Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bauangelegenheit; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Gemarkung Bouderath, Flur 1 Nr. 190)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
44 kB
Datum
18.06.2013
Erstellt
17.06.13, 11:00
Aktualisiert
17.06.13, 11:00
Beschlussvorlage (Bauangelegenheit;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Gemarkung Bouderath, Flur 1 Nr. 190) Beschlussvorlage (Bauangelegenheit;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Gemarkung Bouderath, Flur 1 Nr. 190) Beschlussvorlage (Bauangelegenheit;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Gemarkung Bouderath, Flur 1 Nr. 190)

öffnen download melden Dateigröße: 44 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Vorlage 1016 /IX.L. Datum: 12.06.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 18.06.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauangelegenheit; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück Gemarkung Bouderath, Flur 1 Nr. 190 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: X Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der nachstehende Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Es wird beschlossen, vor abschließender Entscheidung bezüglich der Standortfrage des geplanten Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Gemarkung Bouderath, Flur 1 Nr. 190 die Stellungnahmen der benachbarten Grundstückseigentümer einzuholen sowie das Ergebnis der Standfestigkeit des Naturdenkmals (Eiche) auf diesem Grundstück abzuwarten. Begründung: Das Grundstück Gemarkung Bouderath, Flur 1 Nr. 190, Münstereifeler Straße, soll mit einem weiteren Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung und Garage bebaut werden. Zur Straße hin orientiert befindet sich ein Naturdenkmal (Eiche). Im Rahmen einer Bauvoranfrage soll abgeklärt werden, inwieweit der Standort des geplanten Wohnhauses rd. 30 m, ausgehend von der Münstereifeler Straße in nördlicher Richtung vorgesehen werden kann. Dadurch würde der Baukörper in zweiter Baureihe angeordnet. Das Naturdenkmal weist einen erheblichen Kronenumfang aus. Augenscheinlich festzustellen ist, dass der Baum an der Rinde schadstellen aufweist. Darüber hinaus ist Ende letzten Jahres ein sehr starker Ast zum Hause Münstereifeler Straße 8 hin abgebrochen, wobei jedoch keine Personen zu Schaden gekommen sind. Vor abschließender Festlegung des Standortes des geplanten Wohngebäudes sollte der Baum auf seine Standfestigkeit und gefahrlosen Instandhaltung insgesamt untersucht werden, wobei die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen an diesem Verfahren zu beteiligen ist. Für den Fall, dass die gefahrlose Instandhaltung des Baumes als gegeben angesehen werden kann, soll wie in Abs. 1 bereits dargestellt, der Standort des Wohngebäudes rd. 30 m, ausgehend von der Münstereifeler Straße in nördlicher Richtung gewählt werden, damit der Wurzelbereich des Naturdenkmals nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Dies kommt einer Bebauung in zweiter Baureihe gleich. Es wird 3 daher vorgeschlagen, zu dieser Frage die Eigentümer der benachbarten Grundstücke zeitnah schriftlich zu befragen. Die Zufahrt zum geplanten Wohngebäude sollte über die bereits vorhandene Zufahrt zum Gebäude Münstereifeler Straße 4 per Dienstbarkeit gewählt werden, damit der Wurzelbereich des Naturdenkmals nicht weiter beeinträchtigt wird. Des weiteren wird empfohlen, mit dem Standort in zweiter Baureihe die Auflage zu verbinden, die Baugestaltung auf der Grundlage der Festsetzungen im Bebauungsplan F 6 (Marmagen, Sittard., s. Anlage) vorzunehmen. Darüber hinaus sollte seitens des Grundstückseigentümers eine schriftliche Erklärung abgeben werden, dass eine Bebauung im vorderen Grundstücksbereich künftig ausgeschlossen bleibt, auch wenn zu einem späteren Zeitpunkt der Baum nicht mehr erhalten werden kann. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister