Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
43 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
28.06.13, 11:00
Aktualisiert
28.06.13, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 977 /IX.L. Z.1
Datum: 27.06.2013
ERWEITERUNG
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
02.07.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
09.07.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für die Verbandsversammlung
des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim
hier: Personelle Veränderung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss des Gemeinderates vom 28.05.2013 wird betreffend der Wahl
des Mitglieds / stellv. Mitglieds der Verwaltung in die Verbandsversammlung
des Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim (Unterpunkt 8) aufgehoben.
2. Der Rat wählt als Verbandsmitglied für die Verwaltung:
Bürgermeister Wilfried Pracht
3. Der Rat wählt als stellv. Verbandsmitglied für die Verwaltung:
GOAR Alfred Piehler
Begründung:
In der Ratssitzung am 28.05.2013 wurden unter Punkt 2 der Tagesordnung (Wahl
der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für die Verbandsversammlung des
Schulzweckverbandes Blankenheim-Nettersheim als Verbandsmitglied für die Verwaltung GOAR Alfred Piehler und als dessen Stellvertreterin Verwaltungsangestellte
Barbara Widdau einstimmig gewählt.
Nach § 10 Abs. 1 Satz 2 der Verbandssatzung wählt die Verbandsversammlung einen der beiden Bürgermeister zum Verbandsvorsteher.
Bisher war davon ausgegangen worden, dass der Verbandsvorsteher wie auch sein
Stellvertreter nicht gleichzeitig Mitglied der Verbandsversammlung sein konnte.
Zwischenzeitlich konnte über den Städte- und Gemeindebund NRW und die Bezirksregierung Köln geklärt werden, dass diese rechtliche Auffassung nicht mit dem novellierten Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit übereinstimmt. Die Bürgermeister können gleichwohl das Amt des Verbandsvorstehers / stellv. Verbandsvorstehers wahrnehmen und gleichzeitig Mitglied in der Verbandsversammlung sein.
Zunächst wird vorgeschlagen, den in der Sitzung des Gemeinderates 28.05.2013
gefassten Wahlbeschluss unter Unterpunkt 8 aufzuheben.
Weiterhin wird vorgeschlagen, den Bürgermeister als Mitglied in die Verbandsversammlung zu wählen, als sein Stellvertreter in der Verbandsversammlung sollte der
allgemeine Vertreter gewählt werden.
gez. Pracht
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Bürgermeister