Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
60 kB
Datum
10.09.2013
Erstellt
10.09.13, 11:00
Aktualisiert
10.09.13, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III – L/Kr
Vorlage 1044 /IX.L.
Datum: 28.08.2013
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
10.09.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Wasserverband Hermesberg
hier: Lagebericht
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Werksausschuss nimmt den Sachstandsbericht zum Wasserbeschaffungsverband Hermesberg zustimmend zur Kenntnis
Begründung:
Bereits in der Fachausschusssitzung am 11.06.2013 (siehe Vorlage 991) wurde über
den derzeitigen Sachstand zum Wasserbeschaffungsverband Hermesberg informiert. Ergänzend hierzu wird weiterhin darüber informiert, dass zum 01.02.2012 der
bestehende Finanzierungs- und Leistungsvertrag um weitere 5 Jahre zwischen der
Landwirtschaftskammer Rheinland und den nachfolgend aufgeführten Wasserwerken/Kommunen verlängert wurde:
- Verbandswasserwerk Euskirchen
- Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal
- Wasserverband Oleftal
- Wasserwerk Stadt Mechernich
- Gemeinde Dahlem
- Stadtwerke Bad Münstereifel
- Wasserwerk Gemeinde Blankenheim
- Wasserbeschaffungsverband Hermesberg
Ziel dieses Vertrages ist es, in den Kooperationsgebieten die Belange der Wasserwirtschaft sowie der Landwirtschaft aufeinander abzustimmen, wobei im Einzelnen
nachstehende Ziele verfolgt werden sollen:
1 Boden und Gewässer als Bestandteil der Natur zu erhalten und daran mitzuwirken,
dass nachteilige oder schädliche Veränderungen an ihnen verhindert oder ggf. behoben werden,
2. Auswirkungen der Landwirtschaft auf Gewässer und Boden festzustellen,
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3. eine Bewirtschaftungsweise und technische Einrichtungen zu finden und zu fördern, die sowohl den ökonomischen Interessen von Landwirtschaft als auch dem
Gewässerschutz gerecht werden,
4. mögliche Stoffeinträge aus der landwirtschaftlichen Produktion in den Gewässern
zu erfassen, zu analysieren und im erforderlichen Umfang zu minimieren.
Vorrangige Aufgabe der Landwirtschaftskammer ist hierbei im Rahmen der Beratung
nachstehende Problemlösungen anzustreben:
1. Verringerung des Nährstoffeintrages in die Oberflächengewässer und das Grundwasser
2. Vermeidung des Eintrages von Pflanzenschutzmitteln und deren Abbauprodukte
in die Oberflächengewässer und das Grundwasser
3. Vermeidung des Eintrages von sonstigen wassergefährdenden Stoffen und trinkwasserhygienisch bedenklichen Mikroorganismen
4. Vermeidung der Anreicherung gewässerrelevanter Stoffe in Böden und Verringerung ihrer Auswaschung
Die hierfür jährlich anfallenden Kosten belaufen sich auf ca. 95.000 €, wobei 20 %
dieser Kosten gleichmäßig unter allen 8 beteiligten Wasserwerken verteilt werden
und die übrigen Kosten anteilig, wobei der Wasserbeschaffungsverband Hermesberg
hiervon 8 % zu übernehmen hat. Im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der besonderen Wasserqualität des Wasserbeschaffungsverbandes Hermesberg müssen die
vorgenannten Aufgaben weiterhin von besonderer Bedeutung sein. Die jährlich
durchgeführten Rohwasseruntersuchungen zeigen, dass der Messwert der einzelnen
Parameter erheblich unter den vorgeschriebenen Grenzwerten liegt, jedoch zeigt
sich beispielsweise beim Nitratwert, welcher erheblich durch die Landwirtschaft beeinflusst werden kann, dass dieser in den letzten Jahren angestiegen ist und somit
hierauf ein besonderes Augenmerk gerichtet werden muss.
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Die derzeitige Förderung im Bereich der Anlage Hauserbenden zeigt, dass trotz
langanhaltender Trockenheit die täglichen Schüttmengen stabil sind und derzeit davon ausgegangen werden kann, dass auch zu Trockenzeiten die Versorgung der
jeweiligen Wasserwerke nicht gefährdet ist.
Ein besonderes Augenmerk ist auch auf die notwendige Notversorgung zu richten.
Hierauf wird auch die in Kürze erwartete Bewilligung zur Entnahme von Grundwasser
in der Wassergewinnungsanlage Hauserbenden hinweisen, auch vor dem Hintergrund, dass eine Mindestwasserabgabe in den Hauserbach zu gewährleisten ist. Es
ist daher vorgesehen, in Kürze gemeinsam mit der Stadt Mechernich Lösungsmöglichkeiten zu erörtern und diese mit möglichen Versorgungsunternehmen zu besprechen.
Über die weitere Entwicklung wird der Fachausschuss entsprechend informiert.
gez. Pracht
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Bürgermeister