Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Antrag (Antrag bzgl. Sachstandsbericht über die Einführung des Schülertickets in den Erftstädter Schulen und deren Auswirkung auf den Schülerverkehr)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
120 kB
Datum
28.02.2012
Erstellt
16.02.12, 06:24
Aktualisiert
16.02.12, 06:24
Antrag (Antrag bzgl. Sachstandsbericht über die Einführung des Schülertickets in den Erftstädter Schulen und deren Auswirkung auf den Schülerverkehr) Antrag (Antrag bzgl. Sachstandsbericht über die Einführung des Schülertickets in den Erftstädter Schulen und deren Auswirkung auf den Schülerverkehr) Antrag (Antrag bzgl. Sachstandsbericht über die Einführung des Schülertickets in den Erftstädter Schulen und deren Auswirkung auf den Schülerverkehr)

öffnen download melden Dateigröße: 120 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 527/2011 Az.: Amt: - 40 -, - 82 BeschlAusf.: - 40 -, - 82 Datum: 19.01.2012 Amtsleiter Datum Freigabe -100- BM / Dezernent - 20 - Den beigefügten Antrag der SPD-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Schulausschuss Betrifft: Termin 28.02.2012 Bemerkungen zur Kenntnis Antrag bzgl. Sachstandsbericht über die Einführung des Schülertickets in den Erftstädter Schulen und deren Auswirkung auf den Schülerverkehr Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Nach der Beschlussfassung im Schulausschuss am 03.11.2010, das SchülerTicket – nach Vorlage eines entsprechenden Votums der jeweiligen Schulkonferenz – einzuführen, erfolgte die Umstellung an den weiterführenden Schulen wie folgt: Schule Theodor-Heuss-Hauptschule Realschule Lechenich Gymnasium Lechenich Gottfried-Kinkel-Realschule Ville-Gymnasium Carl-Schurz-Hauptschule Don-Bosco-Förderschule Zeitpunkt der Einführung 01.03.2011 01.03.2011 01.04.2011 01.05.2011 01.05.2011 01.08.2011 01.08.2011 Zwischenzeitlich haben die Gremien des VRS die Abschaffung des Schülerjahrestickets und des Juniortickets beschlossen. Per Abrechnung Abnehmerzahlen: vom Dezember 2011 hatten die weiterführenden Schulen folgende Schule Theodor-Heuss-Hauptschule Carl-Schurz-Hauptschule Realschule Lechenich Gottfried-Kinkel-Realschule Gymnasium Lechenich Ville-Gymnasium Don-Bosco-Förderschule Summe Gesamtschülerzahl Stand: 15.10.2011 340 72 422 635 953 1.086 39 (nur Sek I) 3.547 ausgegebene Schülertickets 239 34 242 313 411 403 39 1.681 davon nichtfreifahrtberechtigt 46 12 31 62 70 110 0 331 Der Rat der Stadt Erftstadt hat in seiner Sitzung am 25.03.2010 beschlossen, nur noch für diejenigen Schülerinnen und Schüler die Kosten der Beförderung zur Schule zu tragen, die nach der Schülerfahrkostenverordnung einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben. Bisher sog. freifahrberechtigte Schülerinnen und Schüler aus einzelnen Ortsteilen, z.B. aus Blessem, Köttingen oder Dirmerzheim konnten somit kein kostenloses Schülerjahresticket mehr erhalten. Sofern sie weiterhin mit dem Bus zur Schule fahren wollten, hätten sie ein sog. StarterTicket zum Preis von 40,60 €/Monat erwerben müssen. Vor diesem Hintergrund wurde eine Elternbefragung zur Einführung des SchülerTickets durchgeführt. Alle Beteiligten wurden darüber informiert, dass die Einführung des SchülerTickets auch für Freifahrberechtigte mit einer Zuzahlung für die erweiterten Nutzungsmöglichkeiten im Freizeitbereich einhergehen würde und dass das kostenlose Schülerjahresticket dann nicht mehr angeboten würde. In einem demokratischen Verfahren sprachen sich die Eltern in einer deutlichen Mehrheit für die Einführung des SchülerTickets aus. Für Freifahrberechtigte bietet das SchülerTicket gegen ein relativ geringes Entgelt erheblich erweiterte Nutzungsmöglichkeiten gegenüber dem Schülerjahresticket. Nichtfreifahrberechtigte können das SchülerTicket zum Preis von 26,90 €/Monat erwerben, was zu einer erheblichen Ersparnis gegenüber dem Kauf eines StarterTickets führt. Obwohl das SchülerTicket für seine Nutzerinnen und Nutzer im Vergleich zum früheren Schülerjahresticket ein deutlich erweitertes Leistungsangebot für die private Nutzung vorhält, stieß die Zahlung des Eigenanteils bei den Eltern, deren Kinder früher freifahrberechtigt waren, in der Einführungsphase oftmals auf Unverständnis. Zwischenzeitlich gehen hier derartige Beschwerden nicht mehr ein. Diese Zuzahlung eines Eigenanteils ist verpflichtender Bestandteil des besonderen Tarifangebots der VRS, welches über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Benutzung von Angeboten des öffentlichen Nahverkehrs berechtigt. Der Schulträger hat gem. § 2 Abs. 3 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) das Recht, hierfür einen von den Eltern zu tragenden Eigenanteil bis zu einer Obergrenze von 12,00 € bzw. für das zweite Kind nur bis zu 6,00 € je Beförderungsmonat festzusetzen. Wegen der Nothaushaltssituation hat die Stadt Erftstadt keinerlei Ermessensspielraum bei der Festsetzung des Eigenanteils und muss deshalb die oberen Grenzwerte voll ausschöpfen. Nach Information durch den VRS und die REVG ist die von der Landeselternschaft übersandte Resolution zur entsprechenden Änderung der Schülerfahrkostenverordnung dem Ministerium für Schule und Weiterbildung bekannt. Das Ministerium hat der Landeselternschaft auch geantwortet und deutlich gemacht, dass keine Änderung im Hinblick auf die angesprochenen Regelungen vorgesehen ist. Der Schulträger entscheidet gem. § 12 SchfkVO über die wirtschaftlichste Beförderung von Schülerinnen und Schülern. In der Regel ist die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln die wirtschaftlichste Beförderung; sie hat grundsätzlich Vorrang vor der Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs. Zwar steht die Entscheidung über die Einrichtung und Durchführung des -2- Schülerspezialverkehrs im Ermessen des Schulträgers, jedoch kommt eine entsprechende Umsetzung aus Kostengründen nicht in Betracht. Der Schulträger müsste bei dieser Beförderungsmöglichkeit selbst die Akquisition und Organisation der benötigten Busse übernehmen, Ausschreibungen veranlassen, Verhandlungen mit Busunternehmen führen, Durchführung und Überwachung des Rechnungswesens sowie Disposition der Fahrpläne etc. mit eigenem Personal gewährleisten. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen wurde deshalb vor Jahren der Schülerspezialverkehr in Erftstadt eingestellt und in den ÖPNV integriert. Fahren heute Schülerinnen und Schüler auch mit anderen Linien, wäre dies nicht mehr möglich, da bei dieser Alternative kein Ticket vom Schulträger aus dem VRS-Verbund ausgehändigt würde. Somit stellt dies im Schülerverkehr eine Einschränkung für alle Schülerinnen und Schüler dar. In Vertretung (Erner) -3-