellen ist, dass der Baum an der Rinde schadstellen aufweist. Darüber hinaus
ist Ende letzten Jahres ein sehr starker Ast zum Hause Münstereifeler Straße 8 hin
abgebrochen, wobei jedoch keine Personen zu Schaden gekommen sind. Vor abschließender Festlegung des Standortes des geplanten Wohngebäudes sollte der
Baum auf seine Standfestigkeit und gefahrlosen Instandhaltung insgesamt untersucht werden, wobei die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen an diesem Verfahren zu beteiligen ist.
Für den Fall, dass die gefahrlose Instandhaltung des Baumes als gegeben angesehen werden kann, soll wie in Abs. 1 bereits dargestellt, der Standort des Wohngebäudes rd. 30 m, ausgehend von der Münstereifeler Straße in nördlicher Richtung
gewählt werden, damit der Wurzelbereich des Naturdenkmals nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Dies kommt einer Bebauung in zweiter Baureihe gleich. Es wird
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daher vorgeschlagen, zu dieser Frage die Eigentümer der benachbarten Grundstücke zeitnah schriftlich zu befragen.
Die Zufahrt zum geplanten Wohngebäude sollte über die bereits vorhandene Zufahrt
zum Gebäude Münstereifeler Straße 4 per Dienstbarkeit gewählt werden, damit der
Wurzelbereich des Naturdenkmals nicht weiter beeinträchtigt wird. Des weiteren wird
empfohlen, mit dem Standort in zweiter Baureihe die Auflage zu verbinden, die Baugestaltung auf der Grundlage der Festsetzungen im Bebauungsplan F 6 (Marmagen,
Sittard., s. Anlage) vorzunehmen.
Darüber hinaus sollte seitens des Grundstückseigentümers eine schriftliche Erklärung abgeben werden, dass eine Bebauung im vorderen Grundstücksbereich künftig
ausgeschlossen bleibt, auch wenn zu einem späteren Zeitpunkt der Baum nicht
mehr erhalten werden kann.
gez. Pracht
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Bürgermeister