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Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion vom 08.07.2013 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
54 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
10.07.13, 11:00
Aktualisiert
10.07.13, 11:00
Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion vom 08.07.2013 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim) Beschlussvorlage (Anfrage der UNA-Fraktion vom 08.07.2013 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim)

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GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 1028 /IX.L. Datum: 08.07.2013 ERWEITERUNG TISCHVORLAGE An den Gemeinderat Sitzungstag: 09.07.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Anfrage der UNA-Fraktion vom 08.07.2013 gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Begründung: Die UNA-Fraktion reichte am 08.07.2013 die beigefügte Anfrage gem. § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim ein. Hierzu wird wie folgt Stellung bezogen: Zu 1: Das für den Spielplatz in der Genfbachstraße in Nettersheim beantragte „DreierReck“ ist in der Beschaffung, es kann davon ausgegangen werden, dass das Spielgerät noch vor den Sommerferien auf dem Spielplatz aufgestellt wird. Die Beschaffungskosten belaufen sich auf rd. 200 Euro. Zu 2: Das Schreiben des Vorsitzenden des Ausschusses für Forst- und Landwirtschaft hinsichtlich der vorhandenen Imprägnierung der Zaunanlage in der Gemarkung Nettersheim vom 06.06.2013 wurde am gleichen Tag an den Kreis Euskirchen weitergeleitet. Eine offizielle Stellungnahme liegt bis heute nicht vor. Auf telefonische Rückfrage vom heutigen Tag wurde mitgeteilt, dass eine spezielle labortechnische Untersuchung hinsichtlich der Zulässigkeit des Einbringens der imprägnierten Zaunpfähle in das Erdreich veranlasst ist. Nach Vorliegen des Untersuchungsergebnisses wird die Gemeinde entsprechend informiert. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister