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Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2012 hier: Eigenbetrieb Abwasser)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
78 kB
Datum
08.10.2013
Erstellt
10.09.13, 11:00
Aktualisiert
16.09.13, 09:00
Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2012
hier: Eigenbetrieb Abwasser) Beschlussvorlage (Jahresabschluss zum 31.12.2012
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hier: Eigenbetrieb Abwasser)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - FB II Vorlage 1031 /IX.L. Datum: 16.09.2013 An den Werksausschuss Sitzungstag: 10.09.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 01.10.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 08.10.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Jahresabschluss zum 31.12.2012 hier: Eigenbetrieb Abwasser Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja GUV 2012 und Bilanz 2012 Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt den vom Werkleiter vorgelegten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Abwasser der Gemeinde Nettersheim zum 31.12.2012 unter Berücksichtigung des vorliegendes Testats der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG und vorbehaltlich des abschließenden Prüfvermerkes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW. Er beschließt ferner, den eingetragenen Jahresverlust in Höhe von 5.129,67 € ins Folgejahr auf neue Rechnung vorzutragen. Begründung: Der Bürgermeister der Gemeinde Nettersheim, zugleich Werkleiter des Eigenbetriebes Abwasser, hat den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zum 31.12.2012 aufgestellt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIROG AG, Bonn, hat in der Zeit von Juli bis August die Prüfung des Jahresabschlusses unter Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung NW, des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der Betriebssatzung des Eigenbetriebes durchgeführt und zwischenzeitlich den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Das Testat der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geht den Fraktionsvorsitzenden in den nächsten Tagen zu. a) Jahresüberschuss gemäß Passivseite der Bilanz: Der Jahresverlust der Erfolgsrechnung (Gewinn- und Verlustrechnung) beläuft sich im Jahr 2012 auf insgesamt 5.129,67 €. Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr in Anbetracht einer höheren Abwassergebühr und höherer Auflösung der Ertragszuschüsse gestiegen. Im Rahmen der Erhebung der Niederschlagswassergebühr für überörtliche Straßen hat die Gemeinde vom Landesbetrieb Straßenbau NRW für die innerhalb des Gemeindegebietes verlaufenden Landes- und Bundesstraßen eine jährliche Niederschlagswassergebühr in Höhe von rd. 34.000,00 € erhalten. Der Kreis Euskirchen hat für die Kreisstraßen innerhalb des Gemeindegebietes eine Niederschlagswassergebühr in Höhe von rd. 24.000 € erstattet. Der Rat der Gemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung vom 26.06.2012 beschlossen, mit dem Landesbetrieb Straßenbau als Baulastträger überörtlicher Landes- und Bundesstraßen dahingehend Verhandlungen zu führen, dass ggf. die jährlich durch den Landesbetrieb Straßenbau zu zahlende Niederschlagswassergebühr für Landes- und Bundesstraßen innerhalb des Gemeindegebietes durch Einmalzahlung abgelöst wird. Nach entsprechenden Verhandlungen wurde am 06. Dezember 2012 eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Nettersheim und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW geschlossen. Mit der Einmalzahlung erklärt sich die 3 Gemeinde bis zur Grunderneuerung einverstanden, dass sie zukünftig gegenüber dem Bund/Land keine regelmäßig wiederkehrenden Gebühren, Beiträge oder Abgaben aufgrund gemeindlicher Satzung oder des Kommunalabgabenrechts, Abwasserabgabenrechts, Wasserrechts erheben wird, soweit es das Sammeln und schadlose Ableiten von Straßenoberflächenwasser von Bundes-/Landesstraßen betrifft. Mit der Zahlung der Beiträge sind sämtliche Ansprüche der Gemeinde für Vergangenheit und Zukunft gegenüber dem Bund/Land auf Kostenbeteiligung und Unterhaltungsablösung abgegolten, die sich auf bislang mitbenutzte Kanalisationsanlagen und Kläranlagen der Gemeinde beziehen. Dieser Verwaltungsvereinbarung wurde mit Beschluss des Rates der Gemeinde Nettersheim vom 18.12.2012 zugestimmt. Die Höhe der Einmalzahlung, die noch im Dezember 2012 kassenwirksam erfolgte, belief sich auf 901.614 EUR. Es wurde beschlossen, dass mit der Einmalzahlung bei Wegfall der bisherigen jährlichen Kostenerstattung in Höhe von rd. 34.000,00 EUR sicherzustellen ist, dass für den Gebührenpflichtigen in den Folgejahren ab 2013 ff. gegenüber der bisherigen Gebührenkalkulation keine Nachteile entstehen. Bei den anderen aktivierten Eigenleistungen handelt es sich um aktivierte Lohnkosten der Bediensteten der Verwaltung sowie anteilige Gemeinkosten, die im Zusammenhang mit der Betreuung von in 2012 abgeschlossenen Baumaßnahmen angefallen sind. Die Materialaufwandsstruktur ist nahezu unverändert gegenüber zum Vorjahr. Die Wasserverbände erheben von ihren Mitgliedern Umlagen für die Betriebs-, Unterhaltungs- und Kapitalkosten (Zinsen und Tilgung). Der Umlagebetrag an den Erftverband hat sich um rd. TEUR 13 erhöht, während die Umlage an den Wasserverband Eifel-Rur um rd. TEUR 2 zurückgegangen ist. Es hat sich in Gänze auf der Grundlage der oben dargelegten Aufwendungen eine Erhöhung des Materialaufwands gegenüber dem Vorjahr in Höhe von rd. TEUR 6 ergeben. Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 193,2 resultiert aus der Zuordnung von bewerteten Arbeitszeitanteilen der Angestellten und Beamten der Gemeinde. Die Personalkosten sanken gegenüber dem Vorjahr um rd. TEUR 34,7. Die Reduzierung resultiert aus einem geringeren eigenen Arbeitsaufwand im Rahmen von Investitionsmaßnahmen und spiegelt sich entsprechend auch in einem entsprechenden Rückgang bei den aktivierten Eigenleistungen wieder. Die Abschreibungen haben sich im Zusammenhang mit der Fertigstellung der Kanalisationsmaßnahmen im Zuge des Fremdwasserprojektes Förderphase 2.1 um rd. TEUR 38 erhöht. Das Jahresergebnis im Jahr 2012 hat sich gegenüber dem Vorjahr um ca. TEUR 23 verschlechtert und schließt mit einem Verlust von rd. TEUR 5 ab. Die Gebührennachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2012 hat eine Kostenüberdeckung von rd. TEUR 9,7 ergeben, die nach § 6 Abs. 2 KAG innerhalb von 4 Jahren auszugleichen ist. Hierfür wurde eine Betrag von TEUR 9 zurückgestellt. 4 Entwicklung der Allgemeinen Rücklage: Stand der Allgemeinen Rücklage zum 31.12.2009 Verlustvortrag 2009 Verlustvortrag 2010 Zuführung 2011 Verlustvortrag 2012 297.032,39 € ./. 34.991,78 € ./. 38.947,02 € 17.628,68 € ./. 5.129,67 € b) Gebührenbedarf Der Rat der Gemeinde hatte in seiner Sitzung vom 06.12.2011 die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2012 beschlossen und in diesem Zusammenhang die Schmutzwassergebühr ab 01.01.2012 um 27 Cent erhöht und damit auf 3,65 €/cbm Frischwasserbezug festgesetzt. Die Niederschlagswassergebühr blieb wie in den Vorjahren unverändert. Ohne Erhöhung der Schmutzwassergebühr wären in den Folgejahren Jahresverluste zu erwarten gewesen, so dass der Bestand der Allgemeinen Rücklage weiter aufgezehrt worden wäre. Im Zuge der Gebührennachkalkulation auf der Basis der Ist-Zahlen 2012 ergab sich eine geringfügige Kostenüberdeckung in Höhe von rd. TEUR 9,7. Gemäß § 6 Absatz 2 Satz 2 KAG sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Für die vorgenannte Kostenüberdeckung wurde eine entsprechende Rückstellung in gleicher Höhe gebildet, die in den nachfolgenden vier Jahren zum Gebührenausgleich zur Verfügung steht. Die Gebührenbedarfsberechnung 2013 zeigte, dass auf der Basis des vorgelegten Wirtschaftsplanentwurfs und unter Zugrundelegung einer Verbrauchsmenge von 317.000 cbm eine Auskömmlichkeit der derzeit gültigen Verbrauchsgebühr von 3,65 €/cbm gegeben ist. Eine erneute Gebührenerhöhung war deshalb nicht erforderlich. Auch die Niederschlagswassergebühr und der Straßenentwässerungsanteil bei Gemeindestraßen und überörtlichen Straßen konnten unverändert bleiben. Weitere Gebührenanpassungen werden vorrangig von der weiteren Entwicklung der Abwassermenge abhängen. Bei nicht weiter sinkender Abwassermenge und konstanter Aufwandsstruktur kann weiter mit einem ausgeglichenen Ergebnis gerechnet werden. Hinsichtlich der aktuellen wirtschaftlichen Entwicklung des Eigenbetriebes Abwasser wird auf den aktuellen Zwischenbericht verwiesen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister