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Beschlussvorlage (Wasserverband Hermesberg hier: Lagebericht)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
60 kB
Datum
10.09.2013
Erstellt
10.09.13, 11:00
Aktualisiert
10.09.13, 11:00
Beschlussvorlage (Wasserverband Hermesberg
hier: Lagebericht) Beschlussvorlage (Wasserverband Hermesberg
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III – L/Kr Vorlage 1044 /IX.L. Datum: 28.08.2013 An den Werksausschuss Sitzungstag: 10.09.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Wasserverband Hermesberg hier: Lagebericht Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Werksausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Wasserbeschaffungsverband Hermesberg zustimmend zur Kenntnis Begründung: Bereits in der Fachausschusssitzung am 11.06.2013 (siehe Vorlage 991) wurde über den derzeitigen Sachstand zum Wasserbeschaffungsverband Hermesberg informiert. Ergänzend hierzu wird weiterhin darüber informiert, dass zum 01.02.2012 der bestehende Finanzierungs- und Leistungsvertrag um weitere 5 Jahre zwischen der Landwirtschaftskammer Rheinland und den nachfolgend aufgeführten Wasserwerken/Kommunen verlängert wurde: - Verbandswasserwerk Euskirchen - Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal - Wasserverband Oleftal - Wasserwerk Stadt Mechernich - Gemeinde Dahlem - Stadtwerke Bad Münstereifel - Wasserwerk Gemeinde Blankenheim - Wasserbeschaffungsverband Hermesberg Ziel dieses Vertrages ist es, in den Kooperationsgebieten die Belange der Wasserwirtschaft sowie der Landwirtschaft aufeinander abzustimmen, wobei im Einzelnen nachstehende Ziele verfolgt werden sollen: 1 Boden und Gewässer als Bestandteil der Natur zu erhalten und daran mitzuwirken, dass nachteilige oder schädliche Veränderungen an ihnen verhindert oder ggf. behoben werden, 2. Auswirkungen der Landwirtschaft auf Gewässer und Boden festzustellen, 3 3. eine Bewirtschaftungsweise und technische Einrichtungen zu finden und zu fördern, die sowohl den ökonomischen Interessen von Landwirtschaft als auch dem Gewässerschutz gerecht werden, 4. mögliche Stoffeinträge aus der landwirtschaftlichen Produktion in den Gewässern zu erfassen, zu analysieren und im erforderlichen Umfang zu minimieren. Vorrangige Aufgabe der Landwirtschaftskammer ist hierbei im Rahmen der Beratung nachstehende Problemlösungen anzustreben: 1. Verringerung des Nährstoffeintrages in die Oberflächengewässer und das Grundwasser 2. Vermeidung des Eintrages von Pflanzenschutzmitteln und deren Abbauprodukte in die Oberflächengewässer und das Grundwasser 3. Vermeidung des Eintrages von sonstigen wassergefährdenden Stoffen und trinkwasserhygienisch bedenklichen Mikroorganismen 4. Vermeidung der Anreicherung gewässerrelevanter Stoffe in Böden und Verringerung ihrer Auswaschung Die hierfür jährlich anfallenden Kosten belaufen sich auf ca. 95.000 €, wobei 20 % dieser Kosten gleichmäßig unter allen 8 beteiligten Wasserwerken verteilt werden und die übrigen Kosten anteilig, wobei der Wasserbeschaffungsverband Hermesberg hiervon 8 % zu übernehmen hat. Im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der besonderen Wasserqualität des Wasserbeschaffungsverbandes Hermesberg müssen die vorgenannten Aufgaben weiterhin von besonderer Bedeutung sein. Die jährlich durchgeführten Rohwasseruntersuchungen zeigen, dass der Messwert der einzelnen Parameter erheblich unter den vorgeschriebenen Grenzwerten liegt, jedoch zeigt sich beispielsweise beim Nitratwert, welcher erheblich durch die Landwirtschaft beeinflusst werden kann, dass dieser in den letzten Jahren angestiegen ist und somit hierauf ein besonderes Augenmerk gerichtet werden muss. 4 Die derzeitige Förderung im Bereich der Anlage Hauserbenden zeigt, dass trotz langanhaltender Trockenheit die täglichen Schüttmengen stabil sind und derzeit davon ausgegangen werden kann, dass auch zu Trockenzeiten die Versorgung der jeweiligen Wasserwerke nicht gefährdet ist. Ein besonderes Augenmerk ist auch auf die notwendige Notversorgung zu richten. Hierauf wird auch die in Kürze erwartete Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser in der Wassergewinnungsanlage Hauserbenden hinweisen, auch vor dem Hintergrund, dass eine Mindestwasserabgabe in den Hauserbach zu gewährleisten ist. Es ist daher vorgesehen, in Kürze gemeinsam mit der Stadt Mechernich Lösungsmöglichkeiten zu erörtern und diese mit möglichen Versorgungsunternehmen zu besprechen. Über die weitere Entwicklung wird der Fachausschuss entsprechend informiert. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister