Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
54 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
10.07.13, 11:00
Aktualisiert
10.07.13, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 1028 /IX.L.
Datum: 08.07.2013
ERWEITERUNG
TISCHVORLAGE
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
09.07.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Anfrage der UNA-Fraktion vom 08.07.2013 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den
Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Begründung:
Die UNA-Fraktion reichte am 08.07.2013 die beigefügte Anfrage gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim ein.
Hierzu wird wie folgt Stellung bezogen:
Zu 1:
Das für den Spielplatz in der Genfbachstraße in Nettersheim beantragte „DreierReck“ ist in der Beschaffung, es kann davon ausgegangen werden, dass das Spielgerät noch vor den Sommerferien auf dem Spielplatz aufgestellt wird. Die Beschaffungskosten belaufen sich auf rd. 200 Euro.
Zu 2:
Das Schreiben des Vorsitzenden des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft
hinsichtlich der vorhandenen Imprägnierung der Zaunanlage in der Gemarkung
Nettersheim vom 06.06.2013 wurde am gleichen Tag an den Kreis Euskirchen weitergeleitet. Eine offizielle Stellungnahme liegt bis heute nicht vor.
Auf telefonische Rückfrage vom heutigen Tag wurde mitgeteilt, dass eine spezielle
labortechnische Untersuchung hinsichtlich der Zulässigkeit des Einbringens der imprägnierten Zaunpfähle in das Erdreich veranlasst ist. Nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses wird die Gemeinde entsprechend informiert.
gez. Pracht
____________________
Bürgermeister