Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
70 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
10.07.13, 11:00
Aktualisiert
10.07.13, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 975 /IX.L. Z.2
Datum: 08.07.2013
ERWEITERUNG
TISCHVORLAGE
An den
Gemeinderat
Sitzungstag:
09.07.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat; Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 80
hier: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 02.07.2013 nach § 60 Abs. 1
Satz 1 GO NRW gefasste Dringlichkeitsbeschluss „Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat; Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur
17 Nr. 80“ wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 genehmigt.
Begründung:
Zur Begründung wird auf den als Anlage beigefügten Dringlichkeitsbeschluss verwiesen.
gez. Pracht
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Bürgermeister