Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
83 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
14.06.13, 13:01
Aktualisiert
19.06.13, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III -
Vorlage 975 /IX.L.
Datum: 29.04.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
18.06.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat;
Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 80
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
X Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, bezüglich der vorgegebenen Firstund Traufhöhen für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem
Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 80 zuzustimmen. Damit wird beim
Wohngebäude eine Überschreitung der Traufhöhe um ca. 2,10 m und der Firsthöhe
um rd. 1,75 m gestattet.
Darüber hinaus wird beschlossen, der Überschreitung der überbaubaren Fläche teilweise um rd. 0,80 m aufgrund des großen Dachüberstandes, der Eingangsüberdachung und Eingangstreppe am Wohngebäude zuzustimmen.
Begründung:
Auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 80, ist die Errichtung eines
Einfamilienwohnhauses mit Garage vorgesehen. Das Grundstück befindet sich innerhalb des rechtsverbindlich erlassenen Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes
Pastorat. Aufgrund der topografischen Gegebenheiten auf diesem Grundstück können die vorgegebenen First- und Traufhöhen (8,50 m bzw. 3,50 m) nicht eingehalten
werden. Der Antrag wird wie folgt begründet:
„Das Gelände ist sehr abschüssig. Bei Einhaltung der festgesetzten Traufhöhe bzw.
Firsthöhe müsste das Gelände im hinteren Bereich bis zu 1,50 m abgegraben werden. Eine hohe Böschung würde entstehen und ein Großteil des Grundstücks wäre
nicht nutzbar.“
Das Wohngebäude passt sich im rückwärtigen Bereich dem stark ansteigenden Gelände an, so dass zur Straße hin das Kellergeschoss gänzlich sichtbar sein wird.
Gleichzeitig ist die hintere Grundstücksfläche vom Gebäude aus zur Terrasse hin
barrierefrei erreichbar.
Dadurch wird die Traufhöhe, die vom höchsten Punkt entlang der Erschließungsstraße aus gemessen wird, um ca. 2,10 m und die Firsthöhe um rd. 1,75 m überschritten.
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Insgesamt überragt das geplante Gebäude die Firsthöhe des östlich gelegenen
Wohngebäudes um rd. 1,00 m.
Der Bauherr plant ein Wohngebäude mit Vollstamm-Blockwänden. Bei der vorgesehenen Bauweise ergibt sich ein größerer Dachüberstand, der sich an der westlichen
Seite auf rd. 1,80 m beläuft. Darüber hinaus sind eine Eingangsüberdachung sowie
ein Treppenaufgang geplant. Dadurch wird auch die überbaubare Fläche geringfügig
überschritten.
Gem. § 31 Abs. 2 BauGB kann von den Festsetzungen des Bebauungsplanes befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und u. a.
die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
die Durchführung des Bebauungsplanes zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und
wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den
öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Die Vorgaben des § 31 Abs. 2 BauGB werden bei dem hier vorliegenden Bauantrag
erfüllt, so dass vorgeschlagen wird, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat, bezüglich der vorgegebenen First- und Traufhöhen für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 80 zuzustimmen. Damit
wird beim Wohngebäude eine Überschreitung der Traufhöhe um ca. 2,10 m und der
Firsthöhe um rd. 1,75 m gestattet.
Darüber hinaus wird empfohlen, der Überschreitung der überbaubaren Fläche teilweise um rd. 0,80 m aufgrund des großen Dachüberstandes, der Eingangsüberdachung und Eingangstreppe am Wohngebäude zuzustimmen.
Aus der beigefügten Übersichtskarte ist die Lage des Grundstückes im Bereich der
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Straße „Altes Pastorat“ ersichtlich. Darüber hinaus ist dieser Vorlage eine Kopie der
Ansichten des geplanten Gebäudes beigefügt.
gez. Pracht
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Bürgermeister