Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
83 kB
Datum
08.10.2013
Erstellt
10.09.13, 11:00
Aktualisiert
10.09.13, 11:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 1042 /IX.L.
Datum: 06.09.2013
An den
Werksausschuss
Sitzungstag:
10.09.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.10.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.10.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwasserbeseitigung in nicht an das Kanalnetz angeschlossenen Teilen der
Gemeinde
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde die nach § 53
Abs. 4 für die Gemeinde Nettersheim bestehende Befreiung von der Pflicht zur Abwasserbeseitigung für Grundstücke außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile
betreffend Marmagen-Bahrhaus und der Straße „Zum Rosenthal“ zu überprüfen.
Hierzu bedient sich die Gemeinde der notwendigen Fachunterstützung seitens eines
zu beauftragenden Fachplaners sowie der Kommunalen Abwasserberatung des
Landes Nordrhein Westfalen.
Die notwendigen Mittel werden hierzu außerplanmäßig über den Eigenbetrieb Abwasser bereitgestellt.
Begründung:
Mit gemeindlichem Schreiben vom 24.04.2013 an Abt. 60 (Umwelt und Planung –
Wasserwirtschaft) des Kreises Euskirchen wurde aufgrund hier in Durchschrift zugestellten Anhörungschreiben und erteilten Ordnungsverfügungen bezüglich der notwendigen Sanierung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in verschiedenen Bereichen der Gemeinde Nettersheim zu einem Aufklärungs- und Informationsgespräch eingeladen. Am 17.05.2013 fand hier ein Gespräch zur Grundthematik
„Kreisstraßen im Gemeindegebiet“ unter Beteiligung des Allgemeinen Vertreters des
Landrats sowie des Abteilungsleiters für Kreisstraßen statt. Anlässlich dieses Gespräches wurde auf die bestehende Problematik hingewiesen und gebeten, die Gemeinde Nettersheim über Hintergründe und Notwendigkeiten bezüglich der laufenden Verfahren zu unterrichten. Seitens des Kreises wurde eine Überprüfung zugesagt, man werde die Gemeinde entsprechend informieren und die weitere Vorgehensweise abstimmen.
Eine weitere Information erfolgte trotz mehrfacher Erinnerung zunächst nicht.
Am 29.07.2013 ging hier das Schreiben der UNA-Fraktion unter dem Betreff „Abwasserbeseitigung in Bahrhaus und im Rosenthal“ ein. Dieses Schreiben ist als Anlage der Vorlage beigefügt.
Auch aufgrund dieses Schreibens wurde nochmals ein notwendiges Abstimmungsgespräch in der grundsätzlichen Angelegenheit eingefordert, welches dann am
28.08.2013 hier im Hause stattfand. Die Fraktionsvorsitzenden wurden mit Schreiben
vom 09.08.2013 entsprechend in Kenntnis gesetzt.
Unter Erinnerung an das nach Auffassung der Gemeinde unbedingt notwendige vorherige Abstimmungserfordernis wurde im Besprechungstermin am 28.08.2013 verbindlich zugesagt, die anhängigen Verfahren gegenüber den Grundstückseigentümern vorläufig ruhend zu stellen.
3
Der Kreis Euskirchen hat dies gegenüber den Grundstückseigentümern mit jeweiligem Schreiben vom 29.08. / 02.09.2013 mit nachfolgend abgedrucktem inhaltlichen
Text rechtsverbindlich verfügt.
„In einem Gespräch zwischen Vertretern des Kreises Euskirchen und der Gemeinde
Nettersheim wurde vereinbart, dass wegen weiterer Erhebungen der Gemeinde
Nettersheim hinsichtlich der Sanierung der Abwasseranlagen in der Ortslage
Bahrhaus die bislang erlassenen Ordnungsverfügungen vorerst ruhen (die ordnungsrechtlichen Verfahren vorerst ruhen). Je nach Ausgang der Erhebungen durch die
Gemeinde Nettersheim wird die Angelegenheit neu bewertet. Zu gegebener Zeit erhalten Sie weiteren Bescheid“.
Ziel bei den durchzuführenden Untersuchungen muss es sein, mögliche Alternativen
zur Abwasserbeseitigung in Bahrhaus und in der Straße „Zum Rosenthal“ unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben korrekt zu prüfen und dann unter Abwägung aller
Faktoren und Absprache mit dem Kreis Euskirchen seitens des Rates zu entscheiden, wie verfahren werden soll. Unter genauer Betrachtung der Einzelfälle ergeben
sich verschiedenste bestehende Entsorgungsanlagen, wobei von Grundstückseigentümer zu Grundstückseigentümer ganz erheblich unterschiedliche finanzielle Investitionen bereits in der Vergangenheit getätigt wurden. Diese Unterschiedlichkeit ist
auch im Hinblick auf vielleicht machbare Alternativlösungen unter Beachtung der bestehenden satzungsrechtlichen Regelungen zu beachten.
Den betroffenen Grundstückseigentümern wird – wie bisher praktiziert – fachbezogene Hilfestellung angeboten, hierzu ergeht nach Vorberatung in der Sitzung des
Werksausschusses am 10.09.2013 eine jeweils persönliche Information.
Es wird vorgeschlagen, nach Beschlussentwurf zu entscheiden und nach Erarbeitung der notwendigen Unterlagen in der Angelegenheit weiter zu beraten.
gez. Pracht
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Bürgermeister