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Beschlussvorlage (Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke gem. § 4 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG))

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
469 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
28.06.13, 13:00
Aktualisiert
28.06.13, 13:00

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 1021 /IX.L. Datum: 27.06.2013 An den Wahlausschuss Sitzungstag: 02.07.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke gem. § 4 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Wahlausschuss teilt das Wahlgebiet – die Gemeinde Nettersheim – nach den Vorschriften des § 4 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) gemäß nachstehenden Vorschlägen in 10 allgemeine Wahlbezirke ein. Begründung: Der Wahlausschuss hat gemäß § 4 Abs. 1 KWahlG, geändert durch Artikel 1 Nr. 2 sowie Artikel 12 des Gesetzes über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) u. a. die Aufgabe, das Wahlgebiet bis spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode (20.10.2013) in so viele Wahlbezirke einzuteilen, wie Vertreter/-innen gem. § 3 Abs. 2 KWahlG zu wählen sind. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.03.2008 folgenden Beschluss gefasst: „Der Gemeinderat beschließt, die Satzung über die Zahl der zu wählenden Vertreter in der Gemeinde Nettersheim in Form der 1. Änderungssatzung vom 17.03.1998 über die derzeit laufende Legislaturperiode des Rates unbefristet beizubehalten. Unter Zugrundelegung der im § 3 KWahlG festgelegten Größenklasse der Gemeinde (Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von über 5.000, aber nicht über 8.000) bedeutet die geltende Satzungsbestimmung, dass der Rat insgesamt 20 Vertreter umfasst, wobei 10 Vertreter in Wahlbezirken zu wählen sind. Nach § 17 Abs. 4 KWahlG sind die Bewerber für die Wahlbezirke frühestens nach der öffentlichen Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke zu wählen. Eine frühere Wahl von Wahlbezirksbewerbern ist unwirksam. Da die Wahlbezirksbewerber und die Listenbewerber üblicherweise in der selben Nominationsversammlung gewählt werden, die Wahl von Listenbewerbern aber gemäß Artikel 1 Nr. 4 in Verbindung mit Artikel 12 KWahlZG ab dem 42. Monat nach Beginn der Wahlperiode (21.04.2013) stattfinden kann, ist die Einteilung der Wahlbezirke noch vor der Sommerpause und der anschließenden Bundestagswahl zweckdienlich. Auch vor dem Hintergrund einer Zusammenlegung der Wahltermine der Kommunal- 3 wahlen mit der Europawahl (diskutiert wird derzeit Sonntag, 25.05.2014) sollte eine möglichst frühzeitige Einteilung der Wahlbezirke erfolgen. Gemäß § 4 Abs. 2 KWahlG ist bei der Abgrenzung der Wahlbezirke darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 25 v.H. nach oben oder unten betragen. Nach § 78 Abs. 1 KWahlO, geändert durch Artikel 1 Nr. 16 Buchst. a, in Verbindung mit Artikel 2 Satz 2 der 8. Verordnung zur Änderung der KWahlO, richten sich die Bevölkerungszahlen gem. § 4 Abs. 2 Satz 3 KWahlG nach der vom Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT NRW) halbjährlich fortgeschriebenen Bevölkerungszahl, welche 38 Monate nach Beginn der Wahlzeit veröffentlicht ist. Die von IT NRW veröffentlichte amtliche Einwohnerzahl zum Stand 30.06.2012 beläuft sich auf 7.627. Als Bevölkerungszahl des Wahlbezirks gilt die Zahl, die sich aus Teilung der Bevölkerungszahl des Wahlgebietes durch die Zahl der Wahlbezirke ergibt. Gesamteinwohnerzahl Stichtag 30.06.2012: 7.627 Durchschnittliche Einwohnerzahl pro Wahlbezirk (7.627 : 10) 762,7 Obergrenze Wahlbezirk (762,7 x 125 %) 953 Untergrenze Wahlbezirk (762,7 x 75 %) 572 Die aktuellen Daten des Einwohnermeldeamtes weichen regelmäßig von den Daten des IT NRW ab und bedürfen auch hinsichtlich des aktuellen Bevölkerungsstandes vor ihrer Verwendung zur Einteilung der einzelnen Wahlbezirke der Angleichung an die Daten der vom IT NRW fortgeschriebenen maßgeblichen Bevölkerungszahl. Diese Angleichung ist durch den Wahlausschuss vorzunehmen. Es wird vorgeschlagen, diese notwendige Angleichung in Form des prozentualen Ausgleichs zwischen der veröffentlichten Einwohnerzahl zum 30.06.2012 und der beim Einwohnermeldeamt über die kdvz Frechen zum 18.06.2013 abgefragten aktuellen Einwohnerzahl vorzunehmen. Die abgefragte Einwohnerzahl der Gemeinde beträgt zum 18.06.2013 7.485. 4 Hierzu ergibt sich nachfolgende Berechnung für die einzelnen Orte der Gemeinde: Einwohnerzahl des IT NRW zum 30.06.2012 7.627 Einwohnerzahl des Einwohnermeldeamtes zum 18.06.2013 7.485 Zur Berechnung der fiktiv notwendigen Erhöhung der Einwohnerzahl in den Wahlbezirken ist folgende Berechnung durchzuführen: 7.627 : 7.485 = 101,897  Die Einwohnerzahlen aller Orte müssen demnach um 1,897 % erhöht werden. Ort Einwohnerzahl zum um 1,897 % erhöhte 18.06.2013 (kdvz) Einwohnerzahl auf-/abgerundete endgültige Zahl Bouderath 265 270,02 270 Buir 229 233,34 233 Engelgau 594 605,27 605 Frohngau 447 455,48 456 Holzmülheim 228 232,33 232 Marmagen 1601 1631,37 1631 Nettersheim 1716 1748,55 1749 Pesch 539 549,22 549 Roderath 192 195,64 196 Tondorf 832 847,78 848 Zingsheim 842 857,97 858 7485 7627 Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere auch der einzuhaltenden Toleranzgrenzen kann die zur letzten Kommunalwahl vom Wahlausschuss in der Sitzung am 19.08.2008 beschlossene Wahlbezirkseinteilung beibehalten werden. Unter Berücksichtigung dessen wird vorgeschlagen, die Wahlbezirke zur Kommunalwahl 2014 wie folgt einzuteilen: 5 Wahlbezirk I Bouderath/Roderath/Holzmülheim STIMMBEZIRK STRASSEN 001.1 Bouderath Ahornstraße Amselweg Birkenstraße Büchelstraße Hardtstraße Heldweg Im Weinfeld Jonas-Kreuz-Straße Münstereifeler Straße Schmette Gasse Tannenstraße Zwischensumme Bouderath An der Kaul 001.2 Roderath An der Ley Auf Langenfeld Bouderather Straße Hilbergartenstraße Kirschbaumstraße Münstertalstraße Pescher Straße Werkgartenstraße Zur Eisengrube Zwischensumme Roderath 001.3 Holzmülheim Am Silberberg Auf Giesert Brucher Weg Erftstraße Hardtweg Im Heuert Jagdhaus Mühlenweg Schleidstraße Schochermühle Trierer Straße Zwischensumme Holzmülheim EINWOHNER 12 0 4 11 84 4 11 10 106 4 19 265 2 13 5 70 12 14 12 36 9 19 192 48 4 2 44 4 37 0 5 10 2 72 228 Wahlbezirk I 685 LDS-Zahl 698 Obergrenze 953 Untergrenze 572 6 Wahlbezirk II Engelgau STIMMBEZIRK STRASSEN 002.0 Engelgau Ahestraße Buchenstraße Burg Engelgau Dahlienstraße Dohlenstraße Dürener Straße Eichenstraße Engelsgasse Frohngauer Straße Goldgasse Himbergstraße Horido Lärchenstraße Meisenweg Mühlenbachstraße Roderather Straße Schwalbenweg Taubenstraße Tulpenstraße Ulmenstraße EINWOHNER 46 26 2 23 17 120 8 16 15 38 43 2 26 34 10 54 25 25 29 35 Wahlbezirk II 594 LDS-Zahl 605 Obergrenze 953 Untergrenze 572 7 Wahlbezirk III Frohngau/Buir STIMMBEZIRK STRASSEN 003.1 Frohngau Alte Gasse Am Kuhbach Am Staffenberg An der Zehntscheuer Auf der Greuß Auf der Kumm Birkenheck Birkenhecker Straße Buirer Straße Bungertweg Efeustraße Greußstraße Helterstraße Hinter dem Zaun Holzgasse Holzmülheimer Straße Hornstraße Im Falter Jagdhaus Mürel Zwischensumme Frohngau Am Steinacker Backesgasse Fliederstraße Haus Walderath Quellenstraße Wiesenstraße Zur Bonnheck Zur Buirer Ley Zur Feldscheid Zwischensumme Buir 003.2 Buir EINWOHNER 10 5 13 7 7 41 3 86 15 4 8 33 45 44 23 49 35 17 2 447 45 3 32 0 77 36 10 10 16 229 Wahlbezirk III 676 LDS-Zahl 689 Obergrenze 953 Untergrenze 572 8 Aufgrund der Größe des Ortes Marmagen müssen für den Ort zwei Wahlbezirke eingeteilt werden. Als natürliche Trennungslinie wird hierbei die Kölner Straße angenommen. Die Kölner Straße selbst wird hierbei mit den Hausnummern 1 – 53 dem Wahlbezirk Marmagen 1 zugeteilt, ab Hausnummer 54 wird die Kölner Straße bis zum Ortsende Richtung Bahrhaus dem Wahlbezirk Marmagen 2 zugeteilt. Zur Größenangleichung beider Wahlbezirke wird die Buschgasse dem Wahlbezirk Marmagen 2 zugeordnet. Wahlbezirk IV Marmagen 1 STIMMBEZIRK STRASSEN 004.0 Marmagen 1 Am Pfarrgarten Am Trinkpütz Auf dem Nippes Cervusknopp Eichelsgarten Finkenweg Heideweg Im Auel Im Wiesengrund Jahnstraße Kapellenstraße Keltenring Klingelbendchen Kölner Straße (1 – 53) Milzenhäuschen Nettersheimer Straße Peter-Milz-Straße Römerstraße Sittard Steinbüchel Steinfelder Weg Zum Rott EINWOHNER 4 28 14 0 0 111 55 26 24 20 58 66 17 106 1 23 19 22 99 26 46 36 Wahlbezirk IV 801 LDS-Zahl 816 Obergrenze 953 Untergrenze 572 9 Wahlbezirk V Marmagen 2 STIMMBEZIRK STRASSEN 005.0 Marmagen 2 Auf den Höfen Bahrhaus Burgstraße Buschgasse Dr. Konrad-Adenauer-Straße Frankenstraße Gartenstraße Gildenstraße Hermann-Löns-Weg Im Blumenthal Jägerpfad Kölner Straße (54 – Ende) Laurentiusweg Mühlenstraße Rotdornweg Schleidener Straße Schützenstraße Stritterhofer Weg Urgasse Webergasse Weißdornweg Wilhelmshöhe Wisberg Zum Mertesberg Zur Vorheck EINWOHNER 11 20 30 50 2 134 8 12 6 12 9 73 7 100 21 76 42 16 14 25 17 2 4 55 54 Wahlbezirk V 800 LDS-Zahl 815 Obergrenze 953 Untergrenze 572 10 In Nettersheim müssen ebenfalls aufgrund der Größe zwei Wahlbezirke eingeteilt werden, wobei die Zuordnung der Straßen „In den sechs Morgen, Hasenweg und Zur Klosterquelle sowie das Pflegezentrum St. Hermann-Josef (Höhenweg 2) dem Wahlbezirk Nettersheim 1 zugeordnet ist. Wahlbezirk VI Nettersheim 1 STIMMBEZIRK STRASSEN 006.0 Nettersheim 1 Alte Burg Am Kirchberg Auf Bennfeld Auf der Aerk Bahnhofstraße (1–14) Bergstraße Blankenheimer Straße Engelgauer Weg Genfbachstraße Grafschaftsgasse Hasenweg Haus Tannenblick-Höhenweg 2 Hubertusstraße In den sechs Morgen Kaninhecke Kleingasse Klosterstraße Längs Gäßchen Martinusstraße Parkweg Rosenthalstraße Schleifmühle Waldhof Zur Klosterquelle EINWOHNER 44 16 28 12 21 50 54 36 35 34 11 75 52 20 6 61 53 4 51 27 40 18 2 50 Wahlbezirk VI 800 LDS-Zahl 815 Obergrenze 953 Untergrenze 572 11 Wahlbezirk VII Nettersheim 2 STIMMBEZIRK STRASSEN 007.0 Nettersheim 2 Am