Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
8,7 kB
Datum
10.02.2011
Erstellt
10.01.11, 19:00
Aktualisiert
28.01.11, 19:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 187/2011
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2009-2014)
HSG: 60.1
Sachbearbeiter: Elke Niederklapfer/Mey
vom 07.01.2011
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
20.01.2011
27.01.2011
Bebauungsplan Nörvenich P 11 - Ortsteil Pingsheim -;
hier: Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13
BauGB
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Der Bebauungsplan Nörvenich P 11 - Ortsteil Pingsheim - sieht in dem Bereich der Grundstücke
Gemarkung Pingsheim, Flur 3, Flurstücke 127 und 128, gelegen „Am Bräucher“, eine zwingend
zweigeschossige Bebauung vor. Hiervon ausgenommen sind lediglich Garagen.
Herr Heinrich Kuß, Nideggener Straße 2, 52388 Nörvenich, beabsichtigt eine
Wohnhauserweiterung des Anwesens Am Bräucher 17 auf dem vorgenannten Grundstück, in
Form eines Anbaus sowie die Errichtung von drei Fertiggaragen in eingeschossiger Bauweise.
Das Schreiben des Herrn Kuß vom 09.11.2010 ist beigefügt.
Auf eine Bauvoranfrage vom 17.11.2010 erhält Herr Kuß von der Kreisverwaltung Düren mit
Datum vom 08.12.2010 keinen positiven Bescheid, mit der Begründung, dass die Planung nicht
den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.
Hierauf beantragt Herr Heinrich Kuß mit Schreiben, bei der Gemeinde Nörvenich eingegangen am
14. Dezember 2010, welches dieser Vorlage ebenfalls beigefügt ist, den Bebauungsplan
dahingehend zu ändern, dass eine eingeschossige Bauweise ermöglicht wird. Gleichzeitig sichert
er die Kostenübernahme zur Änderung des Bebauungsplanes zu.
Der Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich P 11 - Ortsteil Pingsheim - ist aus
dem beigefügten Plan ersichtlich.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, dem Antrag des Herrn Heinrich Kuß,
Nideggener Straße 2, 52388 Nörvenich, zu folgen und fasst den Aufstellungsbeschluss zur
4. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich P 11 - Ortsteil Pingsheim - im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Durch diese Änderung wird die zwingend zweigeschossige Bebauung für die Grundstücke
Gemarkung Pingsheim, Flur 3, Flurstücke 127 und 128, gelegen Am Bräucher, aufgehoben.
Alle mit der Bebauungsplanänderung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des
Antragstellers.
Im vereinfachten Verfahren wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen
Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planänderung bei
der Gemeindeverwaltung Nörvenich, Zimmer 47/41, Bahnhofstraße 25, 52388 Nörvenich,
während der Dienststunden informieren.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ist aus dem beigefügten
Kartenausschnitt ersichtlich, der Gegenstand dieses Beschlusses ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss zur vereinfachten 4. Änderung
des Bebauungsplanes Nörvenich P 11 - Ortsteil Pingsheim - zu veröffentlichen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, das Büro SGP, Meckenheim, mit der
Ausarbeitung der Bebauungsplanänderung zu beauftragen, damit auf dieser Grundlage die
weitere Planung erfolgen kann.