Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
469 kB
Datum
02.07.2013
Erstellt
28.06.13, 13:00
Aktualisiert
28.06.13, 13:00
Stichworte
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GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 1021 /IX.L.
Datum: 27.06.2013
An den
Wahlausschuss
Sitzungstag:
02.07.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke gem. § 4 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG)
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss teilt das Wahlgebiet – die Gemeinde Nettersheim – nach den
Vorschriften des § 4 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) gemäß nachstehenden Vorschlägen in 10 allgemeine Wahlbezirke ein.
Begründung:
Der Wahlausschuss hat gemäß § 4 Abs. 1 KWahlG, geändert durch Artikel 1 Nr. 2
sowie Artikel 12 des Gesetzes über die Zusammenlegung der allgemeinen Kommunalwahlen mit den Europawahlen (KWahlZG) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 der
Kommunalwahlordnung (KWahlO) u. a. die Aufgabe, das Wahlgebiet bis spätestens
48 Monate nach Beginn der Wahlperiode (20.10.2013) in so viele Wahlbezirke einzuteilen, wie Vertreter/-innen gem. § 3 Abs. 2 KWahlG zu wählen sind.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.03.2008 folgenden Beschluss gefasst:
„Der Gemeinderat beschließt, die Satzung über die Zahl der zu wählenden Vertreter
in der Gemeinde Nettersheim in Form der 1. Änderungssatzung vom 17.03.1998
über die derzeit laufende Legislaturperiode des Rates unbefristet beizubehalten. Unter Zugrundelegung der im § 3 KWahlG festgelegten Größenklasse der Gemeinde
(Gemeinden mit einer Bevölkerungszahl von über 5.000, aber nicht über 8.000) bedeutet die geltende Satzungsbestimmung, dass der Rat insgesamt 20 Vertreter umfasst, wobei 10 Vertreter in Wahlbezirken zu wählen sind.
Nach § 17 Abs. 4 KWahlG sind die Bewerber für die Wahlbezirke frühestens nach
der öffentlichen Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke zu
wählen. Eine frühere Wahl von Wahlbezirksbewerbern ist unwirksam. Da die Wahlbezirksbewerber und die Listenbewerber üblicherweise in der selben Nominationsversammlung gewählt werden, die Wahl von Listenbewerbern aber gemäß Artikel 1
Nr. 4 in Verbindung mit Artikel 12 KWahlZG ab dem 42. Monat nach Beginn der
Wahlperiode (21.04.2013) stattfinden kann, ist die Einteilung der Wahlbezirke noch
vor der Sommerpause und der anschließenden Bundestagswahl zweckdienlich.
Auch vor dem Hintergrund einer Zusammenlegung der Wahltermine der Kommunal-
3
wahlen mit der Europawahl (diskutiert wird derzeit Sonntag, 25.05.2014) sollte eine
möglichst frühzeitige Einteilung der Wahlbezirke erfolgen.
Gemäß § 4 Abs. 2 KWahlG ist bei der Abgrenzung der Wahlbezirke darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt werden. Die
Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet darf nicht mehr als 25 v.H. nach oben oder unten betragen.
Nach § 78 Abs. 1 KWahlO, geändert durch Artikel 1 Nr. 16 Buchst. a, in Verbindung
mit Artikel 2 Satz 2 der 8. Verordnung zur Änderung der KWahlO, richten sich die
Bevölkerungszahlen gem. § 4 Abs. 2 Satz 3 KWahlG nach der vom Landesbetrieb
Information und Technik NRW (IT NRW) halbjährlich fortgeschriebenen Bevölkerungszahl, welche 38 Monate nach Beginn der Wahlzeit veröffentlicht ist. Die von IT
NRW veröffentlichte amtliche Einwohnerzahl zum Stand 30.06.2012 beläuft sich auf
7.627. Als Bevölkerungszahl des Wahlbezirks gilt die Zahl, die sich aus Teilung der
Bevölkerungszahl des Wahlgebietes durch die Zahl der Wahlbezirke ergibt.
Gesamteinwohnerzahl Stichtag 30.06.2012:
7.627
Durchschnittliche Einwohnerzahl pro Wahlbezirk (7.627 : 10)
762,7
Obergrenze Wahlbezirk (762,7 x 125 %)
953
Untergrenze Wahlbezirk (762,7 x 75 %)
572
Die aktuellen Daten des Einwohnermeldeamtes weichen regelmäßig von den Daten
des IT NRW ab und bedürfen auch hinsichtlich des aktuellen Bevölkerungsstandes
vor ihrer Verwendung zur Einteilung der einzelnen Wahlbezirke der Angleichung an
die Daten der vom IT NRW fortgeschriebenen maßgeblichen Bevölkerungszahl. Diese Angleichung ist durch den Wahlausschuss vorzunehmen.
Es wird vorgeschlagen, diese notwendige Angleichung in Form des prozentualen
Ausgleichs zwischen der veröffentlichten Einwohnerzahl zum 30.06.2012 und der
beim Einwohnermeldeamt über die kdvz Frechen zum 18.06.2013 abgefragten aktuellen Einwohnerzahl vorzunehmen. Die abgefragte Einwohnerzahl der Gemeinde
beträgt zum 18.06.2013 7.485.
4
Hierzu ergibt sich nachfolgende Berechnung für die einzelnen Orte der Gemeinde:
Einwohnerzahl des IT NRW zum 30.06.2012
7.627
Einwohnerzahl des Einwohnermeldeamtes zum 18.06.2013
7.485
Zur Berechnung der fiktiv notwendigen Erhöhung der Einwohnerzahl in den Wahlbezirken ist folgende Berechnung durchzuführen:
7.627 : 7.485 = 101,897
Die Einwohnerzahlen aller Orte müssen demnach um 1,897 % erhöht werden.
Ort
Einwohnerzahl zum um 1,897 % erhöhte
18.06.2013 (kdvz)
Einwohnerzahl
auf-/abgerundete
endgültige Zahl
Bouderath
265
270,02
270
Buir
229
233,34
233
Engelgau
594
605,27
605
Frohngau
447
455,48
456
Holzmülheim
228
232,33
232
Marmagen
1601
1631,37
1631
Nettersheim
1716
1748,55
1749
Pesch
539
549,22
549
Roderath
192
195,64
196
Tondorf
832
847,78
848
Zingsheim
842
857,97
858
7485
7627
Unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere auch der einzuhaltenden Toleranzgrenzen kann die zur letzten Kommunalwahl vom Wahlausschuss in der Sitzung am 19.08.2008 beschlossene Wahlbezirkseinteilung beibehalten werden. Unter Berücksichtigung dessen wird vorgeschlagen, die Wahlbezirke zur
Kommunalwahl 2014 wie folgt einzuteilen:
5
Wahlbezirk I Bouderath/Roderath/Holzmülheim
STIMMBEZIRK
STRASSEN
001.1 Bouderath
Ahornstraße
Amselweg
Birkenstraße
Büchelstraße
Hardtstraße
Heldweg
Im Weinfeld
Jonas-Kreuz-Straße
Münstereifeler Straße
Schmette Gasse
Tannenstraße
Zwischensumme
Bouderath
An der Kaul
001.2 Roderath
An der Ley
Auf Langenfeld
Bouderather Straße
Hilbergartenstraße
Kirschbaumstraße
Münstertalstraße
Pescher Straße
Werkgartenstraße
Zur Eisengrube
Zwischensumme
Roderath
001.3 Holzmülheim Am Silberberg
Auf Giesert
Brucher Weg
Erftstraße
Hardtweg
Im Heuert
Jagdhaus
Mühlenweg
Schleidstraße
Schochermühle
Trierer Straße
Zwischensumme
Holzmülheim
EINWOHNER
12
0
4
11
84
4
11
10
106
4
19
265
2
13
5
70
12
14
12
36
9
19
192
48
4
2
44
4
37
0
5
10
2
72
228
Wahlbezirk I
685
LDS-Zahl
698
Obergrenze
953
Untergrenze
572
6
Wahlbezirk II Engelgau
STIMMBEZIRK
STRASSEN
002.0 Engelgau
Ahestraße
Buchenstraße
Burg Engelgau
Dahlienstraße
Dohlenstraße
Dürener Straße
Eichenstraße
Engelsgasse
Frohngauer Straße
Goldgasse
Himbergstraße
Horido
Lärchenstraße
Meisenweg
Mühlenbachstraße
Roderather Straße
Schwalbenweg
Taubenstraße
Tulpenstraße
Ulmenstraße
EINWOHNER
46
26
2
23
17
120
8
16
15
38
43
2
26
34
10
54
25
25
29
35
Wahlbezirk II
594
LDS-Zahl
605
Obergrenze
953
Untergrenze
572
7
Wahlbezirk III Frohngau/Buir
STIMMBEZIRK
STRASSEN
003.1 Frohngau
Alte Gasse
Am Kuhbach
Am Staffenberg
An der Zehntscheuer
Auf der Greuß
Auf der Kumm
Birkenheck
Birkenhecker Straße
Buirer Straße
Bungertweg
Efeustraße
Greußstraße
Helterstraße
Hinter dem Zaun
Holzgasse
Holzmülheimer Straße
Hornstraße
Im Falter
Jagdhaus Mürel
Zwischensumme Frohngau
Am Steinacker
Backesgasse
Fliederstraße
Haus Walderath
Quellenstraße
Wiesenstraße
Zur Bonnheck
Zur Buirer Ley
Zur Feldscheid
Zwischensumme Buir
003.2 Buir
EINWOHNER
10
5
13
7
7
41
3
86
15
4
8
33
45
44
23
49
35
17
2
447
45
3
32
0
77
36
10
10
16
229
Wahlbezirk III
676
LDS-Zahl
689
Obergrenze
953
Untergrenze
572
8
Aufgrund der Größe des Ortes Marmagen müssen für den Ort zwei Wahlbezirke eingeteilt werden. Als natürliche Trennungslinie wird hierbei die Kölner Straße angenommen. Die Kölner Straße selbst wird hierbei mit den Hausnummern 1 – 53 dem
Wahlbezirk Marmagen 1 zugeteilt, ab Hausnummer 54 wird die Kölner Straße bis
zum Ortsende Richtung Bahrhaus dem Wahlbezirk Marmagen 2 zugeteilt.
Zur Größenangleichung beider Wahlbezirke wird die Buschgasse dem Wahlbezirk
Marmagen 2 zugeordnet.
Wahlbezirk IV Marmagen 1
STIMMBEZIRK
STRASSEN
004.0 Marmagen 1
Am Pfarrgarten
Am Trinkpütz
Auf dem Nippes
Cervusknopp
Eichelsgarten
Finkenweg
Heideweg
Im Auel
Im Wiesengrund
Jahnstraße
Kapellenstraße
Keltenring
Klingelbendchen
Kölner Straße (1 – 53)
Milzenhäuschen
Nettersheimer Straße
Peter-Milz-Straße
Römerstraße
Sittard
Steinbüchel
Steinfelder Weg
Zum Rott
EINWOHNER
4
28
14
0
0
111
55
26
24
20
58
66
17
106
1
23
19
22
99
26
46
36
Wahlbezirk IV
801
LDS-Zahl
816
Obergrenze
953
Untergrenze
572
9
Wahlbezirk V Marmagen 2
STIMMBEZIRK
STRASSEN
005.0 Marmagen 2
Auf den Höfen
Bahrhaus
Burgstraße
Buschgasse
Dr. Konrad-Adenauer-Straße
Frankenstraße
Gartenstraße
Gildenstraße
Hermann-Löns-Weg
Im Blumenthal
Jägerpfad
Kölner Straße (54 – Ende)
Laurentiusweg
Mühlenstraße
Rotdornweg
Schleidener Straße
Schützenstraße
Stritterhofer Weg
Urgasse
Webergasse
Weißdornweg
Wilhelmshöhe
Wisberg
Zum Mertesberg
Zur Vorheck
EINWOHNER
11
20
30
50
2
134
8
12
6
12
9
73
7
100
21
76
42
16
14
25
17
2
4
55
54
Wahlbezirk V
800
LDS-Zahl
815
Obergrenze
953
Untergrenze
572
10
In Nettersheim müssen ebenfalls aufgrund der Größe zwei Wahlbezirke eingeteilt
werden, wobei die Zuordnung der Straßen „In den sechs Morgen, Hasenweg und Zur
Klosterquelle sowie das Pflegezentrum St. Hermann-Josef (Höhenweg 2) dem
Wahlbezirk Nettersheim 1 zugeordnet ist.
Wahlbezirk VI Nettersheim 1
STIMMBEZIRK
STRASSEN
006.0 Nettersheim 1 Alte Burg
Am Kirchberg
Auf Bennfeld
Auf der Aerk
Bahnhofstraße (1–14)
Bergstraße
Blankenheimer Straße
Engelgauer Weg
Genfbachstraße
Grafschaftsgasse
Hasenweg
Haus Tannenblick-Höhenweg 2
Hubertusstraße
In den sechs Morgen
Kaninhecke
Kleingasse
Klosterstraße
Längs Gäßchen
Martinusstraße
Parkweg
Rosenthalstraße
Schleifmühle
Waldhof
Zur Klosterquelle
EINWOHNER
44
16
28
12
21
50
54
36
35
34
11
75
52
20
6
61
53
4
51
27
40
18
2
50
Wahlbezirk VI
800
LDS-Zahl
815
Obergrenze
953
Untergrenze
572
11
Wahlbezirk VII Nettersheim 2
STIMMBEZIRK
STRASSEN
007.0 Nettersheim 2
Am Marxkreuz
Auf dem Büchel
Auf dem Hielig
Bahnhofstraße (15 – Ende)
Grabenweg
Höhenweg (mit Ausnahme von
Haus Tannenblick, Höhenweg 2)
Industriestraße
Neustraße
Nordstraße
Römerplatz
Schulstraße
Steinfelder Straße
Südstraße
Talstraße
Urftstraße
EINWOHNER
15
52
117
136
32
101
14
45
100
25
70
155
7
39
8
Wahlbezirk VII
916
LDS-Zahl
934
Obergrenze
953
Untergrenze
572
12
Wie bei der letzten Kommunalwahl im Jahr 2009 kann für den Ort Pesch ohne Zuordnung eines ortsfremden Straßenbereichs kein eigener Wahlbezirk gebildet werden. Der Ort Pesch hat derzeit aktuell zum Abfragestichtag (18.06.2013) 539 Einwohner, in Hochrechnung der LDS-Einwohnerzahl müssen 549 Einwohner zur Bildung eines Wahlbezirkes berücksichtigt werden. Die o. festzulegende Untergrenze
zur Bildung eines Wahlbezirks beträgt 572 Einwohner.
Dem Wahlbezirk wird aus dem Ort Zingsheim die Straße „An der Dreispitz“ mit aktuell 67 Einwohnern zugeordnet.
Wahlbezirk VIII Pesch
STIMMBEZIRK
STRASSEN
008.0 Pesch
Am Quartbach
An der Dreispitz
(Zuordnung von Zingsheim)
Auf dem Stucks
Auf der Jücht
Burggasse
Jakob-Kneip-Straße
Kutschweg
Lindenweg
Nachtigallenweg
Nöthener Straße
Sonnenweg
Wespelweg
Zingsheimer Straße
Zum Heidentempel
EINWOHNER
6
67
99
92
48
90
13
26
6
47
3
8
25
76
Wahlbezirk VIII
606
LDS-Zahl
617
Obergrenze
953
Untergrenze
572
13
Wahlbezirk IX Tondorf
STIMMBEZIRK
STRASSEN
009.0 Tondorf
Akazienstraße
Am Bruchpütz
Am Joelper
An der Held
Auf Aelenpesch
Auf dem Rübkamp
Auf Glöckerszaun
Binzweg
Brückweg
Drosselweg
Euskirchener Straße
Falkenberger Straße
Hofackerstraße
Im Brühl
In den Heiden
In den Küppen
Kirchweg
Klosberg
Lambertusstraße
Mechernicher Straße
Mühlenheckenstraße
Narzissenstraße
Nelkenstraße
Ratzenbüchelstraße
Rohrer Straße
Rosenstraße
Schlehenweg
Spielstraße
Tonstraße
Triftstraße
Welwers Wiesen
Zum Wasserland
EINWOHNER
32
12
29
27
5
12
6
28
41
26
87
64
44
20
20
0
2
42
12
44
19
3
36
7
67
23
7
49
16
27
7
18
Wahlbezirk IX
832
LDS-Zahl
848
Obergrenze
953
Untergrenze
572
14
Wahlbezirk X Zingsheim
Unter Berücksichtigung der Zuordnung der Straße „An der Dreispitz“ zum Wahlbezirk
VIII Pesch setzt sich der Wahlbezirk X Zingsheim wie folgt zusammen:
STIMMBEZIRK
STRASSEN
010.0 Zingsheim
Altes Pastorat
Am alten Amt
An der Zingsheimer Mühle
Auf der Heide
Auf Helwen
Brunnenstraße
Formegey
Geisbusch
Gewerbegebiet Zingsheim Süd
Gut Hirschberg
Kartsteinhöhe
Kirchstraße
Krausstraße
Kreuzweg
Marmagener Straße
Nürburgstraße
Petrusstraße
Pfalzstraße
Waldstraße
Weidenstraße
Willenberger Straße
Zum Rosenthal
EINWOHNER
16
4
2
17
60
34
24
2
6
2
37
53
75
6
24
52
30
116
34
105
66
10
Wahlbezirk X
775
LDS-Zahl
790
Obergrenze
953
Untergrenze
572
15
Nach der folgenden Tabelle werden in allen Wahlbezirken die nach dem Gesetz vorgeschriebenen Toleranzgrenzen eingehalten, dies auch prognostisch auf den Wahltag im kommenden Jahr.
Wahlbezirk Bezeichnung
Aktueller
Hochrechnung Untergrenze
Einwohnerstand
LDS
Obergrenze
I
Bouderath/Roderath/
Holzmülheim
685
698
572
953
II
Engelgau
594
605
572
953
III
Frohngau/Buir
676
689
572
953
IV
Marmagen 1
801
816
572
953
V
Marmagen 2
800
815
572
953
VI
Nettersheim 1
800
815
572
953
VII
Nettersheim 2
916
934
572
953
VIII
Pesch
606
617
572
953
IX
Tondorf
832
848
572
953
X
Zingsheim
775
790
572
953
gez. Pracht
__________________________
Bürgermeister als Wahlleiter