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Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat; Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 80 hier: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
70 kB
Datum
09.07.2013
Erstellt
10.07.13, 11:00
Aktualisiert
10.07.13, 11:00
Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat; Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 80
hier: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses) Beschlussvorlage (Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat; Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 80
hier: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 975 /IX.L. Z.2 Datum: 08.07.2013 ERWEITERUNG TISCHVORLAGE An den Gemeinderat Sitzungstag: 09.07.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat; Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 80 hier: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der vom Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 02.07.2013 nach § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW gefasste Dringlichkeitsbeschluss „Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes L 6, Zingsheim, Altes Pastorat; Grundstück Gemarkung Zingsheim, Flur 17 Nr. 80“ wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 genehmigt. Begründung: Zur Begründung wird auf den als Anlage beigefügten Dringlichkeitsbeschluss verwiesen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister