Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
73 kB
Datum
08.10.2013
Erstellt
20.09.13, 15:00
Aktualisiert
20.09.13, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB I
Vorlage 871 /IX.L. Z.1
Datum: 20.09.2013
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss
Sitzungstag:
24.09.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
01.10.2013
Gemeinderat
Sitzungstag:
08.10.2013
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Beschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Löschgruppe Nettersheim
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung eine europaweite Ausschreibung zur
Beschaffung eines HLF 20 für die Löschgruppe Nettersheim durchzuführen.
Begründung:
Mit Vorlage 871 vom 22.11.2012 wurde der Gemeinderat grundlegend über die notwendige Ersatzbeschaffung für das in Nettersheim stationierte LF 16 (Löschgruppenfahrzeug mit 1.600 l Wassertank) informiert. Auf Grundlage der Vorlage fasste der
Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.12.2012 folgenden Beschluss:
„Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung in Absprache mit der Löschgruppe
Nettersheim, dem Führungsstab Feuerwehr der Gemeinde sowie unter externer Beratung durch den Kreisbrandmeisters, ein Konzept zur Beschaffung eines neuen
Feuerwehrfahrzeuges zu erarbeiten und die Ausschreibung zur Beschaffung vorzubereiten. Nach vorheriger überschläglicher Kostenschätzung sind die notwendigen
Mittel für die Haushaltsjahre 2013 (Beschaffung Fahrgestell) und 2014 (Aufbau und
Beladung) in der jeweiligen Haushaltsplanung zu berücksichtigen“.
In gleicher Ratssitzung fasste der Gemeinderat unter Vorlage 882 im Zusammenhang mit der Neuanschaffung des Feuerwehrfahrzeuges für die Löschgruppe
Nettersheim hinsichtlich evtl. notwendiger Veränderungen am Feuerwehrgerätehaus
folgenden Beschluss:
„Der Gemeinderat nimmt die Informationen zu notwendigen baulichen Veränderungen am Feuerwehrgerätehaus Nettersheim zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung unter Hinzuziehung eines Fachplaners eine entsprechende Planung vorzubereiten und die zu ermittelnden Umbaukosten im Haushaltsplan 2013 zu veranschlagen“.
Zunächst wurden in verschiedenen Terminen mit der Wehrführung sowie der Führung der Löschgruppe Nettersheim verschiedene Beschaffungsvarianten diskutiert,
Angebote von Herstellerfirmen gesichtet und bewertet sowie verschiedene zur Diskussion stehende Feuerwehrfahrzeuge vorgestellt.
Vergeblich wurde versucht, zu annehmbaren Konditionen ein Vorführfahrzeug eines
Herstellers erwerben zu können. In der Ratssitzung am 28.05.2013 wurden die
Ratsmitglieder unter Punkt Verschiedenes darüber informiert, dass einer der
poteniellen Herstellerfirma bereit sei, ein Fahrzeug eigens für die Löschgruppe
Nettersheim zu konzipieren, welches die baulich zur Verfügung stehenden Einfahrtund Durchfahrthöhen am Einstellplatz des Feuerwehrgerätehauses Nettersheim erfüllt. Die Kommunalaufsicht hatte auf Nachfrage und anschließender Prüfung mitge-
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teilt, dass die vergaberechtlichen Grundsätze auch bei der Beschaffung eines eigens
für Nettersheim konzipierten Vorführfahrzeuges einzuhalten seien und eine sog. europaweite Ausschreibung nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) durchzuführen sei, da die nach § 2 der Verordnung
festgesetzten sog. Schwellenwerte überschritten werden.
In der Sitzung bestand Einvernehmen, im anstehenden komplexen Verfahren einen
Fachberater zur Vorbereitung der Ausschreibung einzuschalten.
Die beauftragte Firma hat zwischenzeitlich in mehreren Terminen mit Verwaltung
und Feuerwehr die Ausschreibungsinhalte festgelegt. In einem vorgeschalteten Abstimmungsverfahren wurde nach Rückfrage bei den Aufbauherstellern letztlich festgestellt, dass die Beschaffung eines Fahrzeuges ohne notwendige Umbauarbeiten
am Gerätehaus nicht zu realisieren ist.
Die umfangreichen Ausschreibungsunterlagen wurden zwischenzeitlich durch die
beauftragte Beratungsfirma in einem ersten Entwurf zusammengestellt und werden
derzeit abgestimmt. Hiernach wird das vorgeschriebene Ausschreibungsverfahren in
Gang gesetzt.
Hinsichtlich der notwendigen Umbauarbeiten am Feuerwehrgerätehaus ist der Beschluss des Gemeinderates vom 18.12.2012 umzusetzen.
gez. Pracht
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Bürgermeister