Marxkreuz Auf dem Büchel Auf dem Hielig Bahnhofstraße (15 – Ende) Grabenweg Höhenweg (mit Ausnahme von Haus Tannenblick, Höhenweg 2) Industriestraße Neustraße Nordstraße Römerplatz Schulstraße Steinfelder Straße Südstraße Talstraße Urftstraße EINWOHNER 15 52 117 136 32 101 14 45 100 25 70 155 7 39 8 Wahlbezirk VII 916 LDS-Zahl 934 Obergrenze 953 Untergrenze 572 12 Wie bei der letzten Kommunalwahl im Jahr 2009 kann für den Ort Pesch ohne Zuordnung eines ortsfremden Straßenbereichs kein eigener Wahlbezirk gebildet werden. Der Ort Pesch hat derzeit aktuell zum Abfragestichtag (18.06.2013) 539 Einwohner, in Hochrechnung der LDS-Einwohnerzahl müssen 549 Einwohner zur Bildung eines Wahlbezirkes berücksichtigt werden. Die o. festzulegende Untergrenze zur Bildung eines Wahlbezirks beträgt 572 Einwohner. Dem Wahlbezirk wird aus dem Ort Zingsheim die Straße „An der Dreispitz“ mit aktuell 67 Einwohnern zugeordnet. Wahlbezirk VIII Pesch STIMMBEZIRK STRASSEN 008.0 Pesch Am Quartbach An der Dreispitz (Zuordnung von Zingsheim) Auf dem Stucks Auf der Jücht Burggasse Jakob-Kneip-Straße Kutschweg Lindenweg Nachtigallenweg Nöthener Straße Sonnenweg Wespelweg Zingsheimer Straße Zum Heidentempel EINWOHNER 6 67 99 92 48 90 13 26 6 47 3 8 25 76 Wahlbezirk VIII 606 LDS-Zahl 617 Obergrenze 953 Untergrenze 572 13 Wahlbezirk IX Tondorf STIMMBEZIRK STRASSEN 009.0 Tondorf Akazienstraße Am Bruchpütz Am Joelper An der Held Auf Aelenpesch Auf dem Rübkamp Auf Glöckerszaun Binzweg Brückweg Drosselweg Euskirchener Straße Falkenberger Straße Hofackerstraße Im Brühl In den Heiden In den Küppen Kirchweg Klosberg Lambertusstraße Mechernicher Straße Mühlenheckenstraße Narzissenstraße Nelkenstraße Ratzenbüchelstraße Rohrer Straße Rosenstraße Schlehenweg Spielstraße Tonstraße Triftstraße Welwers Wiesen Zum Wasserland EINWOHNER 32 12 29 27 5 12 6 28 41 26 87 64 44 20 20 0 2 42 12 44 19 3 36 7 67 23 7 49 16 27 7 18 Wahlbezirk IX 832 LDS-Zahl 848 Obergrenze 953 Untergrenze 572 14 Wahlbezirk X Zingsheim Unter Berücksichtigung der Zuordnung der Straße „An der Dreispitz“ zum Wahlbezirk VIII Pesch setzt sich der Wahlbezirk X Zingsheim wie folgt zusammen: STIMMBEZIRK STRASSEN 010.0 Zingsheim Altes Pastorat Am alten Amt An der Zingsheimer Mühle Auf der Heide Auf Helwen Brunnenstraße Formegey Geisbusch Gewerbegebiet Zingsheim Süd Gut Hirschberg Kartsteinhöhe Kirchstraße Krausstraße Kreuzweg Marmagener Straße Nürburgstraße Petrusstraße Pfalzstraße Waldstraße Weidenstraße Willenberger Straße Zum Rosenthal EINWOHNER 16 4 2 17 60 34 24 2 6 2 37 53 75 6 24 52 30 116 34 105 66 10 Wahlbezirk X 775 LDS-Zahl 790 Obergrenze 953 Untergrenze 572 15 Nach der folgenden Tabelle werden in allen Wahlbezirken die nach dem Gesetz vorgeschriebenen Toleranzgrenzen eingehalten, dies auch prognostisch auf den Wahltag im kommenden Jahr. Wahlbezirk Bezeichnung Aktueller Hochrechnung Untergrenze Einwohnerstand LDS Obergrenze I Bouderath/Roderath/ Holzmülheim 685 698 572 953 II Engelgau 594 605 572 953 III Frohngau/Buir 676 689 572 953 IV Marmagen 1 801 816 572 953 V Marmagen 2 800 815 572 953 VI Nettersheim 1 800 815 572 953 VII Nettersheim 2 916 934 572 953 VIII Pesch 606 617 572 953 IX Tondorf 832 848 572 953 X Zingsheim 775 790 572 953 gez. Pracht __________________________ Bürgermeister als Wahlleiter