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Beschlussvorlage (Bauliche Entwicklung im Ort Zingsheim)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
42 kB
Datum
08.10.2013
Erstellt
20.09.13, 15:00
Aktualisiert
20.09.13, 15:00
Beschlussvorlage (Bauliche Entwicklung im Ort Zingsheim) Beschlussvorlage (Bauliche Entwicklung im Ort Zingsheim)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER Bürgermeisterbüro P/M Vorlage 1049 /IX.L. Datum: 20.09.2013 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 24.09.2013 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 01.10.2013 Gemeinderat Sitzungstag: 08.10.2013 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauliche Entwicklung im Ort Zingsheim X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja X Nein 2 Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, Möglichkeiten für weitere Baulandflächen in Zingsheim zu untersuchen und zu überprüfen und ggf. Grundstücke an Bauwillige zu vermitteln. Begründung: Die Verfügbarkeit von Baugrundstücken in Bebauungsplangebieten ist derzeit für Bauwillige nicht gegeben, da sie sich in Privatbesitz befinden und nicht zum Kauf angeboten werden. Aufgrund dessen sollten Alternativflächen innerhalb der Ortslage auf Bebaubarkeit untersucht und ggf. an Bauwillige vermittelt werden. Die Verwaltung sollte sich vordringlich darum bemühen, baureife und verkaufsbereite Flächen innerhalb der Ortslagenabrundungssatzung Zingsheim zu ermitteln, um der bestehenden Nachfrage, die trotz des demografischen Wandels, der Nähe zur Autobahn und zum Bahnhof gerecht zu werden. Mittelfristig sollten Untersuchungen durch Erweiterung des Siedlungsbereichs dahingehend erfolgen, ob potentielle Flächen zur Verfügung stehen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister