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Beschlussvorlage (Befreiung von der Baumschutzsatzung hier: Kastanien in Zingsheim und Frohngau)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
46 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
05.07.13, 09:00
Aktualisiert
05.07.13, 09:00
Beschlussvorlage (Befreiung von der Baumschutzsatzung
hier:	Kastanien in Zingsheim und Frohngau) Beschlussvorlage (Befreiung von der Baumschutzsatzung
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - Cr Vorlage 1023 /IX.L. Datum: 25.06.2013 An den Gemeinderat Sitzungstag: 09.07.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiung von der Baumschutzsatzung hier: Kastanien in Zingsheim und Frohngau Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat zieht die Entscheidung an sich und beschließt, für zwei Kastanien im öffentlichen Straßenbereich am Anwesen Krausstraße 7 in Zingsheim, für zwei Kastanien auf dem Friedhof in Zingsheim und für eine Kastanie an der Kapelle Holzgasse in Frohngau eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. Begründung: In der Sitzungsphase am Ende des vergangenen Jahres wurde umfassend über erkrankte Kastanien im Gemeindegebiet sowie die festgestellte Erkrankung informiert (siehe Vorlagen 810, 810 Z. 1 und 810 Z. 2 sowie insbesondere Niederschrift zur Forstausschusssitzung am 20.11.2012). Zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht mussten bereits ein Baum in der Krausstraße in Zingsheim, ein Baum in der Frohngauer Straße in Engelgau und ein Baum an der Kapelle in der Kapellenstraße in Marmagen entfernt werden. Im Rahmen der letzten Sitzung des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft am 04.06.2013 hat eine Bereisung stattgefunden, wobei über das Krankheitsbild der Bäume, die bisher erhalten wurden, sowie die angedachte Vorgehensweise informiert wurde (siehe Niederschrift). Zwischenzeitlich wurden nochmals alle erkrankten Bäume im Gemeindegebiet durch einen Baumfachmann begutachtet. Dabei wurde festgestellt, dass bei den betroffenen Kastanien auf dem Dorfplatz vor dem Rathaus in Zingsheim noch Überlebenschancen angenommen werden können und diese daher zunächst noch erhalten werden sollten. Folgende Bäume haben jedoch aufgrund des fortgeschrittenen Krankheitsverlaufs offensichtlich keine Überlebenschancen mehr: Zwei Kastanien im öffentlichen Straßenbereich am Anwesen Krausstraße 7 in Zingsheim Zwei Kastanien auf dem Friedhof in Zingsheim Eine Kastanie an der Kapelle Holzgasse in Frohngau 3 Da die Bäume offensichtlich keine Überlebenschanen mehr haben und da aufgrund des fortgeschrittenen Krankheitsverlaufs Bruchgefahren nicht ausgeschlossen werden können, sollten diese insbesondere auch zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht beseitigt werden. Aus diesem Grund ist für die genannten Bäume eine Befreiung von der Baumschutzsatzung auszusprechen. In Zingsheim bietet sich eine Ersatzbepflanzung an gleicher Stelle (Nähe zur Wohnbebauung/Straße bzw. zur Kirche) nicht an. Aus diesem Grund ist vorgesehen, die Ersatzbepflanzung in der Böschung der neuen Friedhofserweiterungsfläche mit ortstypischen Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. An der Kapelle Frohngau ist dagegen angedacht, einen neuen Baum (ringporige Baumart) an gleicher Stelle zu pflanzen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister