Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Löschgruppe Nettersheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
73 kB
Datum
08.10.2013
Erstellt
20.09.13, 15:00
Aktualisiert
20.09.13, 15:00
Beschlussvorlage (Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Löschgruppe Nettersheim) Beschlussvorlage (Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Löschgruppe Nettersheim) Beschlussvorlage (Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Löschgruppe Nettersheim)

öffnen download melden Dateigröße: 73 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB I Vorlage 871 /IX.L. Z.1 Datum: 20.09.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 24.09.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 01.10.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 08.10.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Löschgruppe Nettersheim Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung eine europaweite Ausschreibung zur Beschaffung eines HLF 20 für die Löschgruppe Nettersheim durchzuführen. Begründung: Mit Vorlage 871 vom 22.11.2012 wurde der Gemeinderat grundlegend über die notwendige Ersatzbeschaffung für das in Nettersheim stationierte LF 16 (Löschgruppenfahrzeug mit 1.600 l Wassertank) informiert. Auf Grundlage der Vorlage fasste der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.12.2012 folgenden Beschluss: „Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung in Absprache mit der Löschgruppe Nettersheim, dem Führungsstab Feuerwehr der Gemeinde sowie unter externer Beratung durch den Kreisbrandmeisters, ein Konzept zur Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges zu erarbeiten und die Ausschreibung zur Beschaffung vorzubereiten. Nach vorheriger überschläglicher Kostenschätzung sind die notwendigen Mittel für die Haushaltsjahre 2013 (Beschaffung Fahrgestell) und 2014 (Aufbau und Beladung) in der jeweiligen Haushaltsplanung zu berücksichtigen“. In gleicher Ratssitzung fasste der Gemeinderat unter Vorlage 882 im Zusammenhang mit der Neuanschaffung des Feuerwehrfahrzeuges für die Löschgruppe Nettersheim hinsichtlich evtl. notwendiger Veränderungen am Feuerwehrgerätehaus folgenden Beschluss: „Der Gemeinderat nimmt die Informationen zu notwendigen baulichen Veränderungen am Feuerwehrgerätehaus Nettersheim zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung unter Hinzuziehung eines Fachplaners eine entsprechende Planung vorzubereiten und die zu ermittelnden Umbaukosten im Haushaltsplan 2013 zu veranschlagen“. Zunächst wurden in verschiedenen Terminen mit der Wehrführung sowie der Führung der Löschgruppe Nettersheim verschiedene Beschaffungsvarianten diskutiert, Angebote von Herstellerfirmen gesichtet und bewertet sowie verschiedene zur Diskussion stehende Feuerwehrfahrzeuge vorgestellt. Vergeblich wurde versucht, zu annehmbaren Konditionen ein Vorführfahrzeug eines Herstellers erwerben zu können. In der Ratssitzung am 28.05.2013 wurden die Ratsmitglieder unter Punkt Verschiedenes darüber informiert, dass einer der poteniellen Herstellerfirma bereit sei, ein Fahrzeug eigens für die Löschgruppe Nettersheim zu konzipieren, welches die baulich zur Verfügung stehenden Einfahrtund Durchfahrthöhen am Einstellplatz des Feuerwehrgerätehauses Nettersheim erfüllt. Die Kommunalaufsicht hatte auf Nachfrage und anschließender Prüfung mitge- 3 teilt, dass die vergaberechtlichen Grundsätze auch bei der Beschaffung eines eigens für Nettersheim konzipierten Vorführfahrzeuges einzuhalten seien und eine sog. europaweite Ausschreibung nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) durchzuführen sei, da die nach § 2 der Verordnung festgesetzten sog. Schwellenwerte überschritten werden. In der Sitzung bestand Einvernehmen, im anstehenden komplexen Verfahren einen Fachberater zur Vorbereitung der Ausschreibung einzuschalten. Die beauftragte Firma hat zwischenzeitlich in mehreren Terminen mit Verwaltung und Feuerwehr die Ausschreibungsinhalte festgelegt. In einem vorgeschalteten Abstimmungsverfahren wurde nach Rückfrage bei den Aufbauherstellern letztlich festgestellt, dass die Beschaffung eines Fahrzeuges ohne notwendige Umbauarbeiten am Gerätehaus nicht zu realisieren ist. Die umfangreichen Ausschreibungsunterlagen wurden zwischenzeitlich durch die beauftragte Beratungsfirma in einem ersten Entwurf zusammengestellt und werden derzeit abgestimmt. Hiernach wird das vorgeschriebene Ausschreibungsverfahren in Gang gesetzt. Hinsichtlich der notwendigen Umbauarbeiten am Feuerwehrgerätehaus ist der Beschluss des Gemeinderates vom 18.12.2012 umzusetzen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister