Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich P 11 - Ortsteil Pingsheim -; hier: Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
8,7 kB
Datum
10.02.2011
Erstellt
10.01.11, 19:00
Aktualisiert
28.01.11, 19:00
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich P 11 - Ortsteil Pingsheim -;
hier: Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nörvenich P 11 - Ortsteil Pingsheim -;
hier: Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 8,7 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 187/2011 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2009-2014) HSG: 60.1 Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer/Mey vom 07.01.2011 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 20.01.2011 27.01.2011 Bebauungsplan Nörvenich P 11 - Ortsteil Pingsheim -; hier: Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Der Bebauungsplan Nörvenich P 11 - Ortsteil Pingsheim - sieht in dem Bereich der Grundstücke Gemarkung Pingsheim, Flur 3, Flurstücke 127 und 128, gelegen „Am Bräucher“, eine zwingend zweigeschossige Bebauung vor. Hiervon ausgenommen sind lediglich Garagen. Herr Heinrich Kuß, Nideggener Straße 2, 52388 Nörvenich, beabsichtigt eine Wohnhauserweiterung des Anwesens Am Bräucher 17 auf dem vorgenannten Grundstück, in Form eines Anbaus sowie die Errichtung von drei Fertiggaragen in eingeschossiger Bauweise. Das Schreiben des Herrn Kuß vom 09.11.2010 ist beigefügt. Auf eine Bauvoranfrage vom 17.11.2010 erhält Herr Kuß von der Kreisverwaltung Düren mit Datum vom 08.12.2010 keinen positiven Bescheid, mit der Begründung, dass die Planung nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht. Hierauf beantragt Herr Heinrich Kuß mit Schreiben, bei der Gemeinde Nörvenich eingegangen am 14. Dezember 2010, welches dieser Vorlage ebenfalls beigefügt ist, den Bebauungsplan dahingehend zu ändern, dass eine eingeschossige Bauweise ermöglicht wird. Gleichzeitig sichert er die Kostenübernahme zur Änderung des Bebauungsplanes zu. Der Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich P 11 - Ortsteil Pingsheim - ist aus dem beigefügten Plan ersichtlich. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, dem Antrag des Herrn Heinrich Kuß, Nideggener Straße 2, 52388 Nörvenich, zu folgen und fasst den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich P 11 - Ortsteil Pingsheim - im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Durch diese Änderung wird die zwingend zweigeschossige Bebauung für die Grundstücke Gemarkung Pingsheim, Flur 3, Flurstücke 127 und 128, gelegen Am Bräucher, aufgehoben. Alle mit der Bebauungsplanänderung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers. Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planänderung bei der Gemeindeverwaltung Nörvenich, Zimmer 47/41, Bahnhofstraße 25, 52388 Nörvenich, während der Dienststunden informieren. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist aus dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich, der Gegenstand dieses Beschlusses ist. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur vereinfachten 4. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich P 11 - Ortsteil Pingsheim - zu veröffentlichen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, das Büro SGP, Meckenheim, mit der Ausarbeitung der Bebauungsplanänderung zu beauftragen, damit auf dieser Grundlage die weitere Planung erfolgen kann.